Sanierung und Ausbau der KHS Im Hederichsfeld als Quartierstreffpunkt
- Räumliche Versorgung der KHS Im Hederichsfeld während der 4-jährigen Sanierungsphase
- Zusammenführung des Lise-Meitner-Gymnasiums an seinem Hauptstandort
2. Standort Görrestraße als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für Flüchtlinge
Beschlussentwurf:
1. Die KHS Im Hederichsfeld wird spätestens mit Beginn der Osterferien 2016 am 21.03.2016 für ca. 4 Jahre im sogenannten „Glaspalast“ auf dem Gelände der RS Am Stadtpark untergebracht und nutzt gemeinsam mit der RS Am Stadtpark nicht ausgelastete Raumressourcen.
2. Die Dependance des Lise-Meitner-Gymnasiums („Glaspalast“ auf dem Gelände der RS Am Stadtpark) wird spätestens mit Beginn der Osterferien 2016 am 21.03.2016 nicht mehr vom Gymnasium genutzt. Das Lise-Meitner-Gymnasium wird an seinem Hauptstandort zusammengeführt.
3. Zur Unterbringung von bis zu 600 Flüchtlingen werden die Gebäude der aufgelösten GHS Görresstraße als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
I) Auslagerung der
KHS Im Hederichsfeld
A.
Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
Sanierungsbedarf und einzuhaltender Städtebauförderungsrahmen
Das Schulgebäude der KHS Im Hederichsfeld wird im Rahmen des genehmigten Stadtteilentwicklungskonzeptes Opladen energetisch saniert und barrierefrei als Quartierstreffpunkt ausgebaut (siehe Vorlage Nr. 2015/0451). Während der Sanierungsphase ist eine gleichzeitige schulische Nutzung des Gebäudes ausgeschlossen.
Die KHS Im Hederichsfeld sollte während der insgesamt vierjährigen Sanierungsphase bereits im Gebäude der aufgelösten GHS Görresstraße schulisch versorgt werden. Das Gebäude Görresstraße steht aber wegen der Aufnahme von Flüchtlingen nicht mehr zur Verfügung.
Eine weitere Verzögerung einer Auslagerung der KHS Im Hederichsfeld über einen längeren Zeitraum kann wegen
- statischer Probleme,
- der Asbestproblematik,
- Brandschaumängeln im Schulgebäude und
- einzuhaltender Städtebauförderungsregelungen
nicht mehr verantwortet werden. Das Schulgebäude kann nur noch kurzfristig genutzt und muss spätestens innerhalb von sechs Monaten freigezogen werden.
Die Sanierungsmaßnahmen werden ab dem Jahr 2015 für die Dauer von fünf Jahren bis zum Jahr 2019 gefördert und müssen in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Maßnahmenbeginn/ -dauer
Die Maßnahmen sollen so schnell als möglich begonnen werden und Ende 2019 abgeschlossen sein.
Die schulische Versorgung der KHS Im Hederichsfeld im „Glaspalast“ der RS Am Stadtpark und die Zusammenführung des Lise-Meitner-Gymnasiums am Hauptstandort sollen spätestens mit Beginn der Osterferien 2016 am 21.03.2016 erfolgen. Abhängig vom Baufortschritt und der Umsetzbarkeit erfolgen die Umzüge auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Auslagerungserfordernisse
Die KHS Im Hederichsfeld kann nur in Gänze verlagert werden und benötigt neben den Klassenräumen ebenso erforderliche Fachräume und ausreichende Verwaltungsräumlichkeiten. Der Sportunterricht ist aufgrund der fehlenden Halle am Standort bereits ausgelagert und soll weiterhin in den genutzten Hallen stattfinden.
Auslagerungsvarianten
Für die aus der Sanierung resultierenden Auslagerungserfordernisse für 375 Schülerinnen und Schüler und ca. 30 Lehrkräfte bietet sich nach Wegfall des Schulgebäudes Görresstraße, das für die Flüchtlingsunterbringung dringend benötigt wird, aufgrund der durchgeführten Standortuntersuchungen nur der sogenannte „Glaspalast“ auf dem Gelände der RS Am Stadtpark an. Die KHS Im Hederichsfeld kann dort schulisch versorgt werden, indem der „Glaspalast“ mit Schülerklassen belegt und die Verwaltung untergebracht wird. Weitere Unterrichts- und Fachräume kann die Hauptschule im Gebäude der Realschule teils alleine, teils gemeinsam mit der RS Am Stadtpark nutzen.
B. Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen
Voraussetzung für eine Belegung des „Glaspalastes“ ist eine Verlagerung der dort zurzeit befindlichen Schülerklassen des Lise-Meitner-Gymnasiums an den Hauptstandort. Die Dependance wird durch die Verlagerung aufgegeben und das Gymnasium wird am Hauptstandort zusammengeführt.
Es muss ein Containergebäude mit 11 Klassenräumen errichtet werden. Die Container werden auf die Fundamente einer abgebrochenen Altanlage gestellt.
Je nach Raumzuschnitt können neben den 11 Klassenräumen maximal 3 kleinere Differenzierungsräume und ein Lehreraufenthaltsraum errichtet werden. Das Lise-Meitner-Gymnasium ist Ganztagsschule, an dem die Lehrerschaft ganztägig tätig ist. Mit dem Lehreraufenthaltsraum werden für die Lehrerinnen und Lehrer adäquate Arbeitsbedingungen geschaffen.
Der Schulträger kommt mit diesen schulorganisatorischen Maßnahmen seiner Verpflichtung nach, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler der beteiligten Schulen ist gewährleistet. Es ist sichergestellt, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen ordnungsgemäßen Schulabschluss erreichen kann.
C. Kostenbetrachtungen
Die Gesamtkosten für die dargestellte Auslagerung und Herrichtung belaufen sich über den Gesamtzeitraum 2015-2020 voraussichtlich auf 1.500.000 €.
D. Beteiligung der Bezirksregierung und der örtlichen Schulaufsicht
Die Verlagerung von Schulstandorten ist nicht genehmigungspflichtig. Die schulische Versorgung der KHS Im Hederichsfeld während der Sanierung ist mit der örtlichen Schulaufsicht abgestimmt.
E. Beteiligung der Schulkonferenzen
Die Mitwirkung der Schulen bezieht sich nur auf die Auslagerung der KHS Im Hederichsfeld, nicht auf die Nutzung der Görresstraße als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit konnten bisher keine Stellungnahmen der Schulkonferenzen der KHS Im Hederichsfeld, des Lise-Meitner-Gymnasiums und der RS Am Stadtpark angefordert werden. Die Stellungnahmen werden kurzfristig eingeholt.
Die Verwaltung weist deutlich darauf hin, dass zu den Standortverlagerungen keine alternativen Vorschläge gemacht werden können. Die KHS Im Hederichsfeld müsste bei einem negativen Votum auf mehrere Standorte verteilt werden.
Die Wünsche und Anforderungen der Schulen können sich nur auf die einzelnen Schulstandorte beziehen, nicht aber auf die Verlagerung an sich.
II) Nutzung der
Gebäude der aufgelösten GHS Görresstraße als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
zur Unterbringung von Flüchtlingen
Mit den Vorlagen Nr. 2015/0400 und 2015/0600 zur Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen wurde dem Rat bereits mitgeteilt, dass die Gebäude der ehemaligen Hauptschule Görresstraße als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt werden sollen, sofern die vom Rat beschlossenen Unterkünfte in den einzelnen Stadtteilen nicht ausreichen sollten. Die permanent ansteigende Flüchtlingszahl hat dazu geführt, dass diese Gebäude bis zum heutigen Tag mit zunehmend mehr Flüchtlingen belegt werden mussten.
Dadurch, dass das Land Nordrhein-Westfalen seiner Erstaufnahmeverpflichtung für Flüchtlinge in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr nachkommen konnte, hat die Stadt Leverkusen im Rahmen der Amtshilfe weitere Flüchtlinge für das Land in diesen Gebäuden untergebracht. Da mit einer Entspannung der Flüchtlingssituation in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist, werden die Gebäude der ehemaligen GHS Görresstraße als weiterer Standort – neben den bereits beschlossenen Standorten Auermühle und Heinrich-Lübke-Straße 140 (ehemaliger Sportplatz) – zur Unterbringung von Landesflüchtlingen bereitgestellt. Zu diesem Zweck werden die Gebäude gegenwärtig auf eine Kapazität von bis zu 600 Plätzen hergerichtet.
Der Betrieb der Landeseinrichtung am Standort Görresstraße wird von der AWO übernommen.
Da es sich um eine Einrichtung des Landes handelt, werden alle mit dieser Maßnahme einhergehenden Aufwendungen vom Land erstattet.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass alle in einer Landeseinrichtung untergebrachten Flüchtlinge mit dem Faktor 1,3 auf das Kontingent der Kommune angerechnet werden.
Analog der anderen Standorte erfolgt eine Information der direkten Anwohner.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Helmut
Oestreich, FB 40, 406-40 11; Maria Kümmel, FB 65, 406-65 00; Katrin Arndt, Dez.
III, 406-88 33
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
I) Die KHS Im
Hederichsfeld wird spätestens mit Beginn der Osterferien 2016 am 21.03.2016 für
ca. 4 Jahre im sogenannten „Glaspalast“ auf dem Gelände der RS Am Stadtpark
untergebracht. Die bisher im „Glaspalast“ untergebrachten Schülerklassen des
Lise-Meitner-Gymnasiums werden zum Hauptstandort des Gymnasiums verlagert.
Hierfür ist die Anmietung von Containerklassen erforderlich.
Die
Maßnahme ist zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Sanierung des Schulgebäudes,
zum Ausbau als Quartierstreffpunkt und zur Sicherstellung des geordneten
Schulbetriebes unabdingbar. Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt.
II) Nutzung der
Gebäude der aufgelösten GHS Görresstraße als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
zur Unterbringung von Flüchtlingen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/
Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
I) Auslagerung der KHS
Im Hederichsfeld:
Für
die Aufstellung, Anmietung und den späteren Rückbau der Container fallen insgesamt
Aufwendungen i. H. v. 1.500.000 € an. Diese verteilen sich wie folgt auf die
Jahre 2015 – 2020:
2015:
350.000 € für die Aufstellung der Container,
2016:
weitere 50.000 € für die Aufstellung der Container sowie Mietaufwendungen i.H.v.
231.000 €,
2017
– 2019: jeweils 252.000 €/p. a. Mietaufwendungen,
2020:
21.000 € Mietaufwendungen sowie 92.000 € für den baulichen Rückbau.
Die
Mittel für die Aufstellung der Container stehen unter der Finanzstelle PN0170
und der Finanzposition 723107 in den jeweiligen Jahren zur Verfügung bzw. sind
veranschlagt.
Alle
weiteren Finanzmittel (Miete, Rückbau) werden über die Veränderungslisten in
die Haushaltsplanberatung 2016 ff aufgenommen.
II) Nutzung der
Gebäude der aufgelösten GHS Görresstraße als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
zur Unterbringung von Flüchtlingen:
Die mit der Bereitstellung und Betreuung der Unterkünfte
verbundenen Aufwendungen sind Bestandteil des Haushaltsplans 2015 bzw. werden,
bei weiteren Kostensteigerungen, im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung zur
Verfügung gestellt.
Für den Haushalt 2016 werden Aufwand und Ertrag im Zusammenhang
mit dem Thema „Flüchtlinge“ mit einer völlig neuen und präzise
ausdifferenzierten Systematik dargestellt, die derzeit in der abschließenden
Erarbeitung ist und dem am 02.11.2015 einzubringenden Haushaltsentwurf im
Einzelnen zu entnehmen sein wird.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
2015: 350.000 € für die
Aufstellung der Container stehen auf der Finanzstelle PN 0170 Finanzposition
723107 zur Verfügung.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Weitere bauliche Anpassungen
und Rückbau:
Finanzstelle PN 0170
Finanzposition 723107, 142.000 €
Miete:
Finanzstelle PN0170
Finanzposition 742107, 1.008.000 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Analog der anderen
Standorte erfolgt eine Information der direkten Anwohner. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der in der Begründung dargelegten zeitlichen Fristen zur Umsetzung der Beschlüsse ist eine Beratung und Entscheidung in der Ratssitzung am 02.11.2015 zwingend erforderlich.