- 2. Beteiligungsverfahren
- Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der im 2. Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungen des Entwurfs des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die Staatskanzlei weiterzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung:
Richrath Deppe
Begründung:
Rechtlicher
Hintergrund
Das
Raumordnungsgesetz (ROG) gibt vor, dass für einen bestimmten Planungsraum und
einen regelmäßig mittelfristigen Zeitraum Festlegungen als Ziele und Grundsätze
der Raumordnung zu treffen sind (§ 7 Abs. 1 ROG). Auf Ebene des Landesgebietes
ist der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) aufzustellen (§ 8 ROG). Der LEP NRW
soll Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere zu der
anzustrebenden Siedlungsstruktur, der anzustrebenden Freiraumstruktur und den
zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur (§ 8 Abs. 5 ROG).
Der LEP NRW legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die
Gesamtentwicklung Nordrhein-Westfalens fest (§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG)).
Es handelt sich um eine fachübergreifende, integrierte Konzeption für die
räumliche Entwicklung des Landes. Die Festlegungen des LEP NRW sind in der
nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu
berücksichtigen:
a) Ziele der Raumordnung
Ziele der
Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich
bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- und Regionalplanung
abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen.
Es sind Festlegungen, die eine strikte Bindung auslösen und nicht durch
Abwägung überwindbar sind (zu beachten). Bauleitpläne – Flächennutzungsplan und
Bebauungspläne – sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen.
b) Grundsätze der Raumordnung
Grundsätze der
Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als
Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (zu
berücksichtigen). Sie können bei der Abwägung mit anderen relevanteren Belangen
überwunden werden.
Neuaufstellung
des LEP NRW (Verfahren)
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten. Um für NRW alle landesplanerischen Festlegungen in einem Instrument zu bündeln, sollen in diesem neuen LEP NRW der derzeit geltende LEP NRW von 1995, das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro), der LEP IV „Schutz vor Fluglärm“ und der vorgezogene aufgestellte sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ (am 13.07.2013 in Kraft getreten) zusammengeführt werden. Der sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ entfaltet bis zum Inkrafttreten des neuen LEP NRW seine Rechtswirkung als Teilplan.
Im Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ hat die Stadt Leverkusen eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die am 24.09.2012 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen worden ist (Beschlussvorlage Nr. 1717/2012).
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen hatten vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 die
Möglichkeit, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen. Die Stadt Leverkusen hat in
diesem ersten Beteiligungsverfahren bereits eine umfangreiche Stellungnahme zum
Entwurf des LEP NRW abgegeben (vgl. Beschlussvorlage Nr. 2542/2013). Infolge des Beteiligungsverfahrens und der
zahlreichen vorgebrachten Stellungnahmen hat die Landesregierung beschlossen,
den Entwurf des neuen LEP NRW in wesentlichen Teilen zu ändern und zu den
geänderten Teilen ein zweites Beteiligungsverfahren durchzuführen. Vom
15.10.2015 bis einschließlich 15.01.2016 können erneut Stellungnahmen abgegeben
werden. Die verwaltungsinterne Beteiligung hat vom 15.10. bis einschließlich
14.11.2015 stattgefunden.
Die Fraktionen,
Gruppen und Einzelvertreter erhalten jeweils ein Druckexemplar des Entwurfs des
LEP NRW. Im Übrigen kann der Entwurf im Ratsinformationssystem/Session
heruntergeladen werden.
Weitergehende Informationen
und der Entwurf des LEP NRW sind außerdem auf der Homepage der Landesregierung
unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung abrufbar.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Sikorski / 61 / 6123
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Der Landesentwicklungsplan NRW wird durch die Landesregierung aufgestellt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Das Beteiligungsverfahren wird durch die Staatskanzlei NRW
ausgerichtet. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Das 2.
Beteiligungsverfahren zum neuen Entwurf des LEP NRW findet vom 15.10.2015 bis
einschließlich 15.01.2016 statt und endet damit vor dem 1. Ratsturnus in 2016.
Zu den Änderungen des Entwurfs des LEP NRW wurde ein verwaltungsinternes
Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Da die
Stellungnahme der Verwaltung des Ratsbeschlusses bedarf, bevor sie an die
Staatskanzlei NRW geschickt werden kann, ist die Behandlung der Beschlussvorlage
in der Ratssitzung am 14.12.2015 erforderlich.