Beschlussentwurf:
Die
„Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Leverkusen vom 14.12.2009“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2015 (2015/0350) erfordert
Anpassungen der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
(AES). Hierzu zählt die Einführung einer Definition der „biogenen Abfälle“ (§ 4
Abs. 7 AES), die Verankerung der Abgabemöglichkeiten dieser Abfallart am
Wertstoffzentrum bzw. dem Biomassezentrum Burscheid Heiligeneiche (§ 9 Abs. 2
Buchstabe e) AES) sowie das eingeführte Identifikationssystems für
Abfallbehälter (§ 13 Abs. 3 AES).
Daneben ergeben sich erforderliche Änderungen aufgrund der Neufassung
des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und
Elektronikgerätegesetz – ElektroG).
Die
gesetzlichen Bestimmungen an die Endverbraucher zur Entnahme von Altbatterien
und Altakkumulatoren werden ebenso in die Satzung aufgenommen, wie die zur
Sammlung im Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainer für Elektroaltgeräte (Beschluss
des Rates vom 29.09.2014 – Vorlage Nr. 2014/0106 – Gesamtstädtisches Konzept
zum Betrieb von Wertstoffinseln im Stadtgebiet).
Die
Ergänzungen zur Definition des Begriffes „Grundstück“ im Sinne der Satzung
werden erforderlich, um alle Grundstücke in der Stadt Leverkusen, die
entsprechend der §§ 5 (Anschluss- und Benutzungsrecht) und 6 (Anschluss- und
Benutzungszwang) an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sind,
materiell rechtlich erfassen zu können. Weiterhin berücksichtigt die Änderung der Satzung redaktionelle Punkte,
die zur Verdeutlichung und dem besseren Vollzug dienen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Weißenberg / 32 / 32 31
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |