Betreff
2. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2015/0814
Aktenzeichen
32-323-34-60
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die „Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt

Leverkusen vom 14.12.2009“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Richrath                                                       Märtens

Begründung:

 

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2015 (2015/0350) erfordert Anpassungen der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen (AES). Hierzu zählt die Einführung einer Definition der „biogenen Abfälle“ (§ 4 Abs. 7 AES), die Verankerung der Abgabemöglichkeiten dieser Abfallart am Wertstoffzentrum bzw. dem Biomassezentrum Burscheid Heiligeneiche (§ 9 Abs. 2 Buchstabe e) AES) sowie das eingeführte Identifikationssystems für Abfallbehälter (§ 13 Abs. 3 AES).

 

Daneben ergeben sich erforderliche Änderungen aufgrund der Neufassung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG).

 

Die gesetzlichen Bestimmungen an die Endverbraucher zur Entnahme von Altbatterien und Altakkumulatoren werden ebenso in die Satzung aufgenommen, wie die zur Sammlung im Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainer für Elektroaltgeräte (Beschluss des Rates vom 29.09.2014 – Vorlage Nr. 2014/0106 – Gesamtstädtisches Konzept zum Betrieb von Wertstoffinseln im Stadtgebiet).

 

Die Ergänzungen zur Definition des Begriffes „Grundstück“ im Sinne der Satzung werden erforderlich, um alle Grundstücke in der Stadt Leverkusen, die entsprechend der §§ 5 (Anschluss- und Benutzungsrecht) und 6 (Anschluss- und Benutzungszwang) an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sind, materiell rechtlich erfassen zu können. Weiterhin berücksichtigt die Änderung der Satzung redaktionelle Punkte, die zur Verdeutlichung und dem besseren Vollzug dienen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Weißenberg / 32 / 32 31

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]