Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan 2016 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark
Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:
1a. Im Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge: 6.255.000 €
Aufwand: 10.728.000 €
1b. Im Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen: 434.000 €
Ausgaben: 434.000 €
1c. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
wird zur Kenntnis genommen.
1d. Die Stellenübersicht wird in der beigefügten
Fassung beschlossen.
1e. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im
Wirtschaftsjahr 2016
wird auf 9.900.000 € festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
1.
Der Eigenbetrieb
Sportpark Leverkusen
Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der
Bestimmungen der Satzung der
Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark
Leverkusen“ als ein
organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.
Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbstständig
geleitet, insbesondere obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören
des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen
Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des
laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.
Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und
Sportverständnis entsprechende Grundversorgung
für die Stadt Leverkusen an Sportstätten,
sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung
kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan
genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Unternehmensphilosophie ist es, den Bürger als Kunden zu verstehen, der
Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu
erhalten.
2.
Die Wirtschaftsplanung des SPL
Der SPL arbeitet seit dem
Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen
Mitteln.
Der Wirtschaftsplan 2016 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien
kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten
Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan
für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von
Deckungsmitteln für Investitionen in
Neuanlagen im Vermögensplan, der
mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der
Stellenübersicht.
3.
Finanzierung des SPL
Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen
und den
akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca. 3,8 Mio. € im
Wirtschaftsjahr 2015.
Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,2 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2015 gegenüber, da der
überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden
Entgelten/Preisen angeboten wird und rund 680.000 € an Sportfördermitteln/Beihilfen
gezahlt werden.
Darum ist der SPL mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz
kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen
Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und
Wertpapieren angewiesen.
Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH und Co. KG (EVL) bei. Hinzu
kommen die Beteiligungserträge
der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL), die Dividendenerträge aus
den Aktien der RWE AG sowie die Ausschüttung der RW Holding AG samt
Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2015 auf ca. 3,2 Mio. €.
Der SPL erwartet
auch im Wirtschaftsjahr 2016 Erträge aus
Beteiligungen und Wertpapieren i.H.v. 1.890.000 €.
Die Beteiligungen
und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder)
eingelegt.
Aus den dem SPL zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2016 als Sportfördermittel rund 640.000 € zur Förderung des SportBund
Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes
Rheinland gezahlt.
Im Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) (unter Einbeziehung der Abschreibung für das Geschäftsjahr, den
Steuern auf Einkommen und Ertrag und den sonstigen Steuern) erwartet der SPL
einen Verlust von 4.473.000 €.
Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte
Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche
Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche
Erfolge erzielt.
4.
Ergebnisprognose
2015
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff)
Das Geschäftsjahr 2015 schließt nach der aktuellen Prognose
voraussichtlich mit einem Verlust von ca.
3.122.000 € nach GuV ab.
Dieses Ergebnis
nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Summe
der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.
5.
Erfolgsplan 2016
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff)
Der SPL legt den
zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen
Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr
zurückhaltend kalkuliert ist.
Im Aufwandsbereich
sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand
(Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie bei den Personalkosten,
angemessen berücksichtigt.
Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“
sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend,
hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt.
Nach der Umsetzung
aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“
sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen
Kosten zu senken, erschöpft.
Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des
SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und
Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie
sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Einspar- und
Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist
es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen
Niveau zu stabilisieren.
6.
Vermögensplan 2016
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 23 ff)
Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen
in Höhe von insgesamt 434.000 € geplant. Neue Kredite müssen für die
Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden,
denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt. Die
nicht im Jahr 2016 verausgabten Mittel der Sportpauschale sollen für die
Sanierung von Sportplatzanlagen (Kunstrasen) angespart werden.
7.
Mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung 2016
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 27 ff)
Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter
Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der
mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt.
Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der
zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan
dargestellt.
8.
Stellenübersicht
2016
(siehe hierzu auch Erläuterungen 5., Seite 38 ff)
In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2016 eine Gesamtzahl von 71,76 und im Stellensoll 2015 eine Gesamtzahl von 72,26 ausgewiesen.
9.
Sportfördermittel
Aus den dem SPL zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen
überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder
Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 640.000 € verausgabt.
Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und
die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch
weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon
heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame
Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung
zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt
und mit konkreten Hilfen ausgebaut.
10.
Überprüfung von
Konsolidierungspotentialen im SPL durch die Ernst &Young GmbH
Entsprechend der
Empfehlung der Kommunalaufsicht wurde die Gemeindeprüfungsanstalt Herne durch
die Stadtverwaltung beauftragt, den Sportpark Leverkusen dahingehend zu
untersuchen, ob und in welchem Umfang weitere Konsolidierungspotentiale
aufgedeckt und umgesetzt werden können. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans
liegen noch keine Ergebnisse vor. Sofern Untersuchungsergebnisse Relevanz für
den Wirtschaftsplan 2016 haben sollten, wird die Verwaltung die Ausführung
eines möglichen politischen Beschlusses hierzu entsprechend unterjährig
gewährleisten und über die vierteljährlich zu erstellenden Zwischenberichte
über die Ergebnisse informieren. Mit den Wirtschaftsplänen ab 2017 werden dann
planmäßig die eventuell erforderlichen Konsequenzen berücksichtigt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0816
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Boßhammer, SPL, 0214-8684010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Wirtschaftsplan 2016
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe Wirtschaftsplan 2016
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Wirtschaftsplan 2016
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
In der Ratssitzung am 02.11.2015 wurde die Gewinnabführung der EVL GmbH an den SPL beschlossen. Hierdurch konnte der Wirtschaftsplan 2016 erst hiernach abschließend aufgestellt und somit der originäre Abgabetermin nicht eingehalten werden.