Beschlussentwurf:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2016 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:

 

1a. Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

     Erträge:                               6.255.000 €

     Aufwand:                          10.728.000 €

 

1b. Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

     Einnahmen:                     434.000 €

     Ausgaben:                                   434.000 €

 

1c. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

1d. Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

1e. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2016

      wird auf 9.900.000 € festgelegt.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                                   In Vertretung

Richrath                                            Stein                                                 Adomat

 

Begründung:

1.

Der Eigenbetrieb Sportpark Leverkusen

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.

 

Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

 

Unternehmensphilosophie ist es, den Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.

 

2.

Die Wirtschaftsplanung des SPL

 

Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln.

 

Der Wirtschaftsplan 2016 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.

 

3.

Finanzierung des SPL

 

Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den

akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca. 3,8 Mio. € im

Wirtschaftsjahr 2015.

 

Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,2 Mio. im Wirtschaftsjahr 2015 gegenüber, da der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten wird und rund 680.000 € an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt werden.

Darum ist der SPL mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.

 

Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH und Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL), die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG sowie die Ausschüttung der RW Holding AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2015 auf ca. 3,2 Mio. €.

 

Der SPL erwartet auch im Wirtschaftsjahr 2016 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i.H.v. 1.890.000 €.

 

Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt.

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2016 als Sportfördermittel rund 640.000 € zur Förderung des SportBund Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.

 

Im Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (unter Einbeziehung der Abschreibung für das Geschäftsjahr, den Steuern auf Einkommen und Ertrag und den sonstigen Steuern) erwartet der SPL einen Verlust von 4.473.000 €.

 

Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt.

 

4.

Ergebnisprognose 2015

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff)

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 3.122.000 € nach GuV ab.

 

Dieses Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.

 

5.

Erfolgsplan 2016

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff)

 

Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr zurückhaltend kalkuliert ist.

 

Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie bei den Personalkosten, angemessen berücksichtigt.

 

Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt.

 

Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.

 

Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.

 

6.

Vermögensplan 2016

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 23 ff)

 

Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in Höhe von insgesamt 434.000 € geplant. Neue Kredite müssen für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt. Die nicht im Jahr 2016 verausgabten Mittel der Sportpauschale sollen für die Sanierung von Sportplatzanlagen (Kunstrasen) angespart werden.

 

7.

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2016

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 27 ff)

 

Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt.

 

Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt.

 

8.

Stellenübersicht 2016

(siehe hierzu auch Erläuterungen 5., Seite 38 ff)

 

In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2016 eine Gesamtzahl von 71,76 und im Stellensoll 2015 eine Gesamtzahl von 72,26 ausgewiesen.

 

 

9.

Sportfördermittel

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 640.000 € verausgabt.

 

Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.

 

10.

Überprüfung von Konsolidierungspotentialen im SPL durch die Ernst &Young GmbH

 

Entsprechend der Empfehlung der Kommunalaufsicht wurde die Gemeindeprüfungsanstalt Herne durch die Stadtverwaltung beauftragt, den Sportpark Leverkusen dahingehend zu untersuchen, ob und in welchem Umfang weitere Konsolidierungspotentiale aufgedeckt und umgesetzt werden können. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans liegen noch keine Ergebnisse vor. Sofern Untersuchungsergebnisse Relevanz für den Wirtschaftsplan 2016 haben sollten, wird die Verwaltung die Ausführung eines möglichen politischen Beschlusses hierzu entsprechend unterjährig gewährleisten und über die vierteljährlich zu erstellenden Zwischenberichte über die Ergebnisse informieren. Mit den Wirtschaftsplänen ab 2017 werden dann planmäßig die eventuell erforderlichen Konsequenzen berücksichtigt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0816

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer, SPL, 0214-8684010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Wirtschaftsplan 2016

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

siehe Wirtschaftsplan 2016

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe Wirtschaftsplan 2016

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

In der Ratssitzung am 02.11.2015 wurde die Gewinnabführung der EVL GmbH an den SPL beschlossen. Hierdurch konnte der Wirtschaftsplan 2016 erst hiernach abschließend aufgestellt  und somit der originäre Abgabetermin nicht eingehalten werden.