Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Handlungsprogramm Einzelhandel (2002) sowie das Nahversorgungskonzept (2008) in einem Einzelhandelsgesamtkonzept fortzuschreiben.
2. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten beauftragt.
3. Zur Erarbeitung der Fortschreibung des Handlungsprogramms Einzelhandel, des Nahversorgungskonzeptes sowie des Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten zusammengefasst in einem Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept wird ein externer Gutachter beauftragt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Jahr 2002 hat der Rat der Stadt Leverkusen das in breitem Konsens
erarbeitete Handlungsprogramm Einzelhandel mit der Ratsvorlage R 1122/15. TA zur
Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Ziele zur Stärkung der Zentren als
Einzelhandelsstandorte wurden als Basis für die zukünftige Entwicklung des
Einzelhandels in Leverkusen beschlossen. Im Rahmen des im Jahr 2008
erarbeiteten Nahversorgungskonzeptes mit der Ratsvorlage R 1170/16. TA wurden
die Aussagen des Handlungsprogramms Einzelhandel zur Sicherung der wohnortnahen
Grundversorgung auf Stadtteilebene konkretisiert.
Seither haben sich Struktur und räumliche Verteilung des
Einzelhandelsangebotes im Stadtgebiet verändert. Die Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche spiegelt die Realität zum Teil nicht mehr wider. Darüber
hinaus sind die gesetzlichen Regelungen, auf denen die Konzepte aufbauen,
überholt. Neue landesplanerische Rahmenbedingungen, wie der 2013 in Kraft
getretene „Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ (LEP NRW), erfordern
eine Überprüfung und Überarbeitung der vorliegenden Konzepte. Der
Aktualisierungsbedarf besteht insbesondere in
- der Überprüfung der vorliegenden Einzelhandelsbestandsdaten,
- der Anpassung der Konzepte an die geltende Gesetzeslage,
- einer parzellenscharfen Abgrenzung der „zentralen Versorgungsbereiche“ nach aktueller Rechtsdefinition,
- der Konkretisierung der nach der „Leverkusener Liste“ nahversorgungs- und zentrenrelevanten bzw. nicht-zentrenrelevanten Sortimente.
Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme an Baugesuchen für die
Errichtung, Ansiedlung und Erweiterung von Vergnügungsstätten, insbesondere
Spielhallen und Wettbüros und den damit einhergehenden negativen
städtebaulichen Auswirkungen, ist es unerlässlich, ein Konzept zur Steuerung
von Vergnügungsstätten erarbeiten zu lassen. Ziel ist es dabei auch, sowohl
innerhalb der Stadtverwaltung, als auch bei den privaten Akteuren
(Immobilienbesitzer, Spielhallenbetreiber, Gewerbetreibende, Bürger, etc.)
Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.
Die Fortschreibungen des Einzelhandelskonzeptes, des
Nahversorgungskonzeptes und des Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten sollen
durch einen externen Gutachter erarbeitet und in einem Einzelhandels- und
Vergnügungsstättenkonzept zusammengefasst werden.
Eine neu einzurichtende Arbeitsgruppe, in der Vorgehensweise,
Zwischenergebnisse und Ergebnisse diskutiert werden, wird den Prozess
begleiten. Zum Teilnehmerkreis werden neben der Verwaltung und dem Gutachter
insbesondere Vertreter sonstiger Institutionen und Organisationen wie Wirtschaftsförderung,
Industrie- und Handelskammer, Werbegemeinschaften etc. zählen. Bestandteil des
Erarbeitungsprozesses wird darüber hinaus eine Infoveranstaltung für die
Politik sowie ein Öffentliches Beteiligungsverfahren sein.
Der Ablauf der
Erarbeitung der o.g. Konzepte ist im Schaubild Anlage 1 der Vorlage
dargestellt.
Als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) findet
das Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept in der Bauleitplanung
(Abwägung) Berücksichtigung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0819
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Schön, FB 61, 6128
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erarbeitung der Fortschreibung des Handlungsprogramms Einzelhandel (2002), des Nahversorgungskonzeptes (2008) sowie des Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten zusammengefasst in einem Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle
· PN090501 – Generelle Planung – zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Auftragsvolumen 43.235 € (brutto); 51.450 € (netto); Projektzeitraum ca. 1 Jahr
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe unter B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Siehe Begründung zur Vorlage.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
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ja |
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Im Laufe der Beteiligungsphase der Konzepte wird eine Beteiligung der
Öffentlichkeit durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
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