Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen
- Kurzfristige Belegung weiterer Objekte aufgrund der zunehmenden Steigerung der Zuweisungszahlen
Vorlage
2015/0820
Aktenzeichen
01/010-ca
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Rat stimmt der Belegung der Sporthalle Heinrich-Brüning-Straße in Bürrig mit bis zu 400 Flüchtlingen zu.
  2. Der Rat stimmt der Belegung des Objektes Böcklerstraße 3 in Opladen mit bis zu 50 Flüchtlingen zu.
  3. Der Rat stimmt der Belegung der Sporthalle Wuppertalstraße in Bergisch Neukirchen im Bedarfsfall mit bis zu 100 Flüchtlingen zu.

 

gezeichnet:

                        In Vertretung                        In Vertretung                        In Vertretung                        In Vertretung    

 

 

 

Richrath        Stein                          Märtens                     Adomat                      Deppe

Begründung:

 

Mit Rundverfügung vom 15.10.2015 an alle kreisfreien Städte, Kreise, kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Köln informierte der Krisenstab der Bezirksregierung Köln über die krisenhafte Zuspitzung der Anzahl neuankommender Flüchtlinge im Land Nordrhein-Westfalen.

Nach Einschätzung des Krisenstabes der Bezirksregierung Arnsberg habe sich die Lage derart zugespitzt, dass auch bisher nicht erwogene Lösungen einzubeziehen sind, um drohende Obdachlosigkeit von Flüchtlingen zu verhindern.

 

Für Leverkusen bedeutet dies, dass bis Jahresende mit einer Zuweisung von mindestens 80 Flüchtlingen pro Woche zu rechnen ist.

 

Es werden zwar durch den Bau von fünf weiteren Containeranlagen (Felderstraße, Schopenhauerstraße, Merziger Straße, Dohrgasse, Heinrich-Claes-Straße) bis zum Mai 2016 zusätzliche Plätze geschaffen. Hierbei handelt es sich jedoch um Maßnahmen, die nicht kurzfristig, sondern eher mittelfristig umgesetzt werden.

Darüber hinaus werden weitere Notunterkünfte für Flüchtlinge, die durch das Land Nordrhein-Westfalen betrieben werden, auf dem Gelände der Auermühle und auf dem ehemaligen Sportplatz Heinrich-Lübke-Straße 140 (insg. ca. 800 Plätze) eingerichtet. Diese Einrichtungen werden jedoch voraussichtlich erst zu Beginn des Jahres 2016 in Betrieb gehen.

Da diese Plätze aufgrund der sich weiter verschärfenden Notlage zeitlich zu spät realisiert werden, sind kurzfristig weitere Unterbringungskapazitäten erforderlich.

 

Bisher wird die Turnhalle der ehemaligen GHS Görresstraße dauerhaft zur Unterbringung von Flüchtlingen beansprucht. Zusätzlich wurde die Sporthalle Wuppertalstraße für einen befristeten Zeitraum (Mai bis August 2015) zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Seitdem konnte vermieden werden, weitere Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Dies ist aufgrund der erheblichen, nicht abzusehenden Zunahme von neuankommenden Flüchtlingen jedoch nicht mehr möglich.

 

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit wurden alle potenziell geeigneten und kurzfristig herzurichtenden Gebäude sowie kurz- bis mittelfristig herzurichtenden Flächen geprüft und einer Priorisierung unterzogen. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die Sporthalle Heinrich-Brüning-Straße in Bürrig und das Wohngebäude Böcklerstraße 3 in Opladen sofort sowie die Sporthalle Wuppertalstraße in Bergisch Neukirchen bei weiterem Bedarf mit Flüchtlingen belegt werden müssen. Einzelheiten zu den Objekten sind der als Anlage beigefügten tabellarischen Zusammenstellung zu entnehmen.

 

Die Sporthalle Heinrich-Brüning-Straße 173 kann am schnellsten als Notunterkunft hergerichtet werden. Aus technischen und aus brandschutzrechtlichen Gründen kann die Halle mit maximal 400 Personen belegt werden.

Es ist beabsichtigt, die Sporthalle Heinrich-Brüning-Straße als vorgezogene Notunterkunft für das Land bereitzustellen, um im Vorgriff auf die Inbetriebnahme der Notunterkunft Heinrich-Lübke-Straße 140 (ehem. Sportplatz) zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können.

Sofern diese Einrichtung wie beabsichtigt ausschließlich zur Unterbringung von Landesflüchtlingen genutzt wird, handelt es sich um eine komplett refinanzierte Einrichtung des Landes.

 

Das Gebäude Böcklerstraße 3 kann kurzfristig angemietet werden. Dort können 50 Flüchtlinge untergebracht werden.

In Abstimmung mit dem Eigentümer soll die Andienung des Gebäudes Böcklerstraße 3 ausschließlich von der Düsseldorfer Straße 54 aus erfolgen.

 

Die Sporthalle Wuppertalstraße kann kurzfristig für 100 Personen zur Verfügung gestellt werden. Eine höhere Personenanzahl würde weitere Baumaßnahmen bedingen (Entfluchtungsmöglichkeiten im Brandfall etc.). Diese Sporthalle soll nur belegt werden, wenn über die Unterbringungskapazitäten der vorgenannten Objekte hinaus weiterer Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen besteht.

 

In den vorbezeichneten Hallen findet sowohl Schul- als auch Vereinssport statt.

Es gilt nun, Ausweichmöglichkeiten für den Schul- und Vereinssport zu finden.

Sollten keine Ausweichmöglichkeiten gefunden werden, würden die Sportstunden für Schulen und Vereine ersatzlos gestrichen werden müssen. Dies soll jedoch weitestgehend vermieden werden.

Hier wird eine Abstimmung mit den umliegenden Vereinen stattfinden, um zumindest ein Grundangebot sicherzustellen. Daneben wird der Schulsport über eine Verschiebung in den umliegenden Hallen weitestgehend sichergestellt.

Die Nutzer (Schulen und Sportvereine) wurden schnellstmöglich informiert.

 

Analog der anderen Standorte erfolgt eine Information der direkten Anwohner.

 

Über die in der Anlage genannten Objekte hinaus werden weitere städtische und private Grundstücke und Gebäude auf ihre Realisierbarkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen geprüft. Sobald hier positive Ergebnisse vorliegen, werden diese Standorte der Politik zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

zu 1. Finanzmittel stehen auf der Finanzstelle PN 0170, Finanzposition 723107 i. H. v. 50.000 € in 2015 zur Verfügung. Darüber hinaus sind 10.000 € im Budget der Folgejahre für den Rückbau etatisiert!

 

zu 2. Finanzmittel für eventuell notwendige Umbauarbeiten stehen in den Ansätzen des FB 65 bei Bedarf zur Verfügung. Die Mietaufwendungen in noch nicht feststehender Höhe müssen über die Veränderungsliste im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der Haushaltssatzung 2016 aufgenommen werden.

 

zu 3: Die Erstattung der Herrichtungskosten, die dem SPL bei einer Nutzung der Sporthalle Berg. Neukirchen i. H. v. 25.000 € entstehen, sind im Bedarfsfall über die Veränderungslisten zur Haushaltssatzung 2016 anzumelden.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

siehe unter A)

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

siehe unter A)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Die Nutzer (Schulen und Sportvereine) wurden schnellstmöglich informiert.

 

Analog der anderen Standorte erfolgt eine Information der direkten Anwohner.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit Blick auf die prognostizierten, steigenden Flüchtlingszahlen für Leverkusen sowie die damit einhergehenden Anforderungen für die Verwaltung ist eine Beschlussfassung der Vorlage kurzfristig erforderlich.