Betreff
Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Vorlage
2015/0821
Aktenzeichen
011-21-00-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt als erste und zweite Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Oberbürgermeisters anhand der Wahlvorschläge:

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Ratsfrau Eva Lux (SPD) hat mit Wirkung zum Ablauf des 01.11.2015 ihr Amt als erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters niedergelegt. Ratsherr Bernhard Marewski (CDU) ist mit Wirkung zum Ablauf des 01.11.2015 als zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters zurückgetreten.

Daher sind beide Positionen in einem Wahlgang neu zu besetzen.

 

Nach § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat Stellvertreter des Oberbürgermeisters ohne Aussprache aus seiner Mitte.

 

Das Wahlverfahren ist gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach wählt der Rat in geheimer Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang die Stellvertreter.

 

Erster Stellvertreter ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Zweiter Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Oberbürgermeister zu ziehende Los.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW sind die Stellvertreter des Oberbürgermeisters nach Annahme der Wahl vom Oberbürgermeister zu verpflichten.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Rücktrittsschreiben von Frau BM Lux und Herrn BM Marewski am 28.10.15 eingegangen sind, kann die Vorlage erst über den Nachtrag eingebracht werden.