Betreff
Verkehrssituation auf der Alkenrather Straße
Vorlage
2015/0825
Aktenzeichen
20-01-fk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die aktuellen Geschwindigkeitsregelungen auf der Alkenrather Straße werden beibehalten.

2.    Eine Kontaktaufnahme mit Anbietern von Navigationssoftware zur Herausnahme der Routenempfehlung für Lkw über die Alkenrather Straße erfolgt nicht.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Sachverhalt:

 

1. Verlängerung bzw. Ausweitung der aktuellen Tempo 30-Regelung

Im Rahmen der Überprüfung bestehender Geschwindigkeitsregelungen und zur Verbesserung der Verkehrssituation in Alkenrath wurde die Verwaltung durch Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III vom 03.09.2015 beauftragt, eine Verlängerung bzw. Ausweitung der aktuellen Tempo 30-Regelung auf der Alkenrather Straße zu prüfen.

 

Die Alkenrather Straße ist als Landesstraße - L 288 - klassifiziert und ist eine von 6 Hauptverkehrsstraßen, die das südliche und nördliche Stadtgebiet über die A 1 verbinden. Aufgrund dieser Typisierung hat sie u. a. die Aufgabe, sowohl den Quell- und Zielverkehr als auch den überörtlichen Durchgangsverkehr aufzunehmen. Geschwindigkeitsbegrenzungen haben gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich lediglich aufgrund besonderer Gefahrensituationen zu erfolgen. Laut Aussage der Polizei existieren im Streckenabschnitt der Alkenrather Straße keine Unfallhäufungsstellen und ebenfalls sind keine Verkehrsunfälle mit der Ursache nichtangepasste / überhöhte Geschwindigkeit bekannt. Aufgrund vorhandener Gehwege und mehrerer überwiegend signalisierter Querungsmöglichkeiten besteht zudem keine besondere Gefahrensituation.

 

Die bestehende Tempo 30-Regelung wurde in unmittelbarer Nähe zum Bürgerhaus und der dortigen Schule seinerzeit gezielt zum Schutz von Schulkindern eingerichtet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung besteht auf einer Strecke von 300 m und ist damit ausreichend dimensioniert. 

 

Eine Verlängerung bzw. Ausweitung der Tempo 30-Regelung ist daher aus rechtlicher Sicht nicht möglich.

 

2. Kontaktaufnahme mit Anbietern von Navigationsherstellern hinsichtlich der Fahrtrouten für Lkw

Die Alkenrather Straße ist Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes, zugleich Ortsdurchfahrt und als solche für die Aufnahme von Lkw-Verkehren vorgesehen. Ein Lkw-Durchfahrtverbot ist daher unzulässig, eine Herausnahme der Routenempfehlung für Lkw verbietet sich somit.

 

Unabhängig von dieser Rechtslage können folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden:

 

Durch einen regen Austausch mit Navigationsanbietern in der Vergangenheit ist bekannt, dass eine spezielle Navigationssoftware für Lkw existiert. Allerdings sind diese Geräte wesentlich teurer als Geräte ohne diese spezielle Software und werden somit aufgrund des relativ hohen Anschaffungspreises selten angeschafft. Eine Routenempfehlung für Lkw würde somit wenig Wirkung erzielen.

 

Zudem bestehen keine zumutbaren Alternativrouten, außer es würden sehr weite Umleitungsstrecken gewählt. Hiermit wäre jedoch ein wirtschaftlicher Nachteil für die jeweiligen Unternehmer verbunden, so dass davon auszugehen ist, dass mögliche Alternativrouten nicht auf Akzeptanz stoßen werden. Zudem würde das Lkw-Problem lediglich auf andere Straßen verlagert.

 

Ortskundige Fahrer werden außerdem weiterhin die Strecke über die Alkenrather Straße wählen.

 

Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass das Industriegebiet Fixheide und die Zufahrt zur A3 erreichbar bleiben müssen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner Steffen Franzkowski/ Fachbereich 36/ Telefon: 406-36 81

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verkehrssituation auf der Alkenrather Straße

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

s. oben

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. oben

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

[nein]

 [nein]