Betreff
Errichtung eines Bildungsgangs "Freizeitsportleiter/-in" mit allgemeiner Hochschulreife (berufliches Gymnasium) im Fachbereich Gesundheit und Soziales zum 01.08.2016
Vorlage
2015/0828
Aktenzeichen
40-SG1-702-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Errichtung eines Bildungsgangs „Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter“ mit allgemeiner Hochschulreife (berufliches Gymnasium) im Fachbereich Gesundheit und Soziales des Geschwister-Scholl-Berufskollegs zum 01.08.2016 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Das Geschwister-Scholl-Berufskolleg beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2016/2017 den Bildungsgang „Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter“ mit allgemeiner Hochschulreife (berufliches Gymnasium) im Fachbereich Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sport und Biologie (Leistungskursfächer) anzubieten.

 

Damit kann auch das Geschwister-Scholl-Berufskolleg wie die anderen örtlichen Berufskollegs einen Bildungsgang mit allgemeiner Hochschulreife anbieten und das Spektrum eines hochwertigen und ortsnahen Bildungsangebots in Leverkusen erweitern.

 

Dieses Angebot ist auf die vielfältigen Aktivitäten der Vereine und Akteure in der Sportstadt Leverkusen zugeschnitten und kann für viele sportorientierte Schülerinnen und Schüler von großem Interesse sein. Der angestrebte Bildungsgang würde einen weiteren zukunftsweisenden Baustein im Konzept der Sportstadt Leverkusen sowie im Portfolio des Geschwister-Scholl-Berufskollegs darstellen.

 

Das Geschwister-Scholl-Berufskolleg verfügt über die personellen Ressourcen sowie über die erforderlichen Fachräume, um einen ordnungsgemäßen Unterricht im Bereich „Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter“ zu gewährleisten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid/FB 40/ 406 4010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

./.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

 [nein]