Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für ihren Zuständigkeitsbereich für 2016 geplanten konsumtiven Straßensanierungsmaßnahmen.

 

 

gezeichnet:  

In Vertretung

Stein

Begründung:

 

Instandsetzung von Straßen

 

Ausgangslage:

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit der Vorlage Nr. R 1130/15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202/16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält. Zurzeit werden die Instandsetzungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr festgelegt.

 

Maßnahmenumfang:

In diesem Straßeninstandsetzungsprogramm können nur solche Straßenzüge berücksichtigt werden, die durch nicht investive Maßnahmen saniert werden können. Der Umfang der Maßnahmen muss daher auf die Erneuerung der Deckschichten begrenzt bleiben. Demzufolge sind Straßen, die nicht erstmalig hergestellt sind und Straßen, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, nicht Gegenstand dieses Programms. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden.

 

Des Weiteren ist beabsichtigt, Gehwegabschnitte mit deutlich überhöhtem Quergefälle richtliniengerecht umzubauen, um die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte zu erhöhen.

 

Finanzierung:

Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL. Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen keine Auswirkung.

 

Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus:

 

- Anlage 1: Liste der geplanten Straßen,

- Anlage 2: Reserveliste der geplanten Straßen,

- Anlage 3: Pläne der geplanten Straßen,

- Anlage 4: Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen.

 

Diese Maßnahmen sollen im Wirtschaftsplan der TBL am 24.11.2015 zum Beschluss vorgeschlagen werden, sodass sie unter dem Vorbehalt der entsprechenden finanziell vorgehaltenen Mittel umgesetzt werden können.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert / TBL / 6970

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2016

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Unterhaltungsmittel der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, AöR

(TBL)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Umsetzung der Maßnahmen steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen.

Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]