Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen
- 4. Sachstandsbericht
- Standort zur Errichtung einer weiteren Notunterkunft für das Land NRW
Vorlage
2015/0840
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat nimmt den in der Anlage beigefügten 4. Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

2.    Auf Basis der im Sachstandsbericht aufgezeigten Prognosen beauftragt der Rat die Verwaltung, die Errichtung einer weiteren Notunterkunft für das Land NRW mit einer Kapazität von ca. 800 Plätzen zu prüfen. Die Realisierung soll auf einer der nachfolgenden Flächen erfolgen:

 

·         IPL,

·         Hitdorf, Stöckenstraße.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung      In Vertretung      In Vertretung      In Vertretung

 

 

 

 

Richrath            Stein                     Märtens               Adomat               Deppe

Begründung:

 

zu 1:

Der 4. Sachstandsbericht schildert die aktuelle Zuweisungsdynamik und gibt einen Überblick über die geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten.

 

zu 2:

Wie im Rahmen des Sachstandsberichtes erläutert, ist es zwingend erforderlich, der weiter steigenden Dynamik an Zuweisungen mit der Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten Rechnung zu tragen.

 

Die für das Jahr 2016 bereits beschlossenen Maßnahmen können dem Bedarf an Unterbringungsplätzen und vielmehr auch der zeitlichen Dynamik nicht entsprechend begegnen. Um die Unterbringung von Flüchtlingen sicherzustellen und Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist es erforderlich, eine weitere Notunterkunft zu errichten. Analog der Vorgehensweise „Auermühle“ soll diese Unterkunft dem Land NRW als entsprechende Notunterkunft angeboten werden. Im Rahmen eines Gesprächs mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Wunsch nach der Schaffung weiterer derartiger Unterbringungsmöglichkeiten geäußert.

 

Für die o.g. Kapazität eignen sich nach Sicht der Verwaltung die im Beschlussentwurf benannten Standorte im Stadtgebiet. Nach der entsprechenden Beschlussfassung erfolgen die Detailprüfungen sowie die Abstimmungen mit dem jeweiligen Eigentümer.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Arndt, Dez. III

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Analog der Vorgehensweise „Auermühle“ soll diese Unterkunft dem Land NRW als entsprechende Notunterkunft (NU) - Landeseinrichtung angeboten werden. Demnach würden die Kosten durch das Land NRW getragen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 

[ja]

 

 

Es erfolgt eine Information der Anwohner im Rahmen des üblichen Verfahrens.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

Nein

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die erforderlichen Maßnahmen zeitnah einleiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus notwendig.