Betreff
Projekt Soziale Stadt Rheindorf
Vorlage
0340/2010
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf: 

 

1.      Die Richtlinien für den Verfügungsfonds von Dezember 2008 werden aufgehoben.

 

2.      Den als Anlage beigefügten Richtlinien für Verteilung der Mittel aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Nach den Förderrichtlinien zur Stadterneuerung von Oktober 2008 können Gemeinden, die für Stadtteilbeiräte einen Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten bei der Aufstellung und Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes einrichten, gefördert werden.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 8.12.2008 einen solchen Verfügungsfonds eingerichtet und hierzu Richtlinien verabschiedet.

 

In diesen Richtlinien wurde unter anderm festgelegt, dass über die Anträge der Stadtteilbeirat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet und die Priorität festlegt.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 14.12.2009 sind diese Richtlinien aufgrund der neugefassten Hauptsatzung zu modifizieren und durch einen Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in Kraft zu setzen.

 

Der Geltungsbereich und die Zuwendungsvoraussetzungen bleiben unverändert. Das unter Punkt 3 der bisherigen Richtlinien aufgeführte Verfahren wird geändert. Die Entscheidungsbefugnis über die Mittelvergabe obliegt der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, soweit der Betrag 500,00 € überschreitet. Bis zu diesem Betrag wird die Entscheidungsbefugnis der Projektleitung/ Verwaltung übertragen.

 

Diese Änderung bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung als Fördermittelgeber, da mit dieser Umstellung von den Bestimmungen der Förderrichtlinien abgewichen wird.