Beschlussentwurf:
1. Der Rat stimmt dem Fachkonzept der „Frühen Hilfen“ in Leverkusen (Anlage 1) zu.
2. Die
Verwaltung, wird ermächtigt die mit Ratsbeschluss vom 04.10.2010 bis 31.12.2015
genehmigte sozialräumliche Umsetzung der Konzeption der „Frühen Hilfen“
zunächst für die Dauer von weiteren 5 Jahren bis zum 31.12.2020 fortzuführen
und hierzu
a) in
· Region I – Standort Rheindorf-Nord: Träger Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend) in Kooperation mit Kath. Jugendagentur
·
Region III – Standort Steinbüchel (Wohnpark
Steinbüchel):
Träger Kooperationsverbund Katholische Jugendagentur, Caritasverband und
Katholische Erziehungsberatungsstelle
· Region IV - Standort Manfort: Träger Diakonisches Werk
neue Kooperationsvereinbarungen
mit den bisherigen Trägern der „Frühen Hilfen“ zur Fortsetzung der „Frühen
Hilfen“ auf der Grundlage des Fachkonzeptes abzuschließen.
Den Trägern dieser Stadtteilprojekte werden weiterhin jährlich
- die Personalkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Projektkoordination entsprechend Entgelt – SUE 11,
- die Sachkostenpauschale sowie
- der Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt
erstattet sowie
- bis zu 25.000 € Projektmittel zur Verfügung gestellt.
Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte und die Vergabe der Projektmittel erfolgt bedarfsgerecht über die jeweilige Steuerungsgruppe.
Dem Diakonischen Werk werden darüber hinaus die Mietkosten für das Stadtteilcafè in Manfort erstattet, den Katholischen Jugendwerken e. V. die Mietkosten für den Rheindorfer Laden.
b)
in Region I – Standort Hitdorf
im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Angebote der „Frühen Hilfen“
einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der
freien Jugendhilfe abzuschließen.
c)
in Region II – Standort Opladen
gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales unter Einbeziehung des Stadtteilentwicklungskonzeptes
(STEK) Opladen, das Angebot der „Frühen Hilfen“ aufzubauen und zu
implementieren sowie zur Umsetzung Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der freien
Jugendhilfe abzuschließen. Für die Umsetzung des Angebots stehen jährlich bis
zu 25.000,- € Projektmittel zur Verfügung.
d)
in Region III – Standort Alkenrath
den eingerichteten Alkenrather Familientreff –ALFA- wegen der hohen sozialen
Belastungen des Stadtteils für Kinder unter drei Jahren unter der Federführung
des Manforter Ladens fortzusetzen. Die Räume für den Standort werden von der
Viva West als Vermieter kostenfrei überlassen.
e) eine neue Kooperationsvereinbarung mit den konfessionellen Erziehungsberatungsstellen abzuschließen. Sie erhalten jeweils weiterhin
- 1/3 der Personalkosten für eine Fachkraft mit Abschluss Diplom-Psychologe bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (rd. 37.000 €)
- die Sachkostenpauschale sowie
-
den Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der
durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt
f) das regionsübergreifende Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ fortzuführen.
g) in den 4 Regionen weitere Angebote/Maßnahmen für die zur Region gehörenden Stadtteile zu planen. Über die Einrichtung weiterer Angebote/Maßnahmen entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss.
3. Die erforderlichen Mittel bis zu 650.000 € jährlich analog Anlage 2 werden für die Haushaltsjahre 2016 – 2020 in
- Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150103 sowie in
- Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150111 – IHK Hitdorf
- Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150112 – STEK Opladen
bereit gestellt.
4. Dem KJHA ist jährlich ein Statusbericht vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
Die Einführung der „Frühen Hilfen“ in bisher 3 Regionen an den Standorten Rheindorf, Steinbüchel und Manfort hat sich bewährt. Es hat sich eine Vielfalt von Angeboten entwickelt, die von den Eltern gut angenommen und positiv bewertet werden.
Es ist gelungen, sozialräumlich orientierte Maßnahmen, Einzelfallhilfen und Gruppenangebote in den Standorten zu etablieren und da, wo es notwendig war, eine Anbindung an die gesamtstädtischen Dienste und Hilfen zu ermöglichen.
Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Jugendhilfe wurden die Standorte im Qualitätszirkel konzeptionell weiterentwickelt. Mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Leverkusen und pro familia Leverkusen sind zwei weitere Träger zu den „Frühen Hilfen“ hinzugekommen, die für die Region II und Region III Familienhebammen vorhalten, so dass ein weiterer wichtiger Baustein bei der frühzeitigen Unterstützung von Familien, alleinerziehenden Müttern/Vätern und Schwangeren ausgebaut werden konnte. Über die Weiterentwicklung der „Frühen Hilfen“ wurde regelmäßig in der Beschlusskontrolle z.d.A.Rat berichtet.
Es ist im bisherigen Projektzeitraum gelungen, mehr als 150 Familien im Rahmen der „Frühen Hilfen“ zu erreichen. Die Rückmeldungen sind durchweg positiv.
Aus der Gesamtauswertung der erhobenen Einzelfälle wird ersichtlich, dass viele unterschiedliche Problemlagen bei den Familien, die die „Frühen Hilfen“ in Anspruch nehmen, vorliegen. Häufig kumulieren mehrere Problemlagen. Nach Inanspruchnahmen hat sich die Ausgangslage für die Betroffenen immer verbessert.
Die Mittel zur Finanzierung der „Frühen Hilfen“ für 2016ff sind in die Mittelanmeldungen eingeflossen. In 2016 werden Fördergelder durch den Bund zur Verfügung gestellt, die ab 2017 durch eine Stiftung in eine Dauerförderung überführt werden. Die Höhe der Fördermittel wird alle drei Jahre überprüft und richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren im SGB II-Leistungsbezug.
Über das Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Opladen sind zusammen mit den Fachbereichen Stadtplanung und Soziales weitere Drittmittel beantragt, die ca. ab September 2016 fließen werden.
Die
Weiterbewilligung der Fördermittel des Bundes ist mit der Verabschiedung eines
Fachkonzepts Frühe Hilfen verknüpft, das der Vorlage als Anlage 1 beigefügt
ist.
Die Einrichtung
einer Stelle Netzwerkkoordination sowie der Einsatz von Familienhebammen sind
ebenfalls Fördervorgaben zur Bewilligung dieser Mittel.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen, FB 51, Tel. -5101
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die
Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht
abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in
Prioritätenliste etc.)
Sozialräumliche Umsetzung der Konzeption „Frühe Hilfen“.
Mit den präventiven Maßnahmen i. R. von „Frühe Hilfen“ soll
u. a. dem Anstieg kostenintensiver Hilfen zur Erziehung entgegengewirkt und
damit ein wirksamer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Für
stationäre Hilfen müssen Beträge von 4.000 € - 12.000 € monatlich je Einzelfall
aufgebracht werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
5100 0615 0103
5100 0615 0111 – STEK Hitdorf
5100 0615 0112 – STEK Opladen
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
2016: 581.300 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
2017: 598.739 €
2018: 616.701 €
2019: 635.202 €
2020: 654.258 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Teilweise Inanspruchnahme aus Rückstellungen
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage ist im Turnus November/Dezember 2015 zu beraten, um eine nahtlose Fortsetzung der „Frühen Hilfen“ an den bisherigen Standorten zu gewährleisten, die notwendige Grundlage zum Erhalt der Fördermittel des Bundes zu schaffen sowie den Ausbau am Standort Opladen durchzuführen und die Förderung aus dem Stadtteilentwicklungskonzept Opladen erhalten zu können.