Betreff
Sanierung von Angsträumen in den Grünanlagen um den Ophovener Weiher
Vorlage
2015/0843
Aktenzeichen
01-40-2015/0841-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Sanierung von Angsträumen in den Grünanlagen um den Ophovener Weiher zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe gemäß § 82 GO.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Grünanlagen um den Ophovener Weiher sind in den frühen 70er Jahren entstanden. Unter anderem bedingt durch die Rücknahme der Pflegeintensität und die Rücksichtnahme auf die Belange des Landschaftsschutzes ist im Laufe der Jahrzehnte eine große Menge Wildwuchs und Unterholz aufgelaufen, was den Erholungswert der Grünanlage (z. B. den Blick auf die Wasserfläche) inzwischen deutlich einschränkt. Deutlich wichtiger als die Wiederherstellung des Erholungswertes ist jedoch die Beseitigung der durch die Verbuschung entstandenen Angsträume und die Durcharbeitung des Gehölzbestandes inkl. Fällung von Gefahrenbäumen sowie die Beseitigung von diversen Stolperstellen und Wegeschäden (Anschluss des nördlichen Rundweges zur Oulustraße) zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

Die Maßnahme umfasst nicht die Erneuerung oder Sanierung des sonstigen Wegenetzes im Bereich des Ophovener Weihers und bis hinauf in Richtung Mathildenhof. Dies ist Bestandteil derzeit noch laufender, verwaltungsinterner Abstimmungen hinsichtlich der Durchführung und Finanzierung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Die Maßnahme dient nahezu vollständig der Beseitigung von Gefahrenbäumen, Stolperstellen und Angsträumen und ist somit ein Beitrag zur Verkehrssicherungspflicht.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 -Öffentliches Grün

Planansatz 2016: 1.852.400,00 € vorbehaltlich der weiteren Haushaltsberatung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

20.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Arbeiten am Gehölzbestand sollen in jedem Fall noch vor Beginn der Vogelschutzsaison am 1. März 2016 abgeschlossen sein. Dies ist nur möglich, wenn die Beschlussfassung noch im kommenden Turnus erfolgt, da nach dem nächsten regulären Beratungstermin Mitte Februar 2016 nicht mehr ausreichend Zeit wäre, um die Arbeiten zu beauftragen und abzuschließen. Eine frühere Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da zunächst die Vorbereitung anderer Maßnahmen vordringlich und eine vorherige Abstimmung innerhalb der Verwaltung notwendig war.