Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2016 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Kalkulation 2016 auf der Basis der testierten Vorkalkulation der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten erfolgt.

 

2.     Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1.1) und die Ermittlung der Gebührensätze (Anlage 1.2) werden zur Kenntnis genommen.

 

3.     Die Satzung zur 19. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                                              In Vertretung

Richrath                                                                               Stein

Begründung:

 

Allgemeines:

Bei der Beauftragung der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) durch die Stadt Leverkusen und den Bergischen Abfallwirtschaftsverband handelt es sich um öffentliche Aufträge, die nach preisrechtlichen Vorschriften zur Bestimmung der Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften der „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“ (LSP) unterliegen. Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage Nr. R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA als deren Rechtsnachfolgerin - nach LSP durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

 

Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2016 der AVEA wurde von der Flick Gocke Schaumburg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Für eventuelle Fragen zur Planung und Kostenentwicklung bei der AVEA steht ein Vertreter der Gesellschaft am Tag der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses für Erläuterungen zur Verfügung.

 

Gebührenfestsetzung:

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Gebührennachkalkulation für das Jahr 2014 und der Vorkalkulation für das Jahr 2016 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.

 

Die Gebühren für die Abfallentsorgung steigen gegenüber dem Jahr 2015 um 3,64 %.

 

Die Gründe stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

-       Steigerungen der Allgemeinkosten für 2016

-       Mit dem kürzlich in Kraft getretenen Elektroaltgerätegesetz haben die öffentlich-  rechtlichen Entsorgungsträger neue Aufgaben zur Prüfung der Wiederverwendung, Vorsortierung/Akkuentfernung und Ähnlichem zu erfüllen. Die damit verbundenen zusätzlichen Personalaufwendungen sind eingeflossen.

-       Aufgrund der Ratsbeschlüsse im Zusammenhang mit der getrennten Erfassung von biogenen Abfällen wird die Sammellogistik für das Bringsystem Grünabfälle intensiviert. Die Einrichtung der Annahmestellen für Bioabfälle am Wertstoffzentrum und im Biomassezentrum ist ebenfalls berücksichtigt.

-       Aufwendungen zur Softwareumstellung für die geplante Änderung des Gebührensystems einschließlich des elektronischen Kennzeichnungssystems sind, soweit sie voraussichtlich in 2016 entstehen werden, in die Kalkulation eingeflossen.

 

Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren 2016 ist zu berücksichtigen, dass aus dem Jahr 2012 noch ein Rest-Überschuss in Höhe von 100.000,00 € eingesetzt werden muss und der im Jahr 2013 erwirtschaftete Überschuss von 369.041,05 € eingesetzt wird.

 

Die Abrechnung des Jahres 2014 hat einen Überschuss von 663.685,83 € ergeben. Hiervon wird ein Teilbetrag von 100.000,00 € eingesetzt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor:

Der Restüberschuss aus dem Jahr 2012 sowie der Überschuss aus dem Jahr 2013 wird in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 vorgetragen.

 

Ein Teilbetrag von 100.000,00 € des Überschusses aus dem Jahr 2014 wird ebenfalls in das Jahr 2016 vorgetragen. Dies führt dazu, dass trotz der für das Jahr 2016 prognostizierten Kostensteigerungen die Gebührensteigerung abgefedert werden kann und sich die Gebühr für die Abfallentsorgung lediglich um 3,64 % erhöht.

 

Der verbleibende Restbetrag aus dem Jahr 2014 in Höhe von 563.685,83 € wird in das Jahr 2017 vorgetragen.

 

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass derzeit die Kosten- und Erlössituation  für das Jahr 2015 noch nicht eingeschätzt werden kann. So können größere Gebührenschwankungen im nächsten Jahr gegebenenfalls aufgefangen werden.

 

Stand und Verwendung der Überschüsse aus 2014 und Vorjahren

Jahr         Betrag           Verwendung bisher           Verwendung 2016     Vortrag 2017

2012         529.035,17 €           429.035,17 €               100.000,00 €                           0,00 €

2013         369.041,05 €           0,00 €                          369.041,05 €                          0,00 €

2014         663.685,83 €           0,00 €                          100.000,00 €                563.685,83 €

 

Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge

Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Es ergibt sich somit folgender Gebührensatz für Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte (Einwohnergleichwert = Maßstab für Abfall aus anderen als privaten Herkunftsbereichen):

 

-        Ohne Kompostierungsabschlag bzw. Abgabe biogener Abfälle:

bisher 90,07 €                                        neu 93,35 €,

 

-        im Falle einer Ermäßigung bei Eigenkompostierung bzw. Abgabe biogener Abfälle:

bisher 78,49 €                                        neu 81,33 €.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gesellschafterversammlung der AVEA am 04.12.2015 den Wirtschaftsplan 2016 in der der Festsetzung der Abfallentsorgungs-gebühren zu Grunde liegenden Fassung beschließt.

 

Neben den Selbstkosten der AVEA sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:

 

a)        Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung                  303.324 €

der Straßenpapierkörbe

 

b)        Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls",                                     229.966 €

insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und

den Außenanlagen der Schulen

 

c)         Kosten für Stilllegung und Nachsorge Deponie

            Schlangenhecke                                                                                              5.527 €

 

d)        Verwaltungskosten für die Festsetzung                                                  549.637 €

und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren             

 

e)        Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2016                             10.000 €

                      

Summe                                                                                                        1.098.454

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Frau Naves             Finanzen       0214-406-21 70

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist. (Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2016.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe:                   1110

Produkt:                                11101

Finanzstelle:                        970011101

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Erhöhung der Gebühren um 3,64 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen.

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die abschließende Abstimmung der erforderlichen Unterlagen erst vor wenigen Tagen erfolgen konnte, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich. Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2016 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2015 erforderlich.