Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen-Opladen am Standort "Zur alten Fabrik"
Vorlage
2015/0865
Aktenzeichen
V-ar
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat nimmt das Projekt zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich „Zur alten Fabrik“ in Leverkusen-Opladen zur Kenntnis und stimmt dem Standort zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen zu.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte innerhalb der Verwaltung zur Begleitung der Umsetzung und Anmietung des Vorhabens durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

                                   In Vertretung            In Vertretung            In Vertretung

 

 

 

 

Richrath                    Stein                          Märtens                     Deppe

Begründung:

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt die Stadt Leverkusen vor eine große Herausforderung. Zielsetzung muss es sein, langfristige Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, die eine adäquate Unterbringung ermöglichen und die weitere Schaffung von Notfallmaßnahmen verhindern. Im Bereich der Straße „Zur alten Fabrik“ (Grundstück zwischen Stauffenbergstraße und Pommernstraße) ist durch einen privaten Investor die Errichtung von 4 Gebäuden zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen geplant. Eine spätere Umnutzung zu ca. 100 Wohneinheiten ist angedacht.

 

Das skizzierte Projekt bietet die Chance, Flüchtlinge dauerhaft und vergleichbar dem Raumprogramm „Im Bühl“ unterzubringen und so die Schaffung von weiteren Containeranlagen zu vermeiden. Darüber hinaus bietet das Projekt das Potenzial, auch nach der Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen preiswerten Wohnraum in der Stadt zu schaffen.

 

Der Flächennutzungsplan setzt das Grundstück als Gewerbegebiet fest. Der rechtskräftige Bebauungsplan 97/II vom 07.09.1999 setzt im vorderen Bereich zur Pommernstraße eine Gebäudehöhe von 7,00 m und im hinteren Bereich von 10,50 m fest. Eine Befreiung von diesen festgesetzten Höhen muss im baurechtlichen Verfahren geprüft werden.

 

Die Errichtung von Wohnheimen ist nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Das Gebot der Rücksichtnahme zu den bestehenden gewerblich genutzten Gebäuden ist anhand der alten Baugenehmigungen zu prüfen. Die Nachnutzung des heutigen Gewerbegebietes für Wohnungen erfordert in späteren Jahren die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Die Änderung soll zeitnah erfolgen.

 

Der private Investor bietet der Stadt Leverkusen ein Komplettangebot für die Unterbringung von Flüchtlingen, neben der reinen baulichen Realisierung wird der Investor auch den Betrieb des Objektes eigenständig gewährleisten. Ein derartiges Komplettangebot ist seitens der Stadt Leverkusen zu begrüßen, da es einen wichtigen Part zur qualitativen Sicherstellung der Unterbringung von Flüchtlingen leistet.

 

Durch den Betreiber erfolgt u. a. die Belegung, Möblierung sowie Instandhaltung der Einrichtung. Er trägt damit im Wesentlichen zu geordneten Betriebsabläufen bei. Die Stadt Leverkusen wird tagesscharf die Plätze belegen und abrechnen. Der Investor erwartet hierzu eine vertragliche Regelung dergestalt, dass die Stadt 80 % der Plätze für die kommenden 10 Jahre anmietet.

 

Angesichts der aktuellen Situation und dem baulichen Zustand der Bestandgebäude ist davon auszugehen, dass dieser Bedarf auch in Zukunft so besteht. Die Kosten je Platz bewegen sich auf dem Niveau der Kosten für die Unterbringungen in den aktuellen neuen Gemeinschaftseinrichtungen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Arndt, Dez. III, 8833

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                               

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

 

 

 

Es erfolgt eine Bürgerinformation analog der bisherigen Vorgehensweise.

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um das vorgeschlagene Projekt zügig umsetzen zu können, ist eine Beratung noch im laufenden Turnus erforderlich.