Betreff
Neubestellung des Geschäftsführers der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0866
Aktenzeichen
201-01-18-03-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschluss herbeizuführen:

 

Herr Wolfgang Mues wird ab dem 01.02.2017 für die Dauer von fünf Jahren unter den Bedingungen der Begründung zum Geschäftsführer der WGL bestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Nach § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der WGL werden die Geschäftsführer der Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

 

Nach § 6 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages werden Anstellungsverträge mit Geschäftsführern vom Aufsichtsrat auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.

 

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2011 wurde Herr Wolfgang Mues für den Zeitraum vom 01.02.2012 bis 31.01.2017 zum Geschäftsführer der WGL bestellt. Zu diesem Vorgang hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung ebenfalls am 12.12.2011 mit Beschluss zur Vorlage Nr. 1387/2011 eine entsprechende Weisung erteilt.

 

Der bestehende Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer hat eine Laufzeit bis zum 31.01.2017. Er verlängert sich automatisch, soweit nicht 12 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Sitzung des Rates am 14.12.2015 ist die letzte Sitzung vor dem genannten Termin. Insofern ist eine Beschlussfassung über die Thematik in dieser Sitzung notwendig.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0866

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Finanzen / 406 - 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Siehe Vorlage

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

entfällt

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]