Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Leverkusen für die KulturStadtLev (KSL).
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Die bisherige Satzung der Stadt Leverkusen für die KulturStadtLev (KSL) wurde unter Berücksichtigung der geänderten gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich überarbeitet.
Bei der Neufassung erfolgte eine inhaltliche Anpassung an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).
Vorgeschlagene Änderungen der Hauptsatzung, die in den gleichen Sitzungsturnus eingebracht werden, sind in diesen Entwurf bereits eingearbeitet.