- Maßnahmen lfd. Nrn. 51, 54 und 58
Beschlussentwurf:
Der Rat hebt seine Beschlüsse zur Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens (Vorlage Nr. R 450/16. TA) zu den lfd. Nrn. 51 (Schulische Hilfen für Migranten und Aussiedler) und 58 (Stationäre und ambulante Hilfen) auf und beschließt die Umsetzung der lfd. Nr. 54 (Jugendsozialarbeit) bis 2015.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 20.02.2006 die Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens (Vorlage Nr. R 450/16. TA) beschlossen.
Ein Vorschlag der Firma Kienbaum (lfd. Nr. 58) ist nicht umsetzbar, ein Vorschlag sollte wegen der bildungs- und gesellschaftspolitischen Bedeutung von Integration (lfd. Nr. 51) nicht umgesetzt und ein Vorschlag wegen der nach wie vor anhaltenden Jugendarbeitslosigkeit (lfd. 54) bis 2015 ausgesetzt werden.
1. Lfd. Nr. 51: Schulische und außerschulische Hilfen für Migranten/Aussiedler, Einstellung der Arbeit der „Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien“ (Reduzierung 95.000 €)
Die
gesellschaftliche Aufgabe von Integration durch Bildung ist nach wie vor von
großer Bedeutung. So hat die Landesregierung ein Integrationsministerium
(MGFFI) geschaffen und zielt mit dem „Aktionsplan Integration“ ausdrücklich auf
eine Weiterentwicklung der 27 kommunalen RAA. Integration ist zu einer
anerkannten „Querschnittsaufgabe“ geworden, wodurch jugend-, sozial- und
bildungspolitische Förderprogramme mit der Erwartung verbunden werden, die
Zielgruppe mit Zuwanderungsgeschichte zu berücksichtigen. Die RAA Leverkusen
ist vor diesem Hintergrund nicht nur in ihre Kernaufgabe, Integration durch
Bildung, sondern auch in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit an
Drittmittelprojekten zu einem wichtigen Partner geworden. Bei der Entwicklung
und Umsetzung des vom Rat im Juni 2009 beschlossenen kommunalen
Integrationskonzeptes nimmt die RAA als Mitglied der dezernatsübergreifenden
Koordinierungsgruppe eine wichtige Rolle ein.
Nach dem Ratsbeschluss, die Entscheidung über die Zukunft der RAA
Leverkusen bis zum Jahr 2010 auszusetzen, hat sich die Dienststelle fachlich
weiter entwickelt; Aufgabenschwerpunkte sind: Frühe Bildung und
Elementarerziehung, schulische Bildung und Übergang Schule/Beruf.
Mit dem Konzept „Griffbereit“ wurde ein neues Angebot früher Förderung für ein- bis dreijährige
Kinder und ihre Mütter entwickelt, das zurzeit in drei Rheindorfer Gruppen
umgesetzt wird. Das Angebot zur Förderung von drei- bis sechsjährigen Kindern
und ihren Müttern konnte mit dem Konzept „Rucksack“ ausgebaut werden. Aktuell
werden neun Gruppen in Zusammenarbeit mit Leverkusener Kindertagesstätten und
Familienzentren angeboten. Beide Konzepte bieten umfangreiche Spiel- und
Übungsmaterialien mit dem Ziel, die Erziehungskompetenz der Eltern zu erweitern
und die Sprachentwicklung der Kinder systematisch zu fördern. Zwei
Einrichtungen, das städtische Familienzentrum Am Quettinger Feld sowie die
städtische Kita Stralsunder Str., wurden im Juni 2009 für ihre herausragende
Arbeit mit dem Konzept „Rucksack“ von Integrationsminister Armin Laschet
ausgezeichnet. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Köln und der Katholischen
Hochschule Köln startet 2010 ein neues Angebot
zur individuellen Förderung von 75 Schülerinnen und Schülern mit
Zuwanderungsgeschichte durch Studierende. Partner sind dabei sechs Leverkusener
Grundschulen (Regenbogenschule, GGS Herderstr., KGS Don Bosco, GGS
Brüder-Grimm, KGS Scharnhorststr., KGS Remigiusschule) und zwei Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kleine Offene Tür (KOT) Wohnpark
Steinbüchel und Jugendhaus Lindenhof.).
Inzwischen konnte die RAA Leverkusen acht Schülerinnen und Schülern mit
Zuwanderungsgeschichte ein START-Stipendium vermitteln, das ihren sozialen
Aufstieg auf dem Weg zur Hochschulreife unterstützt. Mit der Weiterentwicklung
bekannter Module wie den simulierten Vorstellungsgesprächen und dem Einsatz
neuer Bausteine (z. B. „Quali-Spiel“) konnten auch bewährte Kooperationen im
Übergang von der Schule in den Beruf ausgebaut (AK Jugend und Arbeit, GHS
Neukronenberg, KKS Rheindorf, IFK) und neue Kooperationspartner (Realschule am
Stadtpark, Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung) gewonnen werden.
Die Kienbaum-Detailanalyse
beziffert den max. Einspareffekt auf 95 T€. Dem steht ein Wegfall von fünf Vollzeitstellen
gegenüber. Der konkret erzielbare geringe Einspareffekt resultiert aus der
Abordnung von zwei Vollzeitstellen aus dem Schuldienst und einem
Personalkostenzuschuss des MGFFI für die kommunalen Stellen der RAA in Höhe von
56 T€ jährlich. Bei rein fiskalischer Beurteilung muss auch berücksichtigt
werden, dass die RAA in den letzten beiden Jahren 126 T€ Drittmittel für die
Stadt eingeworben hat.
Wegen der hohen
integrations- und bildungspolitischen Bedeutung schlägt die Verwaltung vor, den
Vorschlag der Firma Kienbaum nicht umzusetzen.
2. Lfd. Nr. 54: Jugendsozialarbeit
(Reduzierung 180.000 €)
Zur Erfüllung der Leistungen und Angebote gem. § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) werden aus kommunalen Mitteln folgende Maßnahmen gefördert:
a) Berufsförderungswerke e.V. des kath.
Jugendwerke e.V.
b) Örtliches Zusatzprogramm im Rahmen der
Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Zu a)
Zu den Einrichtungen des Kath. Jugendwerke e.V. zählen die „Offene
Jugendberufshilfe (OJB)“ und „Arbeiten und Lernen (A&L)“.Primäre Aufgaben
beider Einrichtungen sind die Beratung, Begleitung und Förderung junger
Menschen bis 27 Jahre.
Hierbei handelt es sich um junge Menschen mit sozialer Benachteiligung und/oder
individueller Beeinträchtigung sowie einem erhöhten sozialpädagogischen
Unterstützungsbedarf hinsichtlich einer
gelingenden schulisch-beruflichen sowie sozialen Integration.
Die OJB ist die einzige niedrigschwellige Anlauf-, Kontakt- und Beratungsstelle
für junge Menschen in Leverkusen. Zudem ist sie seit 1984 per Ratsbeschluss als
Clearingstelle im Verbundsystem der Jugendberufshilfe in der Stadt Leverkusen
tätig. Die Einrichtung unterstützt junge Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren
im Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere solche junge Menschen,
die ausbildungs- und arbeitsuchend, arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit
bedroht sind. „Arbeiten und Lernen“ bietet vor allem benachteiligten jungen
Menschen die Chance, nachträglich den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zu
erwerben. Die Einrichtung kombiniert hierbei die sozialpädagogische Betreuung
und Begleitung mit Unterricht und dem Erwerb berufsbezogener Kenntnisse in den
trägereigenen Werkstätten (Holz, Metall und Zweiradtechnik). Zusätzlich bietet
A&L in Kooperation mit der OJB jungen Menschen die Möglichkeit, ein
Arbeitstraining (niedrigschwellige Vorbereitung auf die berufliche (Wieder-)Eingliederung)
in der Einrichtung abzuleisten.
Beide Einrichtungen erreichen pro Jahr ca. 580 Jugendliche und junge
Erwachsenen aus Leverkusen. In beiden Einrichtungen werden grundsätzlich alle,
insbesondere aber solche jungen Menschen beraten, gefördert und qualifiziert,
die in der Regel erhebliche Schwierigkeiten bei der Überwindung schulischer
Probleme haben, durch die klassischen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik nicht
erreicht werden sowie aufgrund individueller oder gesellschaftlicher
Bedingungen beeinträchtigt sind und somit einer gezielten individuellen
Förderung und Unterstützung bedürfen.
Die Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat sich für die Zielgruppe beider
Einrichtungen nicht verbessert. Für Jugendliche, die aus Sicht der Unternehmen
keine optimalen Voraussetzungen für eine Ausbildung oder Beschäftigung
mitbringen, bleibt die Situation weiterhin schwierig. Laut Statistik der
Agentur für Arbeit[1]
waren im Agenturbezirk Bergisch Gladbach 13,6% weniger Ausbildungsstellen
gemeldet als im Vorjahr. Die Zahl der gemeldeten Bewerber sank um 9,9%. Nach
Angaben der Regionaldirektion NRW mündeten nur die Hälfte der registrierten
Bewerber in das duale Ausbildungssystem ein (davon jeder fünfte in eine
geförderte Ausbildung).
Ein Viertel der gemeldeten Jugendlichen besuchte weiterführende Schulen oder
eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme[2].
Hinzu kommt, dass viele Jugendliche das reguläre Angebot der Berufsberatung und
Ausbildungsstellenvermittlung nicht (oder nicht mehr) in Anspruch nehmen und
damit auch nicht als Bewerber in der Statistik auftauchen. Trotz vielfältiger
Bemühungen der Kammern und Betriebe in der Region Ausbildungsplätze bereit zu
stellen, bedarf es auch zukünftig der Anstrengung aller Akteure Jugendlichen
und jungen Erwachsenen den Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen.
Eine Kürzung, des in den letzten Jahren ohnehin nicht an die allgemeinen
Kostensteigerungen angepassten kommunalen Zuschusses bedingt die Reduzierung
des personalen Angebotes und somit den Abbau spezifischer Beratungs- und
Betreuungsleistungen für benachteiligte junge Menschen in unserer Stadt.
Hinzu kommt, dass die kommunalen Mitteln es ermöglichen, weitere Fördermittel
der EU, des Bundes und des Landes zu erhalten. Reduzieren sich die kommunalen
Zuschüsse, so reduziert sich das Leistungsangebot insgesamt. Hiervon betroffen
wären zurzeit sieben zielgruppenspezifische Förderangebote, die sich an junge
Menschen mit besonderem Förderbedarf richten.
Zu b)
Beim „Örtlichen Zusatzprogramm“ handelt
es sich um eine lokale Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit,
welche beim Wuppermann-Bildungswerk eingerichtet wurde.
Die Mittel dienen der Schaffung von sechzehn zusätzlichen Ausbildungsplätzen
für marktbenachteiligte Jugendliche, d.h. benachteiligte junge Menschen, für
die eine Förderung nach SGB II oder SGB III nicht möglich ist. Hierbei handelt
sich um dreijährige Ausbildungsgänge in Berufssparten, für die nach
Einschätzung der Berufsvermittlung der Agentur für Arbeit auf dem Arbeitsmarkt
noch gute Vermittlungschancen bestehen. Der Maßnahmeträger übernimmt die
Ausbildungskosten in voller Höhe, so dass mit dem städtischen Zuschuss
lediglich die reinen Transferkosten (Ausbildungsvergütung) abgedeckt werden.
Im Hinblick auf die oben beschriebenen Vermittlungshemmnisse vieler
Jugendlicher und den Bemühungen der
Stadt Leverkusen durch das Projekt „Ein-Topf“ (eine zu erreichende frühzeitige
Identifizierung benachteiligter Jugendlicher), ist nach Auffassung der
Verwaltung der oben beschriebene Vorschlag der Firma Kienbaum weiter
auszusetzen, bis eine Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt eintritt. Dies wird
bei Berücksichtigung der derzeitigen Wirtschaftslage voraussichtlich frühestens
in fünf Jahren sein.
3.
Lfd.
Nr. 58: Stationäre pädagogische Hilfen, ambulante Hilfen (Reduzierung bis
400.000 Euro)
Die Firma Kienbaum forderte 2005 eine Reduzierung der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Neukonzeption und Umstellung der Jugendhilfe mit stärkerer Ergebnisorientierung.
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat 2008 bei der überörtlichen Prüfung der Stadt Leverkusen festgestellt, dass durch die sehr gut ausgeprägten Steuerungsleistungen im Bereich der erzieherischen Hilfen die Stadt Leverkusen bei der Leistungsdichte mit 17 Hilfefällen je 1.000 Einwohner unter 21 Jahren und einem Anteil ambulanter Hilfefälle von 55 % den „Benchmark“ abbildet. Der Fachbereich Kinder und Jugend erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen der Hilfen zur Erziehung die höchste Bewertung von 5 Punkten.
Die Bewertungen werden wie folgt begründet:
· Die Leistungen der Hilfe zur Erziehung werden bei der Stadt Leverkusen auf die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familien hin ausgerichtet. Die Entwicklung flexibler ambulanter Hilfen hat eine hohe Priorität in der Angebotsentwicklung. Dabei wird besonders darauf geachtet, die jeweils passgenaue Hilfe auszuwählen.
· Die zum Ausbau ambulanter Hilfen erforderlichen Steuerungsleistungen des Jugendamtes im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden durch die fachliche und zeitliche Konkretisierung von Zielen und Leistungen in Hilfeplanprozessen sowie der Steuerung ambulanter Hilfesettings auf der Grundlage der priorisierten ambulanten Angebotsentwicklung durchgeführt. Dabei werden ambulante Fälle alle drei und stationäre Fälle alle sechs Monate überprüft. In Einzelfällen erfolgt dies auch in einem kürzeren Zeitraum. Grundsätzlich erfolgt eine Befristung aller Hilfen auf ein Jahr. Bei einem Verlauf, der sich über eineinhalb Jahre hinzieht, bedarf dies der Zustimmung der Abteilungsleitung und über zwei Jahren der Zustimmung der Fachbereichsleitung;
· Die Inanspruchnahme der Leistungen der Erziehungsberatungsstellen, die vom Auftrag her ebenso wie die Jugendämter die Erziehungsfähigkeit der Familien stärken sollen, ist stark ausgeprägt. Neben der städtischen gibt es in Leverkusen noch eine katholische und eine evangelische Erziehungsberatungsstelle. Die außerstädtischen Erziehungsberatungsstellen erhalten dabei eine einzelfallbezogene Vergütung. In dem Hilfeplanverfahren und in Fallkonferenzen werden diese Leistungen im Einzelfall genutzt, ansonsten sind sie vermehrt bei präventiven Bereichen eingebunden;
· Bei der Stadt Leverkusen gibt es zwei Budgets für vier Regionalteams, die nach verschiedenen Indikatoren (z. B. Einwohner, Anzahl der Jugendlichen, SGB II-Quote, Arbeitslosenquote) aufgeteilt sind. Dabei gibt es Richtlinien für die Vergabe. Die Budgetverantwortung obliegt der jeweiligen Regionalleitung. Durch die sozialräumliche Organisation erfolgt eine dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung. Präventive Leistungen sind in Leverkusen eine wesentliche Voraussetzung zur Früherkennung von Gefährdungssituationen und der Vermeidung hilfeplangestützter und kostenintensiver Leistungsprozesse. Durch eine Umsteuerung im Jahr 2003 wurden Sozialraumarbeitsgemeinschaften gegründet, denen neben dem ASD u. a. auch Kindergärten, freie Träger, Schule und Polizei angehören. Hierbei werden stadtteilbezogene Projekte durchgeführt, durch die die Kinder und Jugendlichen vor Maßnamen der Hilfe zur Erziehung aufgefangen werden;
· Die Vollzeitpflege als fachliche und wirtschaftliche Alternative zur Heimerziehung ist im Pflegekinderdienst der Stadt Leverkusen organisiert. Konzeptualisiert und differenziert ist das Angebot der Vollzeitpflege bei der Stadt Leverkusen bereits jetzt. In den kommenden Jahren soll der Anteil der Vollzeitpflegefälle weiter ausgebaut werden. Eine stärkere Ausprägung von Angeboten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr in sozialpädagogisch qualifizierten Pflegefamilien und die Erhöhung des Bestandes an Bereitschaftspflegen bieten Möglichkeiten der Weiterentwicklung;
· Reintegration wird als Aufgabe und Anforderung der Gestaltung von Hilfeplanprozessen (Eingangsdiagnostik, Einschätzung und Bewertung von Reintegrationsperspektiven) thematisiert. Heimträger werden danach ausgesucht, ob sie auch Reintegrationsbemühungen beinhalten. Darüber hinaus werden mit dem ASD Zielvereinbarungen über Rückführungsaussichten getroffen und in den Hilfeplanprozessen eingebaut. Zudem werden Gruppen von Kindern zusammengestellt, die stationär untergebracht sind und bei denen durch eine gezielte Zusammenarbeit mit den Eltern eine Rückführung ermöglicht werden soll.
Die GPA sieht weitere Einsparungspotentiale lediglich in der Steigerung des Anteils der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen insgesamt (GPA-Empfehlung Nr. 48).
Die Verwaltung hat hierzu mit der Vorlage Nr. 0091/2009 ausgeführt, dass sich bei Umsetzung dieser Empfehlung ein maximales Einsparvolumen von 930.924 Euro ergeben könnte.
Sollte sich dieses Ergebnis realisieren lassen, wäre ein hoher Einspareffekt im Bereich der erzieherischen Hilfen erzielt. Die von der Firma Kienbaum vorgeschlagene Einsparung von 400.000 Euro ist darüber hinaus bei bundesweit steigenden Fallzahlen, auch wegen der Zunahme von Kindeswohlgefährdungen, nicht zu erreichen.