Betreff
Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2016
Vorlage
2015/0882
Aktenzeichen
TBL-694-Ra
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 24.11.2015 in anliegender Form beschlossene Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung der TBL vom 13.12.2007 zur Satzung der TBL über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) vom 13.12.2007 zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen der vom Verwaltungsrat der TBL am 24.11.2015 gefasste Beschluss mit anliegender Vorlage zur Kenntnis gegeben.

 

Da die Gebührensatzung zum 01.01.2016 in Kraft treten muss, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: