- Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Dem Bau einer
3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso wird vorbehaltlich der
Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel zugestimmt. Der Eigenanteil der
Stadt Leverkusen wird hierbei in Form des Grundstückswertes des entsprechenden
Baugrundstückes dargestellt.
2. Der
Beteiligung der Stadt Leverkusen am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" wird zugestimmt.
3. Der SPL wird mit der Projektausführung beauftragt. Eine für den Projektzeitraum befristete personelle Unterstützung ist zu gewährleisten.
Leverkusen, den 03.12.2015
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Auf die Vorlage Nr. 2015/0848 wird verwiesen. Die Vorlage Nr. 2015/0848 wird durch diese Ergänzung auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Aus den nachstehenden Gründen muss in der Sache eine Dringlichkeitsentscheidung gefasst werden, da eine turnusgemäße Beratung/Entscheidung durch den Rat am 14.12.2015, wie bisher vorgesehen, nicht mehr möglich ist.
Die Frist für das Nachreichen des Ratsbeschlusses für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ endet am 04.12.2015. Da das Bundesinstitut und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW in einem gesonderten Schreiben darüber informiert wurden, dass aufgrund der turnusmäßigen Ratssitzung der Ratsbeschluss erst am 15.12.2015 nachgereicht werden könnte, war ursprünglich eine turnusmäßige Beratungsfolge vorgesehen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass das Bundesprogramm überzeichnet ist, sodass ein Hinweis des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW erfolgte, den Ratsbeschluss in Form einer Dringlichkeitsentscheidung fristgerecht einzureichen, damit ein Ausschluss der Projektskizze aufgrund fehlender Formalitäten nicht riskiert wird.
Die Vorlage wurde in den bisherigen Vorberatungsgremien (Schulausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen, Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen und Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II) einstimmig vorberaten.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Wie oben dargestellt, muss ein politischer Beschluss bis zum 04.12.2015 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eingereicht werden, damit kein Ausschluss der Projektskizze aufgrund fehlender Formalitäten riskiert wird. Daher kann eine Entscheidung des Rates in der turnusmäßigen Sitzung am 14.12.2015 nicht mehr abgewartet werden. Die Entscheidung ist in Form eines Dringlichkeitsbeschlusses zu fassen, damit die Frist noch eingehalten werden kann.