- Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Beschlussentwurf:
- Für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ wird das Aufhebungsverfahren eingeleitet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich in etwa wie folgt
dar:
-
im
Norden wird der Bereich durch die Grenze der benötigten Straßenverkehrsfläche
zur Anbindung an die Fixheider Straße (L 288) (südliche Geltungsbereichsgrenze
1. Änderung Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III) umgrenzt;
-
im Osten
beinhaltet der Geltungsbereich die Flächen für die seinerzeit geplante
Anbindung mittels Kreisverkehr an die Robert-Blum-Straße,
-
im
Südosten befinden sich Teile der Robert-Blum-Straße im Aufhebungsbereich und
-
im Süden
verläuft die Grenze entlang des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 208
A/II, III.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.
- Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen, da sich die Aufhebung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB).
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen –
nbso/Westseite – Neue Bahnallee und Alkenrath – westlich Schlebuschrath“ ist
mit der Bekanntmachung am 01.07.2015 in Kraft getreten. Für diesen
Bebauungsplan ist eine Teilaufhebung erforderlich.
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III besteht aus dem Gebietsbereich für Leverkusen-Opladen (Blatt 1) und dem Gebietsbereich für Leverkusen-Alkenrath (Blatt 2). Auf Blatt 1 erfolgt die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche. Durch den Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III wird es ermöglicht, den Trassenverlauf der „Neuen Bahnallee“ als direkte Nord-Süd-Verbindung zwischen Rat-Deycks-Straße/Rennbaumstraße (L 219) und Fixheider Straße (L 288), parallel zu den Bahngleisen, anzulegen.
Eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 208 A/II, III resultiert aus der veränderten Verkehrsplanung im Bereich des Anschlusses der „Neuen Bahnallee“ an die Fixheider Straße (L 288). Ursprünglich sollte von der Fixheider Straße (L 288) aus eine in Richtung Westen hochführende Rampe zu einem auf der Robert-Blum-Straße geplanten Kreisverkehr führen. Mangels Flächenverfügbarkeit lässt sich ein Kreisverkehr mit der erforderlichen Zufahrtsrampe nicht umsetzen. Nunmehr ist zum Anschluss der Ausfahrt von der L 288 mit Anbindung an die Robert-Blum-Straße anstelle eines Kreisverkehrs ein mit Lichtsignalen (Ampeln) gesteuerter Knotenpunkt vorgesehen.
Durch die Reduzierung der für die Verkehrsmaßnahme benötigten Fläche verkleinert sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die im Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III im südlichen Teilbereich für den Kreisverkehr festgesetzte Verkehrsfläche verliert hierdurch ihre funktionale Notwendigkeit und kann aufgehoben werden.
Mit der Teilaufhebung kann dem angrenzenden
Grundstückseigentümer im südwestlichen Bereich der Fixheider Straße die aufgrund
der festgesetzten Straßenverkehrsfläche entzogene gewerbliche Nutzung wieder
ermöglicht werden. In diesem Teilbereich werden die gewerbegebietsbezogenen
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 125/II ''Karl-Ulitzka-Straße'' wieder
rechtswirksam. Im übrigen Bereich der Teilaufhebung besteht kein
rechtswirksamer Bebauungsplan.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten neuen Anbindung an die Fixheider Straße (L 288) erfolgt parallel zu diesem Teilaufhebungsverfahren das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung und Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III (Vorlage Nr. 2015/0886).
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist
(§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung.
Das Planverfahren zum Projekt „neue bahnstadt opladen/Westseite“ ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) als TOP-Projekt enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Siehe Kosten- und Finanzierungsplan zur Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
ja |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die Information zur Einleitung des Verfahrens erfolgt im Amtsblatt der
Stadt Leverkusen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |