Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Widmung folgender Verkehrsflächen:
1. Auf dem Lehn als Gemeinde- / Anliegerweg,
2. Westliche Verbindung zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr und der Andienung der Grundstücke Lützenkirchener Str. 349 und 357,
3. Östliche Verbindung zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Stadtteil Lützenkirchen wurde die Straße Auf dem Lehn nebst Verbindungswegen in den Jahren 2008 und 2013 erstmals endgültig hergestellt. Die Verkehrsflächen wurden entsprechend dem Bebauungsplan 11/III „Biesenbach/Lehn“ parzelliert und ausgebaut.
Nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind sie formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als verkehrsberuhigter Bereich wird die Straße Auf dem Lehn als Anliegerweg eingestuft. Die Verbindungen sind auf den öffentlichen Fußgängerverkehr zu beschränken, wobei auf dem westlichen Weg die Andienung der Grundstücke Lützenkirchener Str. 349 und 357 weiterhin zu gewährleisten ist (im B-Plan als Fahrrecht der Anlieger enthalten).
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / Tel. 0214/406-6616
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Nein
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Nein
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |