- Förderung des Neubaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus, Von-Knoeringen-Str., 51381 Leverkusen
Beschlussentwurf:
1. Der von der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien in der
Umsetzung befindliche Neubau der Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus, Von-Knoeringen-Straße,
51381 Leverkusen, wird im Hinblick auf die dauerhafte Schaffung von 15 neuen
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt
Leverkusen mit 210.000 € gefördert.
2. Die erforderlichen Mittel werden
außerplanmäßig bereitgestellt auf
Finanzstelle 51000605021030 Förderung Neubau
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus.
Deckungsmittel:
Finanzstelle 32001405022004
Sanierungsanlagen Untere Bodenschutzbehörde Projekt Grundwassersanierung
Waldsiedlung.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
Die Kath.
Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien Lützenkirchen-Quettingen lässt derzeit
den Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder an der Von-Knoeringen-Str. erstellen. Nach Bezugsfertigkeit der
Einrichtung wird die bisherige Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Anna,
Hamberger Str. 16, in den Neubau überführt. Die bisherige Einrichtung St. Anna
ist von der Stadt Leverkusen erworben worden und wird als Tageseinrichtung für
Kinder fortgeführt.
Die Neubaumaßnahme
wird aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer
Zuwendung in Höhe von 270.000 € gefördert. Der entsprechende
Bewilligungsbescheid ist mit Datum vom 03.03.14 ergangen. Der originäre
Bewilligungs- und Durchführungszeitraum ist nach entsprechender Antragsstellung
zweimal verlängert worden und endet nunmehr am 30.04.16.
Mit Datum vom
07.09.15 ist entsprechend dem Umsetzungsstand der Maßnahme die Auszahlung der
ersten Förderrate in Höhe von 94.500 € erfolgt.
Mit Schreiben vom
05.11.15 hat die Kath. Kirchengemeinde die zweite Förderrate in Höhe von 94.500
€ abgerufen. Beigefügt hat die Kath. Kirchengemeinde weiterhin einen Vordruck
„Abruf von Bundes-/Landesmitteln“ zum Abruf von 252.000 € mit der Begründung „Kommunaler Sonderzuschuss
der Stadt Leverkusen vom 18.07.15“.
Da in der Verwaltung
kein entsprechender Bewilligungsbescheid/Sonderzuschuss bekannt ist, wurde die
Kath. Kirchengemeinde mit E-Mail vom 09.11.15 entsprechend informiert, dass
seitens des Fachbereichs Kinder und Jugend ausschließlich der o. a. Bescheid
vom 03.03.14 über eine Förderung aus Mitteln des Bundes und des Landes
Nordrhein-Westfalen in Höhe von 270.000 € ausgefertigt worden ist.
Mit E-Mail vom
11.11.15 hat die Kath. Kirchengemeinde hierzu mitgeteilt: „Beigefügt erhalten Sie das Schreiben vom 18.03.13 mit der Mitteilung
über den kommunalen Sonderzuschuss in Höhe von 252.000 €. Der Beschluss wurde
in der Ratssitzung der Stadt am 18.03.13 gefasst. Nach Absprache mit Frau
Bruchhausen-Scholich vom Kirchenvorstand, reduziert sich der Betrag allerdings
um 42.000 € auf 210.000 €, da die
Gemeinde jetzt 15 statt 18 Plätze schafft.“
Bei dem von der
Kath. Kirchengemeinde angesprochenen Schreiben vom 18.07.13
(42.21-405-20-07249.0) handelt es sich allerdings um einen völlig anderen Fördersachverhalt.
Es handelt sich um eine Mitteilung an den Diözesan-Caritasverband für das
Erzbistum Köln e. V. vor dem Hintergrund, dass seinerzeit keine Förderung der
von der Kath. Kirchengemeinde beabsichtigten und beantragten Neubaumaßnahme St.
Maurinus, Von-Knoeringen Str., mit Mitteln des Bundes und des Landes
Nordrhein-Westfalen möglich war. Von der Kath. Kirchengemeinde ist seinerzeit
die Absicht aufgezeigt worden, die Neubaumaßnahme St. Maurinus ohne eine
Bundes- und Landesförderung umzusetzen. Für die entsprechenden Gespräche
hinsichtlich einer anderweitigen Finanzierung mit dem Erzbistum Köln wurde eine
generelle Förderzusage für eine Finanzierung außerhalb der
Bundes-/Landesförderung von der Stadt Leverkusen erbeten. Diese generelle Förderzusage
für eine Umsetzung außerhalb der Bundes-/Landesförderung hat der Rat mit
Beschluss vom 18.03.13 gegeben. Zu einer Umsetzung der Neubaumaßnahme auf
dieser finanziellen Grundlage, d. h. außerhalb einer Bundes-/Landesförderung,
ist es jedoch nicht gekommen.
Im Rahmen der
„Restförderung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014
(Fiskalpakt)“ konnte die Neubaumaßnahme St. Maurinus, Von-Knoeringen-Str., doch
noch mit Bundes-/Landesmitteln in Höhe von 270.000 € gefördert werden (Bewilligungsbescheid
vom 03.03.14).
Der Förderung
zugrunde lag der Antrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.
V. vom 18.11.13 (Anlage 1). Entsprechend Ziffer 4 der Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl.
d. MGFFI vom 09.05.2008) ist eine Förderung in Höhe von 270.000 € beantragt
worden.
Hinsichtlich der Notwendigkeit
der Förderung und zur Finanzierung wurde in dem Förderantrag ausgeführt: „Die Reparaturrücklage und
Betriebsmittelrücklage sind bei vergangenen Maßnahmen aufgebraucht worden. Eine
Kita Rücklage konnte noch nicht aufgebaut werden. Nur mit den hier beantragten
Mitteln, dem Verkaufserlös einer Einrichtung an die Stadt Leverkusen (Ratsbeschluss
vom 02.07.12) und den Zuweisungen aus Kirchensteuern kann diese Maßnahme umgesetzt werden.“
Weder im Rahmen des
vorstehenden Förderverfahrens ist von
der Kath. Kirchengemeinde eine Fördernotwendigkeit seitens der Stadt Leverkusen
aufgezeigt, noch ist zu irgendeinem Zeitpunkt ein entsprechender Förderantrag
gestellt worden. Fördermittel seitens der Stadt Leverkusen stehen von daher
weder zur Verfügung, noch ist ein entsprechender Bewilligungsbescheid ergangen.
Dieser Sachverhalt ist der Kath. Kirchengemeinde mit Schreiben vom 18.11.15
mitgeteilt worden.
Mit dem am 09.12.15
eingegangene Schreiben vom 02.12.15 beantragt die Kath. Kirchengemeinde St.
Maurinus und Marien Lützenkirchen-Quettingen nunmehr einen kommunalen
Sonderzuschuss der Stadt Leverkusen in Höhe von 210.000 € (Anlage 2).
Die Kath.
Kirchengemeinde orientiert sich bei der Förderhöhe je neuen Betreuungsplatz für
Kinder im Alter von unter drei Jahren (18.000 € Bundes-/Landesförderung, 14.000
€ Förderung Stadt Leverkusen) offensichtlich an den seinerzeit vom Rat
grundsätzlich als förderfähig angesehenen Erstellungskosten von 32.000 € je
u3-Betreuungsplatz.
Vor dem Hintergrund,
dass in der Vergangenheit eine entsprechende Förderung anderer Maßnahmen zur
Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren durch
die Stadt Leverkusen umgesetzt wurde, kann die Verwaltung der entsprechenden
Antragsstellung folgen. Die notwendigen Etatmittel stehen aktuell nicht zur
Verfügung und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Da in der
Ratssitzung am 14.12.15 beschlossen wurde, die Maßnahme Grundwassersanierung
Waldsiedlung nicht im geplanten Zeitraum zu realisieren, stehen Deckungsmittel
dafür zur Verfügung. Eine Auszahlung der städtischen Förderung an den Träger
ist bei entsprechender Beschlussfassung nach Genehmigung des Etats 2016 durch
die Bezirksregierung Köln möglich.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang
Mark, 51, 02171/406-5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzliche Pflichtaufgabe seit dem 01.08.13.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei Finanzstelle 51000605021030 Förderung Neubau Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |