Betreff
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Neubaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus, Von-Knoeringen-Str., 51381 Leverkusen
Vorlage
2015/0896
Aktenzeichen
510-121-540
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der von der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien in der Umsetzung befindliche Neubau der Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus, Von-Knoeringen-Straße, 51381 Leverkusen, wird im Hinblick auf die dauerhafte Schaffung von 15 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen mit 210.000 € gefördert.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt auf

Finanzstelle 51000605021030 Förderung Neubau Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus.

Deckungsmittel:

Finanzstelle 32001405022004 Sanierungsanlagen Untere Bodenschutzbehörde Projekt Grundwassersanierung Waldsiedlung.

 

gezeichnet:  

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Stein                                      Adomat

 

Begründung:

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien Lützenkirchen-Quettingen lässt derzeit den Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder an der Von-Knoeringen-Str.  erstellen. Nach Bezugsfertigkeit der Einrichtung wird die bisherige Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Anna, Hamberger Str. 16, in den Neubau überführt. Die bisherige Einrichtung St. Anna ist von der Stadt Leverkusen erworben worden und wird als Tageseinrichtung für Kinder fortgeführt.

 

Die Neubaumaßnahme wird aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Zuwendung in Höhe von 270.000 € gefördert. Der entsprechende Bewilligungsbescheid ist mit Datum vom 03.03.14 ergangen. Der originäre Bewilligungs- und Durchführungszeitraum ist nach entsprechender Antragsstellung zweimal verlängert worden und endet nunmehr am 30.04.16.

 

Mit Datum vom 07.09.15 ist entsprechend dem Umsetzungsstand der Maßnahme die Auszahlung der ersten Förderrate in Höhe von 94.500 € erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 05.11.15 hat die Kath. Kirchengemeinde die zweite Förderrate in Höhe von 94.500 € abgerufen. Beigefügt hat die Kath. Kirchengemeinde weiterhin einen Vordruck „Abruf von Bundes-/Landesmitteln“ zum Abruf von 252.000 €  mit der Begründung „Kommunaler Sonderzuschuss der Stadt Leverkusen vom 18.07.15“.

 

Da in der Verwaltung kein entsprechender Bewilligungsbescheid/Sonderzuschuss bekannt ist, wurde die Kath. Kirchengemeinde mit E-Mail vom 09.11.15 entsprechend informiert, dass seitens des Fachbereichs Kinder und Jugend ausschließlich der o. a. Bescheid vom 03.03.14 über eine Förderung aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 270.000 € ausgefertigt worden ist.

 

Mit E-Mail vom 11.11.15 hat die Kath. Kirchengemeinde hierzu mitgeteilt: „Beigefügt erhalten Sie das Schreiben vom 18.03.13 mit der Mitteilung über den kommunalen Sonderzuschuss in Höhe von 252.000 €. Der Beschluss wurde in der Ratssitzung der Stadt am 18.03.13 gefasst. Nach Absprache mit Frau Bruchhausen-Scholich vom Kirchenvorstand, reduziert sich der Betrag allerdings um 42.000 € auf  210.000 €, da die Gemeinde jetzt 15 statt 18 Plätze schafft.“

 

Bei dem von der Kath. Kirchengemeinde angesprochenen Schreiben vom 18.07.13 (42.21-405-20-07249.0) handelt es sich allerdings um einen völlig anderen Fördersachverhalt. Es handelt sich um eine Mitteilung an den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vor dem Hintergrund, dass seinerzeit keine Förderung der von der Kath. Kirchengemeinde beabsichtigten und beantragten Neubaumaßnahme St. Maurinus, Von-Knoeringen Str., mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen möglich war. Von der Kath. Kirchengemeinde ist seinerzeit die Absicht aufgezeigt worden, die Neubaumaßnahme St. Maurinus ohne eine Bundes- und Landesförderung umzusetzen. Für die entsprechenden Gespräche hinsichtlich einer anderweitigen Finanzierung mit dem Erzbistum Köln wurde eine generelle Förderzusage für eine Finanzierung außerhalb der Bundes-/Landesförderung von der Stadt Leverkusen erbeten. Diese generelle Förderzusage für eine Umsetzung außerhalb der Bundes-/Landesförderung hat der Rat mit Beschluss vom 18.03.13 gegeben. Zu einer Umsetzung der Neubaumaßnahme auf dieser finanziellen Grundlage, d. h. außerhalb einer Bundes-/Landesförderung, ist es jedoch nicht gekommen.

 

Im Rahmen der „Restförderung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014 (Fiskalpakt)“ konnte die Neubaumaßnahme St. Maurinus, Von-Knoeringen-Str., doch noch mit Bundes-/Landesmitteln in Höhe von 270.000 € gefördert werden (Bewilligungsbescheid vom 03.03.14).

 

Der Förderung zugrunde lag der Antrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e. V. vom 18.11.13 (Anlage 1). Entsprechend Ziffer 4 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. d. MGFFI vom 09.05.2008) ist eine Förderung in Höhe von 270.000 € beantragt worden.

Hinsichtlich der Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung wurde in dem Förderantrag ausgeführt: „Die Reparaturrücklage und Betriebsmittelrücklage sind bei vergangenen Maßnahmen aufgebraucht worden. Eine Kita Rücklage konnte noch nicht aufgebaut werden. Nur mit den hier beantragten Mitteln, dem Verkaufserlös einer Einrichtung an die Stadt Leverkusen (Ratsbeschluss vom 02.07.12) und den Zuweisungen aus Kirchensteuern kann diese  Maßnahme umgesetzt werden.“

 

Weder im Rahmen des vorstehenden Förderverfahrens  ist von der Kath. Kirchengemeinde eine Fördernotwendigkeit seitens der Stadt Leverkusen aufgezeigt, noch ist zu irgendeinem Zeitpunkt ein entsprechender Förderantrag gestellt worden. Fördermittel seitens der Stadt Leverkusen stehen von daher weder zur Verfügung, noch ist ein entsprechender Bewilligungsbescheid ergangen. Dieser Sachverhalt ist der Kath. Kirchengemeinde mit Schreiben vom 18.11.15 mitgeteilt worden.

 

Mit dem am 09.12.15 eingegangene Schreiben vom 02.12.15 beantragt die Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien Lützenkirchen-Quettingen nunmehr einen kommunalen Sonderzuschuss der Stadt Leverkusen in Höhe von 210.000 € (Anlage 2).

 

Die Kath. Kirchengemeinde orientiert sich bei der Förderhöhe je neuen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter drei Jahren (18.000 € Bundes-/Landesförderung, 14.000 € Förderung Stadt Leverkusen) offensichtlich an den seinerzeit vom Rat grundsätzlich als förderfähig angesehenen Erstellungskosten von 32.000 € je u3-Betreuungsplatz.

 

Vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit eine entsprechende Förderung anderer Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren durch die Stadt Leverkusen umgesetzt wurde, kann die Verwaltung der entsprechenden Antragsstellung folgen. Die notwendigen Etatmittel stehen aktuell nicht zur Verfügung und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Da in der Ratssitzung am 14.12.15 beschlossen wurde, die Maßnahme Grundwassersanierung Waldsiedlung nicht im geplanten Zeitraum zu realisieren, stehen Deckungsmittel dafür zur Verfügung. Eine Auszahlung der städtischen Förderung an den Träger ist bei entsprechender Beschlussfassung nach Genehmigung des Etats 2016 durch die Bezirksregierung Köln möglich.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 02171/406-5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzliche Pflichtaufgabe seit dem 01.08.13.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei Finanzstelle 51000605021030 Förderung Neubau Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

./.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 ./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

             [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]