Betreff
Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 2016 des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (ZV NVR)
Vorlage
2015/0901
Aktenzeichen
66-sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt den vorliegenden SPNV-Nahverkehrsplan 2016 (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.15 (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist einer von drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in NRW. Er entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV, führt Vergabeverfahren im SPNV durch, schließt Verkehrsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und fördert SPNV-Betriebsleistungen auf der Grundlage von Vereinbarungen, Verträgen bzw. Zuwendungsbescheiden.

 

Grundlage für den SPNV ist das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995. Nach § 8 dieses Gesetzes stellen die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf.

 

Der vorliegende SPNV-Nahverkehrsplan soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Schienenpersonennahverkehrs konkretisieren und die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige mittel- bis langfristige betriebliche SPNV-Leistungsangebot im Gebiet des NVR festlegen. Dabei bilden Investitionsmaßnahmen wie der Ausbau und die Reaktivierung von Strecken oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für die Angebotsgestaltung. Der NVR unterstützt Investitionen in den SPNV bzw. in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) insgesamt durch die pauschalierte Investitionsförderung des Landes NRW sowie durch weitere Mittel des Landes und des Bundes, die für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gewährt werden.

 

Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach einem Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange (TöB) die Zweckverbandsversammlung.

 

1.    SPNV-Angebote für Leverkusen

Auf Leverkusen bezogen sind folgende SPNV-Angebote im Entwurf des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland enthalten:

 

1.1 Bereits umgesetzte Angebote

Zur Entlastung der Strecke Köln – Leverkusen – Düsseldorf wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 eine zusätzliche stündliche Linie RE 6a Düsseldorf Hbf. – Neuss Hbf. – Dormagen – Köln Hbf. – Köln / Bonn Flughafen eingerichtet.

 

Die Linien RE 7 mit Halt in Leverkusen-Opladen und RB 48 mit Halt in Leverkusen-Schlebusch und Leverkusen-Opladen werden seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 von National Express betrieben. Die neuen Fahrzeuge mit besseren fahrdynamischen Eigenschaften und einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h sollen zu einer Verbesserung der Pünktlichkeit beitragen.

 

1.2 Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) soll nach dem Jahr 2025 als neues Produkt den Nahverkehr in der bevölkerungsstarken Metropolregion Rhein-Ruhr prägen. Er sieht für Leverkusen eine Angebotskonzeption von vier verschiedenen RRX-Linien vor, die teilweise außerhalb des Rhein-Ruhr-Korridors zu anderen wichtigen Städten und Nachfrageschwerpunkten in NRW und nach Rheinland-Pfalz durchgebunden werden. Die heutigen RE-Linien zwischen Köln und Dortmund werden durch die RRX-Linien ersetzt.

 

Die RRX-Linien mit Halt in Leverkusen sind:

RRX 1: Münster – Dortmund – Essen – Duisburg – Düsseldorf – Leverkusen – Köln – Aachen

RRX 2: Kassel – Hamm – Dortmund – Essen – Duisburg – Düsseldorf – Leverkusen – Köln

RRX 4: Hamm – Dortmund – Essen – Duisburg – Düsseldorf – Leverkusen – Köln/Bonn Flughafen

RRX 6: Minden – Hamm – Dortmund – Essen – Duisburg – Düsseldorf – Leverkusen – Köln – Bonn – Koblenz

 

Der RRX ermöglicht spürbare Reisezeitverkürzungen sowie Takterhöhungen auf der Achse Köln–Dortmund. Für Leverkusen ist ein 15 Min.-Takt durch Überlagerung der vier RRX Linien geplant. Zur betrieblichen Abwicklung und zur Realisierung der Reisezeitverkürzungen des RRX-Betriebes sind verschiedene Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des NVR sowohl auf dem Hauptast zwischen Köln und Düsseldorf als auch auf den darüber hinaus verlaufenden Streckenabschnitten erforderlich, z. B. der vier-gleisige Streckenausbau Köln – Düsseldorf auf gesamter Länge. Das Planfeststellungsverfahren für den viergleisigen Ausbau ist zwischenzeitlich eingeleitet worden.

 

1.3 Zielnetz 2025

Es ist vorgesehen, die Linie S 6 mit Halt in Leverkusen zukünftig über Köln-Müngersdorf Technologiepark bis Pulheim und stündlich weiter über Grevenbroich bis Mönchengladbach zu verlängern. In Köln-Bocklemünd soll ein neuer Haltepunkt mit Buslinienverknüpfung entstehen, um hier neue Wohngebiete direkt an die Kölner City anschießen zu können. Rechtsrheinisch sollen die neuen Haltepunkte Köln Berliner Straße und Köln-„CFK – Gelände“ entstehen.

 

1.4 Zielnetz 2030 (+)

Der durchgängige 20-Minuten-Takt der Linie S 6 könnte über Pulheim bis Grevenbroich angeboten werden, sofern dies der Nachbaraufgabenträgers VRR AöR befürwortet und ausreichende Kapazitäten auf der Strecke Köln – Mönchengladbach vorhanden sind.

 

Die zusätzliche Linie S 16 ist als Verstärkerlinie zur S 6 zwischen Leverkusen und dem neuen Haltepunkt Köln Bonner Wall vorgesehen. Zwischen Köln Messe/Deutz und Köln Bonner Wall ist ein durchgängiger 20-Minuten-Takt vorgesehen, der Abschnitt nach Leverkusen soll ausschließlich während der Hauptverkehrszeit befahren werden.

 

Zur Fristwahrung wurde die Stellungnahme zum SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des
ZV Nahverkehr Rheinland vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Rat am 29.02.2016 noch in 2015 an die Nahverkehr Rheinland GmbH mit Schreiben vom 22.12.2015 (Anlage 2 mit Antrag Nr. 2015/0898) weitergeleitet.

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter erhalten jeweils ein Druckexemplar des Entwurfs des SPNV-Nahverkehrsplanes (Anlage 1). Im Übrigen kann der Entwurf im Ratsinformationssystem/Session heruntergeladen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Syring / 66 / 66 00

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Kreise, kreisfreien Städte und SPNV-Aufgabenträger stellen nach § 8 ÖPNVG NRW zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Der Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplans 2016 des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) wurde der Verbandsversammlung am 20.10.2015 vorgelegt.

Durch den einstimmigen Beschluss der Verbandsversammlung wird entsprechend § 9 ÖPNVG NRW eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Beteiligt werden die ÖPNV-Aufgabenträger im Verbandsgebiet des NVR, die Verkehrsunternehmen und die benachbarten SPNV-Zweckverbände. Ferner werden das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW), die Bezirksregierung Köln und das Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Stellungnahme aufgefordert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]