Betreff
Beteiligung der EVL an einer Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien (Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0902
Aktenzeichen
201-01-02-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen gemäß § 113 Absatz 1 GO NRW in den Gremien der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Weisung, der Beteiligung an einer Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien (Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG) nach Maßgabe der Begründung und der Anlagen zu dieser Vorlage zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

 

gezeichnet:  

Richrath

Begründung:

 

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) beabsichtigt, sich an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG zu beteiligen. Diese Beteiligung soll der Realisierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien dienen. Zur weiteren Begründung wird auf die beiliegenden Unterlagen der EVL verwiesen.

 

Für die Beteiligung der EVL an der Gesellschaft ist nach § 41 Abs. 1 lit. l) der Gemeindeordnung NRW eine Beschlussfassung des Rates erforderlich.

 

In der Sitzung am 18.01.2016 steht der Geschäftsführer der EVL Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Herr Menzel für Rückfragen zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0902

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Finanzen / 406 - 2034

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Die Entscheidung des Rates ist nach Vorgabe der Gemeindeordnung spätestens 6 Wochen vor Umsetzung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Diese Frist wird durch Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 18.01.2016 beachtet.