- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen gemäß § 113 Absatz 1 GO NRW in den Gremien der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Weisung, der Beteiligung an einer Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien (Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG) nach Maßgabe der Begründung und der Anlagen zu dieser Vorlage zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) beabsichtigt, sich an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG zu beteiligen. Diese Beteiligung soll der Realisierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien dienen. Zur weiteren Begründung wird auf die beiliegenden Unterlagen der EVL verwiesen.
Für die Beteiligung der EVL an der Gesellschaft ist nach § 41 Abs. 1 lit. l) der Gemeindeordnung NRW eine Beschlussfassung des Rates erforderlich.
In der Sitzung am 18.01.2016 steht der Geschäftsführer der EVL Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Herr Menzel für Rückfragen zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0902
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Bosbach / Finanzen / 406 - 2034
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Die Entscheidung des Rates ist nach Vorgabe der Gemeindeordnung spätestens 6 Wochen vor Umsetzung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Diese Frist wird durch Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 18.01.2016 beachtet.