Betreff
Straßenbauliche Erschließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Solinger Straße
Vorlage
2015/0905
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der straßenbaulichen Erschließung der ZUE Solinger Straße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Richrath                                Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2015/0800 „Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen“ die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) am Standort Solinger Straße weiter zu führen. In der gleichen Sitzung wurde mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2015/0836 „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung“ die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Verkehrsflächen durchzuführen.

 

Planung der Verkehrsflächen der Solinger Straße im Bereich der zukünftigen ZUE

 

Die Solinger Straße befindet sich als sogenannte „freie Strecke“ der L 291 in der Straßenbaulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenbau (LBS); dies bedeutet, dass jegliche Planungen der Verkehrsflächen mit dem LBS abgestimmt werden müssen.

 

Der LBS hat sowohl in schriftlicher Form als auch bei einem Ortstermin die Forderung aufgestellt, dass aufgrund des zusätzlichen Verkehrs, der durch die ZUE erzeugt wird, eine separate Linksabbiegespur auf der Solinger Straße zur Einfahrt in die noch private Erschließungsstraße eingerichtet werden muss, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Zudem muss diese Linksabbiegespur, zumindest als Provisorium, bereits zum Beginn der Bauarbeiten an der ZUE vorhanden sein.

 

Bei der Dimensionierung dieser Linksabbiegespur auf ca. 18 m wurde das Verkehrsaufkommen, welches durch eine spätere gewerbliche Nutzung der Flächen an der Solinger Straße auftreten kann, berücksichtigt. Im Schatten dieser Linksabbiegespur ist eine Überquerungshilfe vorgesehen, die eine sichere Querung der Solinger Straße gewährleisten soll.

 

Da sich die an der Einmündung Solinger Straße / Neuburger Hof vorhandenen Bushaltestellen in einer Entfernung von ca. 400 m zur zukünftigen ZUE befinden, ist vorgesehen, im Bereich der Einmündung der Erschließungsstraße sowohl auf der nördlichen als auch auf der südlichen Seite der Solinger Straße eine weitere Bushaltestelle als Busbucht anzulegen. Ob diese als Ersatz für die vorhandenen Haltestellen oder als zusätzliche Haltestellen angedient werden, wird noch mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen abgestimmt. 

 

Vorbehaltlich des politischen Beschlusses sollen die oben beschriebenen Maßnahmen aufgrund der Forderungen des LBS zumindest provisorisch im 2. Quartal 2016 hergestellt werden.

 

Planung der Verkehrsflächen der Erschließungsstraße

 

Die Erschließungsstraße befindet sich zurzeit noch in Privatbesitz. Der LBS hat die Forderung aufgestellt, dass mit Errichtung der ZUE dieser Weg als öffentliche Straße gewidmet werden muss; für den hierfür benötigten Grunderwerb laufen zurzeit die Vertragsverhandlungen.

 

Die Planung sieht vor, dass der zukünftige Querschnitt sowohl den Verkehr der ZUE und eines späteren Gewerbegebietes aufnehmen kann als auch für den Fußgänger eine sichere Verkehrsfläche anbietet. Daher ist auf der westlichen Seite der Erschließungsstraße mit einem Hochbord von der Fahrbahn abgetrennter, 2,0 m breiter Gehweg vorgesehen; dabei werden die Zufahrten zum Gelände der ZUE entsprechend berücksichtigt. Die derzeitige Fahrbahnbreite von ca. 5,0 m wird auf 6,5 m vergrößert, um den Begegnungsverkehr Lkw-Lkw zu gewährleisten. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird entsprechend der Planung geringfügig versetzt.  

 

Aufgrund der Ausweisung als Wasserschutzzone 3a wird das anfallende Regenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen vorbehandelt und vor Ort versickert.

 

Vorbehaltlich des politischen Beschlusses werden der Gehweg und die endgültige Fahrbahnverbreiterung nach Abschluss der Hochbauarbeiten der ZUE hergestellt. Eine provisorische Fahrbahnverbreiterung wird bereits zum Baubeginn der ZUE hergestellt.

 

Planung eines Geh- und Radweges auf der nördlichen Seite der Solinger Straße zwischen der Erschließungsstraße und dem Neuburger Hof

 

Der auf der nördlichen Seite der Solinger Straße vorhandene Gehweg endet zurzeit westlich der Einmündung der Erschließungsstraße. Auf der Südseite gibt es durchgehend einen Gehweg, der im Bereich der ZUE zusätzlich in beide Richtungen für Radfahrer frei gegeben ist. Allerdings besitzt er teilweise nur eine Breite von ca. 1,60 m und ist somit für diese Nutzungen nur bedingt geeignet.

 

Von Seiten der Stadt Leverkusen wird es daher als sinnvoll betrachtet, auf der nördlichen Seite der Solinger Straße den zurzeit westlich von der Erschließungsstraße endenden Gehweg bis zur Einmündung Neuburger Hof mit einem Querschnitt von 3,0 m (plus 0,75 m Sicherheitsstreifen) zu verlängern. Im Bereich der bereits vorhandenen Linksabbiegespur von der Solinger Straße in den Neuburger Hof besteht die Möglichkeit, eine weitere Überquerungshilfe über die Solinger Straße einzurichten. Somit könnte für die Radfahrer ab dem Neuburger Hof Richtung Rheindorf eine durchgehende Führung Richtung Rheindorf parallel zur Solinger Straße angeboten werden. Dem LBS wurde diese Maßnahme bereits vorgestellt; er hat sich allerdings noch nicht abschließend hierzu als Straßenbaulastträger geäußert.

 

Vorbehaltlich des politischen Beschlusses und der Zustimmung des LBS soll diese Maßnahme im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Erschließungsstraße durchgeführt werden.

 

Kosten

 

Im Haushalt sind unter der Haushaltsstelle „Erschließung ZUE Solinger Straße“ für die straßenbauliche Erschließung der ZUE Solinger Straße insgesamt 570.000 € etatisiert. Die Verwaltung geht nach jetzigem Stand davon aus, dass die Kosten für die straßenbauliche Erschließung der ZUE vom Land erstattet werden bzw. in die Mietkalkulation einfließen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Schmitz / 66 / 6610

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe: 1205

Maßnahmen-Nr. 6611205041011: Erschließung ZUE Solinger Straße

2016: 570.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die straßenbauliche Erschließung der ZUE vom Land erstattet werden.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Die Bauarbeiten zur ZUE sollen im Juli 2016 beginnen. Aufgrund der Forderung des Landesbetriebes Straßenbau, dass bereits mit Beginn dieser Bauarbeiten eine Linksabbiegespur auf der Solinger Straße eingerichtet sein muss, ist die Beratung dieser Vorlage im Februar-Turnus 2016 notwendig, damit im 2. Quartal 2016 die Straßenbauarbeiten durchgeführt werden können.