Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen
Vorlage
2016/0950
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat legt als Planungsgrundlage für den Kapazitätsbedarf an Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Leverkusen im Jahr 2016 die Zahl 1.500 Flüchtlinge (=~ 800.000 Flüchtlinge/ Deutschland) fest.

 

2.    Die Verwaltung wird den Rat laufend über die aktuellen Entwicklungen informieren und entsprechende Maßnahmen entwickeln, um Veränderungen gegenüber der Planungsgrundlage und den sich daraus ergebenden Platzbedarf wirksam begegnen zu können. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, das durch einen Investor vorgestellte Projekt im Stadtteil Manfort, detailliert zu prüfen und mit einer max. Unterbringungskapazität von 400 Unterbringungsplätze auszuarbeiten.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Überplanung der Einrichtung „Sandstraße“ zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung einer Notunterkunft auf dem Standort Stöckenstraße umzusetzen.

 

5.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Bedarfsfalle die Sporthallen Heinrich –Brüning-Straße sowie Wuppertalstraße als Notunterkunft herzurichten.

 

 

gezeichnet:

                        In Vertretung   In Vertretung   In Vertretung   In Vertretung

Richrath        Stein                 Märtens            Adomat             Deppe

Begründung:

 

Zu 1 und 2:

I.              Die Flüchtlingsthematik wird Deutschland und die Kommunen auch in diesem Jahr vor große Herausforderungen stellen. Nach den letzten veröffentlichten Zahlen wurden im vergangenen Jahr rund 1,1 Mio. Menschen in Deutschland registriert. Die letzte amtliche Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ging von 800.000 Menschen aus, die im Jahr 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland kommen sollten.

II.             

Als „Arbeitshypothese“ hat der Präsident des BAMF, Herr Weise, Medienberichten zu Folge, wohl bereits am vergangenen Mittwoch anlässlich der Klausurtagung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zahl von 500.000 Flüchtlingen benannt.

 

Unabhängig von der Tatsache, dass der Verwaltung eine aktuelle offizielle Prognose/ Schätzung für das Jahr 2016 bislang noch nicht vorliegt und auch die Zahl von 500.000 den Kommunen noch nicht offiziell bekannt gegeben wurde, hat Herr Weise die Zahl wohl ebenfalls dahingehend relativiert, dass er ergänzt hat, dass es auch mehr oder weniger Flüchtlinge sein könnten.

 

Eine grundsätzliche Trendwende ist, vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen, aus Sicht der Verwaltung daher nicht zu erwarten. Die Bezirksregierung Köln hat in einer Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten für NRW im Dezember 2015 die Annahme von 200.000 Flüchtlingen im Jahr 2016 benannt, dies würde den o.g. Kapazitätsbedarf für Leverkusen bestätigen.

 

Die Verwaltung geht bei der Kapazitätsplanung 2016 von folgenden Parametern aus:

 

Anzahl der Flüchtlinge in Deutschland:                                     800.000

>> damit NRW                                                          ~                      176.000

(nach Königsteiner Schlüssel ~ 22 %)

 

>> damit Leverkusen                                               ~                      001.500

(nach Königsteiner Schlüssel ~ 0,8 %)

 

III.           Bisher hat der Rat der Stadt Leverkusen folgende Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften beschlossen:

 

Schopenhauer Straße                                              90

Felder Straße                                                              90

Merziger Straße                                                          90

Dohrgasse                                                                  90

Heinrich-Claes-Straße                                            180

Anmietung Josefstraße – Block A                        100

GESAMT                                                                   640 Plätze

 

IV.          Ergänzend geht die Verwaltung davon aus, dass rund 400 Plätze im Rahmen des Leverkusener Modells zur Bedarfsdeckung geschaffen werden können.

 

V.           Zwischenfazit:

 

Mit den beschlossenen Neubauten/ größeren Anmietungen (insgesamt 640 Plätze) und dem Leverkusener Modell (~ 400 Plätze) stehen danach in 2016 rd. 1040 Plätze zur Verfügung.

 

VI.          Auflösung von Fehlbelegungen / Abmietungen

Durch die Auflösung von Fehlbelegungen in bestehenden Einrichtungen, hierunter fallen u.a. die Reduzierung von Unterbringungsplätzen in den Einrichtungen, um die Wohnsituation für die Flüchtlinge zu verbessern oder mehr Räumlichkeiten für Sprachangebote etc. zur Verfügung zu stellen und dem Auslaufen einer Vielzahl mittlerer Anmietungen, müssen rd. 400 weitere Plätze bei der Bedarfsplanung ergänzend berücksichtigt werden (z.B. Abmietung Geschwister – Scholl-Straße, Reduzierung Sandstraße etc.).

 

Aktuell werden der Stadt Leverkusen zum großen Teil Menschen zugewiesen, die nicht aus sicheren Drittstaaten kommen (siehe auch letzter Sachstandsbericht).

 

Insofern ist davon auszugehen, dass von den Menschen, die aktuell der Stadt Leverkusen als kommunale Flüchtlinge zugewiesen werden, rd. 90% eine sehr hohe Bleibeperspektive (Aussicht auf positiven Ausgang des Asylverfahrens) haben. Diese kommunalen Flüchtlinge benötigen mittel-  bis langfristig eine dauerhafte angemessene Wohnungsunterbringung. Ein kleiner Anteil von ca. 10 % kann als Personengruppe mit einer höheren Veränderung hinsichtlich des Unterbringungsbedarfs durch Rückführungen, freiwillige Rückkehr ins Heimatland oder Umzüge in andere Kommunen beziffert werden. Dies ist bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung geht nach derzeitiger Einschätzung daher von einem Gesamtplatzbedarf an dauerhaften Unterbringungskapazitäten für das Jahr 2016 in Höhe von 1.350 Plätzen (~ 90 % von 1.500 Menschen) aus.

 

VII.         Ergebnis:

Platzbedarf 2016                                                      1.500 Plätze

./. 10 %                                                                       -  150 (%-Reduzierung)

./. beschlossene Anmietungen/ Neubauten       -  640 Plätze

./. Anmietungen Leverkusener Modell                 -  400 Plätze

zzgl. Auflösung Fehlbedarfe                                 + 400 Plätze

 

Bedarf:                                                                          710 Plätze

 

Zu berücksichtigen ist, dass die Zuweisungen nicht linear auf Grund dieser Berechnungsgrundlage erfolgen, sondern unterjährig immer wieder Zuweisungsspitzen auftreten, die Kapazitätsengpässe hervorrufen können. Zudem kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sicher vorhersagen, inwieweit die o.g. Planungsgrundlage valide ist und ob sich aufgrund weltpolitischer/ europäischer oder nationaler Regelungen grundlegende Veränderungen ergeben.

 

Die o.g. Erläuterungen verdeutlichen, dass die mit der Vorlage Nr. 2015/0840 vom Rat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 beschlossene und unter Beschlusspunkt 2 benannte Notunterkunft mit einer Kapazität von max. 800 Plätzen dringend erforderlich ist.

 

Mit ihr kann es gelingen, Engpässe auch unterjährig auszugleichen.

 

Im Hinblick auf die Kapazitätsplanung ist zu bedenken, dass die geschaffenen/ noch zu schaffenden Notunterkünfte („Zeltstädte“) nur als kurzfristige Unterbringungskapazitäten herangezogen werden können.

Diese Maßnahmen sind geeignet, kurzfristig Zuweisungsspitzen aufzufangen und Kapazitäten so schnell als erforderlich auf- bzw. bei nicht mehr bestehendem Bedarf abzubauen.

Langfristig sind die in dieser Unterbringungsform geschaffenen Plätze, welche auf die Zuweisungsverpflichtung der Stadt Leverkusen angerechnet werden, in dauerhafte Unterbringungsplätze umzuwandeln. Hierzu leistet die Errichtung der zentralen Unterbringungseinrichtung für das Land NRW am Standort Solinger Straße einen aktiven Beitrag, jedoch können die dort geschaffenen Plätze nicht in Gänze alle temporären Unterbringungskapazitäten „ablösen“.

 

Derzeitige „Notfallkontingente“:

 

Auermühle                                                                658 Plätze - realisiert

Heinrich – Lübke-Straße                                        400 Plätze - realisiert

Görresstraße                                                             600 Plätze - realisiert

Stöckenstraße                                              bis zu 800 Plätze – in Planung

 

Insgesamt                                                                  2458 Plätze

./.Plätze ZUE                                                             - 800 Plätze – in Planung

 

Kapazitätsbedarf                                                      1658 Plätze

 

Der ermittelte Kapazitätsbedarf ist hier lediglich „rechnerisch“ ermittelt, verdeutlicht jedoch, dass die Stadt Leverkusen auch im Falle sinkender Zuweisungsquoten weiterhin Bedarf an dauerhaften Unterbringungskapazitäten in erheblichem Umfang benötigt.

 

Hierzu ist u.a. das von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Projekt „Zur alten Fabrik“ geeignet.

 

Darüber hinaus liegt der Verwaltung ein Angebot eines Investors vor, der im Bereich Leverkusen – Manfort, die Realisierung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge anbietet. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Maßnahme, die aus verschiedenen Modulen besteht: Es sollen neben Notunterbringungsplätzen auch wohnungsähnliche Unterbringungskapazitäten errichtet werden. Eine detaillierte Projektskizze liegt noch nicht vor, die Verwaltung empfiehlt jedoch, in die weitere Prüfung und Verhandlungen einzusteigen.

 

Da im Bereich Manfort bereits eine Unterbringungseinrichtung (Josefstraße) besteht, wird eine maximale Kapazität von 400 Plätzen für das Projekt vorgeschlagen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Stellungnahme zur Thematik „IHK – Manfort“, die im nächsten Turnus behandelt wird, die Umsetzung von Stadtteilentwicklungsmaßnahmen im Stadtteil Manfort empfiehlt und hier zunächst niederschwellige Maßnahmen, mittelfristig die Umsetzung eines IHK–Manfort, empfiehlt. Hierzu werden zusätzliche Personalressourcen benötigt.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen bezüglich des Projektes „Zur alten Fabrik“ in Opladen, bittet die Verwaltung im Hinblick auf das Projekt in Manfort um einen Verhandlungsauftrag mit dem Investor.

Sollte der Politik bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Realisierung der Maßnahme als nicht zielführend erscheinen, sollte dies dem Investor auch bereits frühzeitig mitgeteilt werden.

 

Zu 3:

 

Gemeinschaftsunterkunft „Sandstraße“

 

Bei der Gemeinschaftsunterkunft „Sandstraße“ handelt es sich um ein Objekt, bei dem die Gebäude aus Leichtbauweise (Blöcke 69, 69a, b und c) aus den Jahren 1989/90 stammen, welche in Gänze abgängig sind. Vertreter der Politik haben sich in einem Termin am 07.01.2015 vor Ort hierüber informieren können. Die vorhandenen Gebäude sind baulich in einem inakzeptablen Zustand, der auch nicht durch weitere Sanierungen an den Gebäuden behoben werden kann.

 

Auch hinsichtlich der Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten entspricht das Objekt nicht mehr den heutigen Standards. Die Unterbringungssituation muss mittelfristig verändert und verbessert werden.

 

Deswegen ist ein Ersatzbau für dieses Objekt dringend erforderlich.

 

Eine der großen Herausforderungen in diesem Zusammenhang ist die Problematik, den Neubau parallel zum laufenden Betrieb zu konzipieren unter, wegen des aktuellen Platzbedarfes weitest gehender Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes.

 

Zu 4:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die unter Beschlusspunkt 2 der Vorlage Nr. 2015/0840 benannte Notfallmaßnahme beschlossen. Nach Prüfung durch die Verwaltung ist die kurzfristige Errichtung einer derartigen Einrichtung nur auf dem Grundstück Stöckenstraße möglich. Ein erstes vertiefendes Gespräch wird mit dem Eigentümer am 13.01.2016 stattfinden, über die Ergebnisse dieses Gesprächs wird im Rat am 18.01.2016 mündlich berichtet. Im Falle der Beschlussfassung wird die Verwaltung das weitere Abstimmungs- und Umsetzungsverfahren einleiten. 

 

Derzeit erfolgt auch die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln im Hinblick auf den Betrieb der Einrichtung. Sollte die Bezirksregierung Köln die Einrichtung nicht als Notunterkunft für das Land NRW betreiben wollen, ist die Nutzung als kommunale Notunterkunft zu realisieren.

 

Zu 5:

 

Sollte es erforderlich sein, aufgrund erheblicher Zuweisungen, Bauverzug etc., kurzfristig weitere Unterbringungsplätze bereitzustellen, müssen hierzu die vorhanden Sporthallen herangezogen werden. Da dies mit sehr geringen Vorläufen sichergestellt werden muss, werden die Objekte genutzt, die bereits für den Betrieb als Notunterkunft vorgerichtet wurden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Arndt, Dez. III. 8833

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]