Betreff
Endgültige Anerkennung der PariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land als Träger der freien Jugendhilfe
Vorlage
2016/0911
Aktenzeichen
514-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die PariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die PariSozial – gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land (PariSozial Bergisches Land) wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 21.02.2013 zunächst befristet als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.

 

Mit Schreiben vom 04.01.2016 beantragt die PariSozial Bergisches Land die unbefristete Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit vor (Anlage 1).

 

Da die Gesellschaft die Voraussetzungen des § 75 (1) KJHG erfüllt, wird eine Anerkennung seitens der Verwaltung empfohlen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Regina Cwik / 51 / 02171-4065152

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Endgültige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

./.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]