- Stellungnahme im Anhörungsverfahren
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Leverkusen im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich dem Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlage Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Leverkusen (Gemarkungen Wiesdorf, Bürrig, Rheindorf und Hitdorf) und Köln (Gemarkung Worringen) wird auf Antrag des Landesbetriebes Straßen.NRW das Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW durchgeführt.
Mit Verfügung vom 13.11.2015 hat die Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde die Stadt Leverkusen um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 19.01.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingegangen sein.
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Leverkusen im Verfahren sowohl als Betroffene als auch als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Stadt im Verfahren durchsetzbare Forderungen nur geltend machen kann, sofern Eigentumsrechte oder die gemeindliche Planungshoheit betroffen sind. Rechte Dritter, beispielweise der Wohnbevölkerung oder sonstige Bestimmungen des objektiven Rechts, etwa solche des Umweltschutzes, die die Rechtsordnung an das Vorhaben stellt, fallen nicht darunter.
Bedauerlicherweise waren die Planfeststellungsunterlagen in verschiedenen Bereichen nicht hinreichend konkret bzw. lagen verspätet bzw. gar nicht vor. Dies wird in der Stellungnahme (Anlage der Vorlage) an den entsprechenden Stellen dargestellt. Bezüglich der Thematiken Klimaschutz / Luft und Verkehrslärm wurden Unterlagen nicht durch den Landesbetrieb Straßen.NRW übersandt, sondern mussten vor Ort eingesehen werden. Dies war abschließend allerdings erst zum 11.01.2016 möglich, so dass je nach Erfordernis über einen Nachtrag oder eine Tischvorlage noch eine Aktualisierung der Stellungnahme notwendig werden kann.
Sollten Aktualisierungen auf Grund neuer Erkenntnisse der unterschiedlichen Fachbereiche notwendig werden, würden diese ebenfalls über einen Nachtrag oder eine Tischvorlage erfolgen.
Aus drucktechnischen Gründen wird die Stellungnahme der Stadt Leverkusen zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau A 1 / Autobahnbrücke nur schwarz-weiß ausgedruckt. Die Stellungnahme mit farbigen Planauszügen und Photos wird im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Christian Kociok / 61 / 6121
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der
A1 einschließlich der Autobahnbrücke
- Stellungnahme der Stadt Leverkusen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren ist laufendes Geschäft der Verwaltung.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
s. o.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
s. o.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Mit Verfügung vom 13.11.2015 hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Leverkusen um Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Ausbau der A1 einschließlich der Autobahnbrücke gebeten.
Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 19.01.2016 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Eine
Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
stattgefunden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit über die städtische
Stellungnahme ist nicht notwendig. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |