Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen-Opladen am Standort "Zur alten Fabrik"
Vorlage
2015/0865/1
Aktenzeichen
III/ge
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat nimmt das Projekt zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich „Zur alten Fabrik“ in Leverkusen-Opladen zur Kenntnis und stimmt dem Standort zur Unterbringung von 400 bis zu 450 Flüchtlingen zu.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte innerhalb der Verwaltung zur Begleitung der Umsetzung und Anmietung des Vorhabens durchzuführen.

 

3.    Sobald die Vertragskonditionen mit dem Eigentümer ausgehandelt sind, werden die Anwohner in einer Anwohnerinformation noch vor Beschlussfassung des Rates über diesen Vertrag über das Bauprojekt informiert.

 

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, für diese an diesem Standort wegfallende Gewerbefläche Ersatzgewerbeflächen auszuweisen.

 

 

gezeichnet:

                          In Vertretung      In Vertretung    In Vertrerung       In Vertretung

Richrath          Stein                    Märtens             Adomat                 Deppe

 

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2015/0865 wurden die Planungen eines privaten Investors im Bereich der Straße „Zur alten Fabrik“ (Grundstück zwischen Stauffenbergstraße und Pommernstraße), Gebäude zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen zu errichten, in den November / Dezember Beratungsturnus eingebracht.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II fasste hierzu eine abgeänderte Beschlussempfehlung (siehe Anlage 1 der Vorlage). Auf Empfehlung des Ältestenrates vom 10.12.2015 wurde die Vorlage Nr. 2015/0865 von Herrn Oberbürgermeister Richrath über den Nachtrag von der Sitzung des Rates am 14.12.2015 von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung sollte bis zur Sondersitzung des Rates am 18.01.2016 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung II mit dem Investor in Verhandlungen treten, mit dem Ziel, in der Sitzung am 18.01.2016 die Vorlage Nr. 2015/0865 beschließen lassen zu können.

 

Ein Gespräch mit dem Investor hat am 16.12.2015 stattgefunden. In diesem Gespräch sicherte der Investor zu, das Konzept nach den entsprechenden Vorgaben zu überarbeiten. Mit Schreiben vom 11.01.2016 legte der Investor zwei Varianten der Stadt vor. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten diese beiden Konzepte, die als Anlagen 2 und 3 der Vorlage beigefügt sind, noch nicht abschließend geprüft und bewertet werden.

 

Die Erläuterungen und Informationen zu den Konzepten Variante 1 und 2 kann der Anlage 4 zur Vorlage entnommen werden.

 

Das vorgesehene Grundstück ist derzeit im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen. Eine Nutzung als Notunterkunft ist nach § 246 Baugesetzbuch möglich. Um jedoch dauerhaft eine Wohnnutzung an dieser Stelle anzusiedeln, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene, umfangreiche Beteiligung. Die letztendliche Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Leverkusen.

 

Der Investor ist darüber informiert, dass der Ausgang des Verfahrens derzeit nicht absehbar ist und somit auch keine Zusage bezüglich der langfristigen Wohnraumnutzung gegeben werden kann.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Heymann, Dez. V, 8853

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0170   742107   Innenauftrag: 6500 0170 0110

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Dies kann noch nicht beziffert werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Dies kann noch nicht beziffert werden.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

 

Es erfolgt eine Bürgerinformation analog der bisherigen Vorgehensweise.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]