- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 6) wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“ (Anlagen 3.1 bis 3.4) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 5) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
3. Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung mit Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Märtens
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr.
208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“ stellt den 2. Teilbereich
des Bebauungsplanes Nr. 208/II zur Quartiersentwicklung westlich der „Neuen
Bahnallee“ dar. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Opladen,
Stadtbezirk II, angrenzend an die östliche Ortslage und umfasst
ca. 10,1 ha.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“ beinhaltet
die Flächen zwischen der geplanten Neuen Bahnallee im Osten und dem im Westen
vorhandenen Straßennetz von Gerichtsstraße, Goethestraße, bestehender Bahnallee
und Friedrich-List-Straße bis zum Stich der Robert-Koch-Straße zwischen der
bestehenden Wohnbebauung und der Raiffeisen Erzeugergenossenschaft Bergisch
Land und Mark eG. Im Wesentlichen erfasst das Plangebiet die heutigen Bahnflächen
der Güterzugstrecke 2324 einschließlich des Bahnhofsareals. Es reicht westlich
bis an die Bebauung Opladens heran. Das bestehende Straßennetz und die
Verknüpfungsbereiche Gerichtsstraße, Goethestraße und bestehende Bahnallee sind
mit einbezogen.
Die im Plangebiet
befindlichen Flächen sind zum überwiegenden Teil noch Flächen, die dem
Fachplanungsvorbehalt des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) unterliegen. Im
nördlichen Teil des Plangebietes besteht durch den rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 98/II „Busbahnhof Opladen“ 2. Änderung Baurecht für
den vorhandenen Busbahnhof. Weiter südlich im Plangebiet besteht durch den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 172 A/II „nbso - Grüne Mitte“
Baurecht für eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Fuß-/Radwegebrücke
- mit dem der provisorische Brückenabgang der Campusbrücke planungsrechtlich
gesichert ist.
Planungsanlass und
Ziel der Planung
Das Projekt „neue
bahnstadt opladen/Westseite“ hat – nach Verlegung der Güterzug-strecke 2324
Duisburg-Wedau – Niederlahnstein – auf den dann frei werdenden Flächen die
Entwicklung neuer Stadtquartiere in zentraler Lage Opladens zum Gegenstand.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung zur Umsetzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung für
Handel, Dienstleistung, Wohnen und Gewerbe.
Um die Umsetzung des diesem
Bebauungsplan zugrunde liegenden städtebaulichen Konzeptes sicherzustellen und
damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten sowie Planungsrecht für diese
Entwicklungsmaßnahmen zu schaffen, ist gemäß § 1 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für die geplanten „Quartiere“ erforderlich.
In den Teilbereichen, in denen bereits rechtsverbindliche
Bebauungspläne gelten, werden diese durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr.
208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“ überlagert.
Frühzeitige
Beteiligung
Die im Rahmen der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Äußerungen beziehen sich im
Wesentlichen auf Anregungen bezüglich der Gütergleisverlegung, zu
Biotopverlusten, zu Schallschutzmaßnahmen, zur Verkehrsentlastung, zu
öffentlichen Stellplätzen, zum geplanten Einzelhandel und dessen Auswirkungen,
zur Gestaltung des geplanten Torhauses und der Wohnbebauung, zur Nutzung, Höhe
und Gestaltung der geplanten Gebäude sowie zur gewerblichen Bestandsnutzung im
südlichen Plangebiet.
Zur Beschlussfassung der
öffentlichen Auslegung erfolgt eine Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung eingegangenen schriftlichen Äußerungen (Anlage 6). Der
Planung grundsätzlich entgegenstehende Stellungnahmen sind im Rahmen der
Auslegung des Bebauungsplanes nicht eingegangen.
Verfahrensstand und
Weiteres Vorgehen
Das Planverfahren zu
diesem Städtebauprojekt wurde mit einem Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 208/II „Opladen – nbso/Westseite“ (Vorlage Nr. 2378/2013)
eingeleitet.
Am 03.11.2014 fasste der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen den Aufstellungsbeschluss für
den 2. Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 208/II Opladen – nbso/Westseite“
erneut und gab dem Bebauungsplan den Titel Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen
– nbso/Westseite – Quartiere“. Zudem wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 22.01.2015 im Landrat-Lucas-Gymnasium
unter dem Vorsitz von Herrn Bezirksvorsteher Schiefer eine Bürgerversammlung
durchgeführt. Zudem konnten im Zeitraum vom 06.01.2015 bis einschließlich
05.02.2015 der städtebauliche Entwurf in Varianten, die Begründung und der
Vorentwurf des Umweltberichtes sowie weitere Unterlagen durch Aushang im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen, Elberfelder Haus, Hauptstraße 101,
eingesehen werden. Zusätzlich waren die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch
auf der Internetseite der Stadt Leverkusen eingestellt.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgte parallel.
Auf der Grundlage des
nun anstehenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB durchgeführt. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden auch die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt. Nach der öffentlichen Auslegung wird dem Rat der Stadt Leverkusen
ein Beschlussentwurf über die Abwägung der Stellungnahmen vorgelegt
(Abwägungsbeschluss).
Zur Umsetzung der
Planung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
durchgeführt (Vorlage Nr. 2015/0892).
Im Weiteren beabsichtigt
die Projektgesellschaft neue bahnstadt :opladen
GmbH auf dem Entwurfs- und späteren Abwägungsbeschluss
Investorenwettbewerbe für die einzelnen Baugebiete durchzuführen. Die jeweiligen
Ergebnisse werden dann ggfs. in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gesichert,
soweit das Planungsrecht dieses Bebauungsplanentwurfes Nr. 208 B/II nicht
ausreichen sollte. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, städtebauliche sowie
architektonische Qualitäten bei der Entwicklung und Erweiterung des Stadtteils
Opladen herbeizuführen und planungsrechtlich abzusichern.
Hinweis
Die zum Bebauungsplan
gehörigen Gutachten (Anlagen 8, 10, 11, 12, 13, 14) und der Bebauungsplan in
Originalgröße werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und
nicht mit der Vorlage gedruckt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Bebauungsplan: Herr Hennecke / FB 61 / - 6135
Kosten- und Finanzierungsplan: Frau Rottes / nbso / - 6191
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der Quartiersentwicklung auf den Flächen der nbso/Westseite geschaffen. Das Planverfahren zum Projekt neue bahnstadt opladen/Westseite gehört zu den priorisierten Projekten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Für die Entwicklung der neuen
bahnstadt opladen Westseite - Quartiere wurden die Kosten im Rahmen des
Gesamttestates zur Förderung beantragt. Mit Schreiben vom 25.08.2015 hat die
Bezirksregierung Köln für den Realisierungsabschnitt West
zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 37.397.949 € anerkannt.
Darin enthalten sind die Kosten für die Gütergleisverlegung, anteilige Kosten für die Bahnallee sowie Organisationskosten. Für die Flächenentwicklung (Baureifmachung, Erschließung, Herstellung von öffentlichen Plätzen, Grün- und Spielflächen sowie der Ausgleichsmaßnahmen) wurden 11,4 Mio. € als förderfähige Kosten anerkannt. Diese werden zu 70 % bezuschusst. Die Mittel sind im Haushalt der Stadt Leverkusen für die jeweiligen Jahre veranschlagt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe Ausführungen zu B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
einschließlich Begründung mit Umweltbericht und sonstigen Unterlagen für die
Dauer eines Monats. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zur Umsetzung des beschriebenen weiteren Vorgehens ist eine Befassung im anstehenden Ratsturnus notwendig.