Betreff
Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG)
Vorlage
2016/0943
Aktenzeichen
20-201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der LPG ab:

 

Herrn Beigeordneten Markus Märtens

 

2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der LPG:

 

Frau Beigeordnete Andrea Deppe

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages der LPG haben die Vertreter der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen. Als Nachfolger für Herrn Beigeordneten Markus Märtens kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Der Umbau des Busbahnhofs soll in einem Maßnahmenkatalog zusammen mit der Revitalisierung der City C betrachtet werden. Um eine bessere informelle Anbindung zu ermöglichen, soll Frau Beigeordnete Andrea Deppe den Sitz von Herrn Märtens in der Gesellschafterversammlung der LPG übernehmen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB Finanzen / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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