Betreff
Sanierung/Umbau einer Baumscheibe in der Fußgängerzone Wiesdorfer Platz -Kostensteigerung-
Vorlage
2016/0957
Aktenzeichen
01-40-2016/0957-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der in der Begründung erläuterten Erhöhung des Budgets für die Umsetzung der Maßnahme auf 82.000 € zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die ursprüngliche Kostenschätzung für die Maßnahme schloss mit 60.000 € ab und war Grundlage der Beschlussfassung vom 31.08.2015. Die notwendige Erhöhung des Budgets auf nunmehr 82.000 € hat im Wesentlichen folgende Ursachen:

 

Während der Ausführungsplanung stellte sich nach der Hinzuziehung eines Statikers heraus, dass die ursprünglich in der Art einer stabilen Terrasse geplante Sitz- und Bühnenfläche für die zu erwartende Belastung nicht ausreichend sein würde. Vielmehr ist nun, um den Wurzelraum der Platane von direkten Belastungen durch aufliegende Bauteile freizuhalten, eine freitragende Stahlbetondecke als Unterbau für die Beplankung erforderlich.

 

Auch die Beplankung selbst wird etwas kostspieliger als geplant, da ein Material mit einer größeren Rutschfestigkeit zum Einsatz kommen muss. Außerdem soll zum Schutz der Beplankung ein Edelstahlprofil angebracht werden, um Anfahrschäden oder Schäden durch Skater etc. zu vermeiden.

 

Für beide Teilgewerke gingen zudem bei den Ausschreibungen Angebote ein, die deutlich über den kalkulierten Preisen liegen. Unter anderem wird der komplizierte, ellipsenförmige Betonbau der Baumscheibeneinfassung teurer als geschätzt. Eine genauere Kalkulation hierfür war in Ermangelung brauchbarer Vergleichspreise im Vorfeld nicht möglich.

 

Die Baukosten für die Maßnahme steigen inklusive der an die höheren Baukosten angepassten Architektenhonorare auf insgesamt rd. 72.600 €.

 

Außerdem hat es sich zwischenzeitlich als äußerst sinnvoll herausgestellt, die Arbeiten für die von den Sponsoren gewünschten und teilweise mit dem Baumscheibenbauwerk verbundenen Einbauten (Fundamente und Bodenhülsen der herausnehmbaren Sonnensegelmasten, Bodenstrahler) mit Baukosten i. H. v. ca. 8.300 € mit der städtischen Baumaßnahme gemeinsam in einem Auftrag zu vergeben. Nach Abschluss der Maßnahme werden die Sponsoren die Kosten hierfür der Stadt erstatten.

 

Die Kostensituation stellt sich nunmehr wie folgt dar:

Städtische Baukosten                                                                                 rd.        72.600 €

Baukostenanteil der Sponsoren                                                               rd.          8.300 €

Gesamtkosten inkl. Aufrundung = notwendige Höhe des Budgets               82.000 €.

 

Die Ausrichtung der Stadt und ihrer Einkaufsbereiche und der damit einhergehenden Konkurrenzfähigkeit mit anderen Einkaufsbereichen ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor für die Stadt und natürlich auch für die ansässigen Einzelhändler. Der am 31.08.2015 von der Bezirksvertretung einstimmig angenommene Planungsvorschlag für die Baumscheibe und ihr Umfeld wurde nach einem langen Gesprächs- und Planungsprozess aller Akteure erarbeitet und berücksichtigt die allgemeine städtebauliche Betrachtung der Einzelhandelssituation und deren Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung darum, der Erhöhung des Budgets zuzustimmen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski / 67 / 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Sanierung/der Umbau der Baumscheibe ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Wiesdorfer Platz unumgänglich.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

Finanzstelle 67001305011020, FiPo 782700

Neubau Hochbeet P&C                                                                           15.000 €

 

Restmittel können durch Sollübertragung bereitgestellt werden von

Finanzstelle 67001305012019, FiPo 782700

Ersatzbeschaffung von Bäumen                                                                       67.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Abschreibung auf der Grundlage von 82.000 € städt. Baukosten: 2.050 € p.a. auf 40 Jahre

Erträge aus der Auflösung Sonderposten Baukostenerstattung: 207 € p.a. auf 40 Jahre

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Bindefrist für die vorliegenden Angebote endet am 17.02.2016, also zwei Tage nach der Sitzung der Bezirksvertretung. Eine Verlängerung der Bindefrist bis zum nächsten Sitzungstermin am 18.04.2016 wäre vergaberechtlich bedenklich. Offen ist auch, ob die Bieter dem zustimmen würden. Nur mit einer Beschlussfassung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung wäre die reale Möglichkeit gegeben, die ansonsten günstigen Angebotspreise zu nutzen und die Maßnahme zeitnah umzusetzen.