Betreff
Teilnahme Sonderprogramm "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
Vorlage
2016/0959
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Teilnahme am Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ mit den Projekten

 

a)     Neubau Mädchentreff und

b)     Quartiersanlaufstelle Manfort.

 

2.  Für den Neubau des Mädchentreffs stehen investive Mittel auf der Finanzstelle 65000170011082, Finanzposition 783100, bereit. Für die Quartiersbetreuung werden im Ergebnisplan bei Produktgruppe PN0610, Kinder und Jugendarbeit, Mittel von insgesamt 218.000 € für die Jahre 2016 bis 2018 aus Produktgruppe PN0610 durch Sollübertragung bereitgestellt.

 

3.  Für die Quartiersanlaufstelle Manfort werden im Ergebnisplan Mittel in Höhe von insgesamt 310.000 € bei Produktgruppe PN0515 für die Jahre 2016 bis 2018 aus Produktgruppe PN0515 durch Sollübertragung bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

Richrath             Stein                   Märtens              Adomat               Deppe

Begründung:

 

Das Land NRW hat im Dezember 2015 zur Förderung der Integration von Flüchtlingen im Rahmen der Förderrichtlinien Stadterneuerung zum Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ aufgerufen. Ziel ist es, aufgrund der bestehenden förderrechtlichen Strukturen der Städtebauförderung, das Sonderprogramm zügig und entsprechend der jeweiligen Problemlage vor Ort flexibel umzusetzen.

 

Gefördert werden sowohl investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge wie auch investitionsbegleitende Maßnahmen. Die Projekte sollen jeweils mit besonderer Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden und deshalb für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Projektanträge sind bis zum 19.02.2016 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und müssen bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Um die Abgabefrist einhalten zu können, wird der Antrag von der Verwaltung fristwahrend vorbehaltlich des Ratsbeschlusses am 29.02.16 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die Verwaltung hat den bestehenden Investitionsplan 2016 – 2019 analysiert, mit dem Ergebnis, dass die beiden vorgeschlagenen Projekte die Voraussetzungen erfüllen.

 

Neubau Mädchentreff Kolberger Straße

 

Seit Dezember 2000 ist der Mädchentreff in einer ehemaligen Kindertageseinrichtung in Containerbauweise in Quettingen untergebracht. Diese Räumlichkeiten waren von Anfang an nur als Provisorium gedacht und eingerichtet. Mit fortschreitendem Alter verzieht sich das Gebäude mehr und mehr. Eine Sanierung des Gebäudes kommt aufgrund der Containerbauweise nicht in Betracht. Mittelfristig soll das Gebäude abgerissen werden.

 

In den fünfzehn Jahren, die der Mädchentreff die „Übergangs“-Immobilie nutzt, ist es den Mitarbeiterinnen zwar gelungen das bestmögliche Angebot innerhalb dieser Räume zu schaffen aber nur mit einem Höchstmaß an Spontanität und pädagogisch gestalterischem Geschick.

 

Infolge des aktuellen Flüchtlingszuzugs stehen die Mitarbeiterinnen des Mädchentreffs zusätzlich vor dem Problem fehlender Raumkapazitäten sowie fehlenden Personals. Abgetrennte und abschließbare Räume zur geschützten Beratung von Mädchen und jungen Frauen aus Flüchtlingsfamilien sowie große Räume zur Durchführung spezieller Angebote für diese Zielgruppe fehlen im jetzigen Container-Bau (z. B. WenDo - Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse und weitere Kurse  zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie der Öffnung des Mädchentreffs für den Stadtteil).

 

Aus pädagogischer Sicht ist besonders auffällig, dass bei diesen Mädchen und jungen Frauen ein sehr großer Beratungsbedarf besteht, der dringend im geschützten Rahmen durch fachliche Begleitung aufgefangen werden muss.

 

Zur Integration sowie zur Ermöglichung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wurde im Mädchentreff bereits das Projekt „Internationales Dinner“ installiert, welches sich speziell an diese Gruppe von Mädchen und jungen Frauen richtet. Ebenfalls wird in Einzelfällen als ganz niedrigschwelliges Beratungsangebot „Zeit zu Zweit“ in arabischer Sprache angeboten. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen, es sprengt jedoch den gewohnten Beratungsrahmen und führt somit zu Wartezeiten für andere Besucherinnen. Ebenfalls führt der bestehende Beratungsbedarf dazu, dass laufende Angebote nicht durchgeführt werden können, da die Kollegin akute Bedarfe übernehmen muss und dies ebenfalls zur Belegung notwendiger Räume führt.

 

Der Mädchentreff wird derzeitig regelmäßig von Mädchen und jungen Frauen aus Flüchtlingsfamilien besucht, die bereits in Wohnungen untergebracht sind. Diese Besucherinnen nutzen mittlerweile das komplette Angebot des Mädchentreffs. Weiterhin wird der Mädchentreff von Mädchen aus dem naheliegenden Flüchtlingswohnheim Herderstraße (liegt in ca. 50 m Entfernung) frequentiert. Damit die in Leverkusen lebenden geflüchteten Mädchen und jungen Frauen angemessen durch den Mädchentreff betreut und begleitet werden können,

 

  • muss zeitnah ein Auszug aus dem viel zu kleinen sowie baufälligen und maroden Gebäude in einen entsprechend adäquat konzipierten Neubau erfolgen,
  • der Betreuungsschlüssel aufgestockt werden und
  • eine Bündelung, Koordination und Unterstützung der bereits vorhandenen Ressourcen durch zusätzliches Personal erfolgen.

 

Da der Mädchentreff bereits als Basisvariante etatisiert war, kann eine Entlastung der investiven Finanzplanung erreicht und eine Schuldenaufnahme insoweit vermieden werden.

 

Quartiersanlaufstelle Manfort

 

Der Stadtteil Manfort ist durch Zuwanderung geprägt. In dem zentral gelegenen und urbanen Quartier ist der Anteil der zugewanderten Bevölkerung mit rund 40 % am höchsten im gesamtstädtischen Vergleich. Zusammen mit anderen Indikatoren, wie unterdurchschnittlich geringem Einkommen und prozentual höchsten Anteil an Arbeitslosen ergibt sich im Stadtteil Manfort eine auffallende Häufung an armutsrelevanten Indikatoren.

 

Am Standort Josefstraße befindet sich eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge mit einer Kapazität von 100 Plätzen. Im ersten Quartal 2016 wird dieser Standort um 100 Plätze erweitert. Zusätzlich gibt es Gespräche mit einem privaten Investor, der in der Nähe der bestehenden eine weitere Gemeinschaftsunterkunft mit rd. 400 Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge realisieren möchte.

 

Durch die hohe Zahl an Flüchtlingen in diesem Gebiet und der grundsätzlichen Struktur des Stadtteils ist eine Unterstützung in Form eines Quartiersmanagements zwingend geboten, um eine sozialverträgliche Integration der Flüchtlinge zu ermöglichen.

 

Räume für Bildungsangebote und Begegnungen werden derzeit im Rahmen der Herrichtung der Gemeinschaftsunterkunft geschaffen. Sie können für die Nutzung als Quartiersanlaufstelle genutzt werden. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Quartiersbüros

 

  • mit entsprechendem Personal in der im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft,

unter städtischer Federführung und städtischem Personal,

  • zum Aufbau eines Netzwerkes unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem laufenden Projekt mit dem Ziel selbsttragender Bürgerorganisation und
  • die Ausstattung des Büros mit einem Verfügungsfonds und Organisation des Ehrenamts/bürgerlichen Engagements.

 

Die nunmehr dargestellten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Noreiks Tel. 02171/406 2031

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.) 

 

Neubau Mädchentreff / Einrichtung der Quartiersanlaufstelle Manfort

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Neubau Mädchentreff:

 

Finanzstelle 6500 0170001 1082 / Finanzposition 783100

2016           180.000 €

2017        1.170.000 €

2018           380.000 €        

(Deckungsmittel aus Finanzstelle 6500 017001 1099)

 

Jugendarbeit im Mädchentreff (Produktgruppe PN0610)

Finanzposition 700000                                         Finanzposition 72000/730000

Personalkosten                                                      Sachkosten Verfügungsfonds

2016             45.000 €                                              2016               9.500 €

2017             67.400 €                                              2017             14.300 €

2018             67.400 €                                              2018             14.300 €

 

Quartiersanlaufstelle Manfort (Produktgruppe PN0515) Integrationsmaßnahmen

Finanzposition 700000                                         Finanzposition 720000/730000

Personalkosten                                                      Sachkosten Verfügungsfonds

2016             70.150 €                                              2016             10.000 €

2017           105.450 €                                              2017               9.000 €

2018           105.450 €                                              2018               9.000 €

 

Beantragte/bewilligte Fördermittel werden nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides verbucht. Die Veranschlagung erfolgt mit dem Haushalt 2017.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibung über 30 Jahre / 57.667 € p.a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

         [nein]

       [nein]

    [nein]

      [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [ja]

[ja]  

 [nein]

[ja]  

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der bis zuletzt verwaltungsintern geführten Abstimmungen konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden. Unabdingbar ist ein Ratsbeschluss in der Sitzung am 29.02.2016.