Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung von tr-Architekten, Köln, zur Sanierung der Sporthalle Herderstraße wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung laut DIN 276 nach heutigem Stand 1.200.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen im Finanzplan unter der Finanzstelle 65020170011119, Finanzposition 783100, bereit.
4. Die Ausführungsplanung ist auf Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.
5. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Sporthalle Herderstraße
wurde 1966 errichtet. Nicht nur altersbedingte Schäden, sondern auch starke
Verschleißerscheinungen durch die hochfrequente Nutzung durch Schul- und
Vereinssport bedingen eine umfangreiche Sanierung der Sporthalle. Zusätzlich
zur bisherigen rein sportlichen Nutzung der Sporthalle sollen künftig auch
nichtsportliche Veranstaltungen wie Einschulungen etc. in der Sporthalle
möglich sein. Die zusätzlichen Veranstaltungen erfordern entsprechende bauliche
Anpassungen im Bereich der Flucht- und Rettungswegführung sowie beim baulichen
Brandschutz.
Die Durchführung einer
umfassenden Gesamtsanierungsmaßnahme wird daher als sinnvoll und nachhaltig
bewertet.
Maßnahmen:
Erneuerung
-
der Fensterelemente und Fassadenelemente,
-
der Deckenunterkonstruktion,
-
des Hallenbereiches mit Sportboden und Linierungen,
-
des Prallschutzes, von Toren, Türen und Einbauten,
-
der Sanitärbereiche und Umkleideräume,
-
des Flachdaches über den Umkleidebereichen (das
Hauptdach wurde bereits 2015 erneuert),
-
der Heizungsanlagen,
-
der Lüftungsanlagen,
-
der Elektroanlagen,
-
der Sanitäranlagen,
-
der Beleuchtungsanlagen,
-
der Schließanlagen,
-
des brandschutztechnischen Anlagen,
-
der Ausstattung
sowie
-
Bau einer angrenzenden Technikzentrale und eines
barrierefreien WCs.
Kosten
Die Kosten betragen
laut Kostenberechnung nach DIN 276 inklusive Mehrwertsteuer 1.200.000 €. Die
zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushalts für 2017 wie folgt bereit:
Finanzstelle
65020170011119/Finanzposition 783100:
2016 100.000 €
2017 1.100.000 €
Es ist vorgesehen,
die Maßnahme in das Förderprogramm „Gute Schule“ aufzunehmen. Eine
Förderung von 100 % ist möglich.
Termine
Die Ausführung der Arbeiten
ist von Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 geplant. Zur Durchführung der Maßnahme
wird die Halle für die Dauer der Arbeiten gesperrt werden müssen.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 5 gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:
Architektenleistungen: tr-Architekten, Köln
Ingenieurleistung HLS: E & W Ingenieurgesellschaft mbH; Leichlingen
Planunterlagen
Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und farbig und vergrößert einzusehen.
Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Gregor Steiniger, 65, 6530
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 65020170011119
/ Finanzposition 783100
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die zur
Finanzierung erforderlichen Mittel stehen - vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushalts für 2017 - wie folgt bereit:
2016 100.000 €
2017 1.100.000 €
Der
Haushaltsplanentwurf sieht eine Zuordnung dieser Maßnahme zum Förderprogramm
„Gute Schule“ vor. Bei entsprechender Bewilligung ist eine Förderung von 100 %
möglich.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |