Betreff
Prüfung/Auflistung zulässiger Einkaufsmengen von Chemikalien
- Bürgerantrag vom 02.02.16
Vorlage
2016/0974
Aktenzeichen
011-12-11-sc/wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Prüfung/Auflistung zulässiger Einkaufsmengen von Chemikalien ab.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 02.02.2016 (s. Anlage 1) regen die Petenten eine Prüfung der Stadtverwaltung und entsprechende Auflistung an, in welchen Mengen Chemikalien, die gegebenenfalls für den Bau einer Bombe geeignet sein könnten, in Leverkusener Geschäften gekauft werden können, um die Verdächtigung unschuldiger Käufer zu vermeiden.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Der Bürgerantrag ist abzulehnen. Eine Zuständigkeit der Stadtverwaltung für eine derartige Prüfung ist nicht gegeben. Es ergibt sich vorliegend auch kein Anhaltspunkt, warum dies ein konkretes kommunalpolitisches Anliegen für das Gemeindegebiet der Stadt Leverkusen sein soll.

Vielmehr ist die Vermeidung/Bekämpfung von Terroranschlägen in der Bundesrepublik Deutschland Sache des Bundes in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Kommunen. Inwiefern durch entsprechende gesetzliche Regelungen und Vorgaben auf Käufe von Chemikalien reagiert werden soll, ist - sofern hier ein Bedarf gesehen wird - auf höherer Ebene zu entscheiden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]