- Bürgerantrag vom 02.02.16
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag
auf Prüfung/Auflistung zulässiger Einkaufsmengen von Chemikalien ab.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Schreiben vom 02.02.2016 (s. Anlage 1) regen die Petenten eine Prüfung der Stadtverwaltung und
entsprechende Auflistung an, in welchen Mengen Chemikalien, die gegebenenfalls
für den Bau einer Bombe geeignet sein könnten, in Leverkusener Geschäften
gekauft werden können, um die Verdächtigung unschuldiger Käufer zu vermeiden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
Der Bürgerantrag ist abzulehnen. Eine Zuständigkeit der Stadtverwaltung für eine derartige Prüfung ist nicht gegeben. Es ergibt sich vorliegend auch kein Anhaltspunkt, warum dies ein konkretes kommunalpolitisches Anliegen für das Gemeindegebiet der Stadt Leverkusen sein soll.
Vielmehr ist die Vermeidung/Bekämpfung von Terroranschlägen in der Bundesrepublik Deutschland Sache des Bundes in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Kommunen. Inwiefern durch entsprechende gesetzliche Regelungen und Vorgaben auf Käufe von Chemikalien reagiert werden soll, ist - sofern hier ein Bedarf gesehen wird - auf höherer Ebene zu entscheiden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |