Betreff
Heinrich-Strerath-Straße, 3. Bauabschnitt
Vorlage
2016/0981
Aktenzeichen
660-Fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung des 3. Bauabschnitts der Heinrich-Strerath-Straße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

Die Heinrich-Strerath-Straße ist eine Anliegerstraße, die ausschließlich zur Erschließung der anliegenden Wohnbebauung dient. Sie verläuft in Ost-West-Richtung parallel zur Straße Am Scherfenbrand im Stadtteil Schlebusch. Im Westen schließt sie an die Straße Am Scherfenbrand an, im Osten endet sie zurzeit als Sackgasse – zu einem späteren Zeitpunkt ist der Anschluss an den Freudenthaler Weg vorgesehen.

 

Nachdem der bisher ausgebaute Teil der Heinrich-Strerath-Straße in 2 Teilabschnitten in den Jahren 1998 und 2001 erfolgte, sieht die aktuelle Planung den weiteren Ausbau in einem 3. Bauabschnitt auf einer Länge von gut 40 Metern vor. Durch den gültigen Bebauungsplan 127/III „Am Scherfenbrand“ ist das Planungsrecht für die Verkehrsflächen gegeben. Grunderwerb und sonstige Maßnahmen zur Erlangung des Baurechtes sind nicht erforderlich.

 

Ein Privatinvestor beabsichtigt, als Erschließungsträger den 3. Bauabschnitt herzustellen, um Wohnbauflächen zu erschließen.

 

Planung

Bei dem bisher ausgebauten Teilstück der Heinrich-Strerath-Straße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der niveaugleich als Mischfläche ausgebaut ist. Dieses Prinzip soll in der Fortsetzung aufrechterhalten bleiben. Dies bedeutet, dass aufgrund der geringen Verkehrsbelastung keine Bürgersteige vorgesehen sind und dass das Parken im öffentlichen Verkehrsraum nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt ist.

 

Die bisher nur zur Hälfte ausgebaute und als Wendemöglichkeit vorgesehene Platzfläche wird vollständig hergestellt. Die Fahrbahnbreiten der Umfahrung der Grünfläche betragen 3,50 m; Parkmöglichkeiten sind parallel zur Fahrbahn jeweils entlang der Grünfläche in 2,00 m Breite angeordnet. Innerhalb der Grünfläche sind zwei Bäume vorgesehen. Die Fortsetzung des Straßenabschnitts in Richtung Osten weist einen Gesamtquerschnitt von 6,00 m auf. Zur Ausleuchtung der östlichen Platzhälfte und des Straßenfortsatzes ist ein weiterer Beleuchtungsmast auf der Südseite des geplanten Straßenzuges vorgesehen.

 

Während die Fahrbahnbereiche in Asphaltbauweise hergestellt werden, ist die Kennzeichnung der Parkstände in Pflasterbauweise vorgesehen.

 

Die Entwässerung der Fahrbahnoberflächen erfolgt über Bordrinnen und Sinkkästen. In der Platzfläche sind bereits Straßeneinläufe vorhanden, die ausreichen, das Niederschlagswasser der erweiterten Platzfläche aufzunehmen.

 

Haushaltstechnische Belange – Erschließungsvertrag

Die Kosten für die Herstellung der Verkehrsflächen betragen gemäß Kostenschätzung ca. 55.000 € incl. der Begrünung. Die Kosten gehen zu Lasten des Erschließungsträgers. Hierüber wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt ein Erschließungsvertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen.

 

Weiteres Vorgehen

Nach Abschluss des Erschließungsvertrages ist der Ausbau der Maßnahme lt. Erschließungsträger kurzfristig vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Ausbau der Heinrich-Strerath-Straße, weiterer Abschnitt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausbau erfolgt durch einen Erschließungsvertrag, sodass keine Belastung des städtischen Haushalts erfolgt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]