Beschlussentwurf:
Der Planung des 3.
Bauabschnitts der Heinrich-Strerath-Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Die Heinrich-Strerath-Straße ist eine Anliegerstraße, die ausschließlich
zur Erschließung der anliegenden Wohnbebauung dient. Sie verläuft in
Ost-West-Richtung parallel zur Straße Am Scherfenbrand im Stadtteil Schlebusch.
Im Westen schließt sie an die Straße Am Scherfenbrand an, im Osten endet sie
zurzeit als Sackgasse – zu einem späteren Zeitpunkt ist der Anschluss an den
Freudenthaler Weg vorgesehen.
Nachdem der bisher ausgebaute Teil der Heinrich-Strerath-Straße in 2
Teilabschnitten in den Jahren 1998 und 2001 erfolgte, sieht die aktuelle
Planung den weiteren Ausbau in einem 3. Bauabschnitt auf einer Länge von gut 40
Metern vor. Durch den gültigen Bebauungsplan 127/III „Am Scherfenbrand“ ist das
Planungsrecht für die Verkehrsflächen gegeben. Grunderwerb und sonstige Maßnahmen zur Erlangung des Baurechtes sind
nicht erforderlich.
Ein Privatinvestor
beabsichtigt, als Erschließungsträger den 3. Bauabschnitt herzustellen, um
Wohnbauflächen zu erschließen.
Planung
Bei dem bisher ausgebauten Teilstück der Heinrich-Strerath-Straße
handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der niveaugleich als
Mischfläche ausgebaut ist. Dieses Prinzip soll in der Fortsetzung
aufrechterhalten bleiben. Dies bedeutet, dass aufgrund der geringen
Verkehrsbelastung keine Bürgersteige vorgesehen sind und dass das Parken im öffentlichen Verkehrsraum nur
auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt ist.
Die bisher nur zur Hälfte ausgebaute und als Wendemöglichkeit
vorgesehene Platzfläche wird vollständig hergestellt. Die Fahrbahnbreiten der
Umfahrung der Grünfläche betragen 3,50 m; Parkmöglichkeiten sind parallel zur
Fahrbahn jeweils entlang der Grünfläche in 2,00 m Breite angeordnet. Innerhalb
der Grünfläche sind zwei Bäume vorgesehen. Die Fortsetzung des Straßenabschnitts
in Richtung Osten weist einen Gesamtquerschnitt von 6,00 m auf. Zur Ausleuchtung der östlichen Platzhälfte
und des Straßenfortsatzes ist ein weiterer Beleuchtungsmast auf der Südseite
des geplanten Straßenzuges vorgesehen.
Während die Fahrbahnbereiche in
Asphaltbauweise hergestellt werden, ist die Kennzeichnung der Parkstände in
Pflasterbauweise vorgesehen.
Die Entwässerung der Fahrbahnoberflächen
erfolgt über Bordrinnen und Sinkkästen. In der Platzfläche sind bereits
Straßeneinläufe vorhanden, die ausreichen, das Niederschlagswasser der
erweiterten Platzfläche aufzunehmen.
Haushaltstechnische Belange –
Erschließungsvertrag
Die Kosten für die Herstellung der Verkehrsflächen betragen gemäß Kostenschätzung ca. 55.000 € incl. der Begrünung. Die Kosten gehen zu Lasten des Erschließungsträgers. Hierüber wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt ein Erschließungsvertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss des Erschließungsvertrages ist der Ausbau der Maßnahme lt. Erschließungsträger kurzfristig vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Förster / 66 / 6636
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Ausbau der Heinrich-Strerath-Straße, weiterer Abschnitt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Ausbau erfolgt durch einen Erschließungsvertrag, sodass keine Belastung des städtischen Haushalts erfolgt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |