Betreff
Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Leverkusen
Vorlage
2016/0986
Aktenzeichen
kos
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Die „Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Leverkusen“ wird

zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet

                                                                                    In Vertretung

Richrath                                                                     Adomat

Begründung:

 

a.  Theoretischer Ansatz

 

Die Sportstättenentwicklungsplanung dient als wichtiges Steuerungsinstrument für anstehende strategische Entscheidungen im Bereich des Sport- und Freizeitstättenbaus und ist Entscheidungsbasis für Sanierung, Modernisierung, Schließung oder Neubau von Sportanlagen.

 

Die Sportstättenentwicklungsplanung ist Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von Sportvereinen, Schulsport, nicht organisierten Sportlern, Gender-Mainstreaming-Ansätzen, erwerbswirtschaftlichen Sportanbietern wie schließlich auch anderen kommunalen Politik- und Planungsbereichen. Um einerseits solchen Ansprüchen und Erwartungen zu genügen, andererseits einen schonenden Umgang sowohl mit finanziellen als auch räumlichen Ressourcen zu gewährleisten, geht die Sportstättenentwicklungsplanung im Vergleich zu Planungen früherer Jahre inhaltlich wie methodisch von neuen theoretischen Grundlagen sowie von aktuellen planungspraktischen Anforderungen aus.

 

Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen stehen das gegenwärtige und künftige Sportverhalten der Bevölkerung. Mit einem Sportstättenentwicklungsplan werden die notwendigen Forderungen nach Sportanlagen und Sportgelegenheiten, nach Standorten, Benutzungszeiten und finanziellen Ressourcen ermittelt, die in Konkurrenz zu anderen Planungen und den hinter diesen stehenden gesellschaftlichen Gruppen stehen.

 

Der Sportstättenentwicklungsplan ist langfristige Grundlage für die anschließende Projektplanung von Sportstätten.

 

b.  Situation Stadt Leverkusen

 

Eine Planungsgrundlage bzw. Orientierungshilfe für eine Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Leverkusen existiert nicht.

 

Der Sport genießt in Leverkusen einen hohen Stellenwert. Er zählt zu den wichtigsten kommunalpolitischen Aufgaben, weil er nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche erfasst.

 

In den letzten Jahren hat sich auch das Sport- und Freizeitverhalten parallel zu der sich stetig verändernden Gesellschaft verändert. Der Trend geht längst weg vom Wettkampfsport zum Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport. Der Sportverein als wichtige Institution steht nicht mehr als das Sportangebot allein dominierend im Vordergrund, bleibt jedoch ein sehr gut organisierter und absolut verlässlicher Ansprechpartner für den gesamten Sport. Erwerbswirtschaftliche Sportanbieter und viele Bürger, die ihren Sport spontan und individuell selbst organisieren, verändern zunehmend eine trendorientierte Sport- und Freizeitszene.

 

Des Weiteren werden die Auswirkungen des Geburtenrückgangs und der Alterung der Gesellschaft das Land, die Stadt und folglich auch den Sport schon mittelfristig gravierend treffen. Allein hieraus werden sich das Sport- und Freizeitverhalten und der Bedarf bzw. die Nachfrage an Sport- und Freizeitstätten völlig verändern.

 

All diese Fragen bedürfen für eine belastbare Antwort einer zeitgemäßen Sportstätten­entwicklungsplanung. Deren Ziel ist die Prognose der Nachfrageentwicklung durch die Bevölkerung der Stadt Leverkusen nach Sportarten und Formen des Sporttreibens. Auf dieser Basis werden die Flächenbedarfe ermittelt, um die Veränderung an bzw. die Schaffung neuer Sportstätten in der Zukunft sachgerecht planen zu können und dabei erkennbare Fehlinvestitionen zu verhindern.

 

Dieser Aufgabe hat sich der SPL unter Mitwirkung/Einbindung des SportBund Leverkusen e. V. nun gestellt und unter Hinweis auf die Bedeutung des Sports für die Stadtentwicklung Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Werner W. Köhl mit der Erstellung einer zeitgemäßen Sportstättenentwicklungsplanung auf der Basis des Leitfadens für die Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft  beauftragt. Zum Leitfaden wurde in der Sitzung der Sportministerkonferenz vom 02.03.1999 in Potsdam als gemeinsame Empfehlung der Sportministerkonferenz, des Bundesministeriums des Innern, der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Sportbundes sowie der Landessportbünde beschlossen: „Der vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft herausgegebene „Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung“ wird als zeitgemäße, wissenschaftlich und in der Praxis abgesicherte Planungsmethode für die örtliche Sportstättenentwicklungsplanung zur Anwendung empfohlen.“ Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf der Basis eines Programms von Herrn Prof. Köhl, der maßgeblich an der Entwicklung des Leitfadens beteiligt war, eine computergestützte Anwendungsdatei „SPEP – Sportstättenentwicklungsplanung“ ins Netz gestellt. Das vorliegende Leverkusener Gutachten enthält die aktuellste Weiterentwicklung der SPEP.

 

Mit dem vorliegenden Sportstättenentwicklungsplan werden die Weichen für eine zukunftsorientierte Sportpolitik gestellt. Damit soll die Zielstellung verfolgt werden, das Angebot an Sportstätten und Sportgelegenheiten möglichst exakt am tatsächlichen Sport und Bewegungsbedarf der künftigen Bevölkerung auszurichten und somit eine effiziente Mittelzuweisung im Bereich des Neubaus, der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten und Sportgelegenheiten sicher zu stellen.

 

Von großem Vorteil ist auch, dass die umfangreich zusammengetragenen Daten eine eigenständige kontinuierliche perspektivische Weiterentwicklung des Sportstättenentwicklungsplanes ermöglichen.

 

Folgende Kernaussagen zu einem sich dynamisch verändernden Sport- und Freizeitverhalten, gekoppelt mit sich gravierend verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, können anhand des als Anlage beiliegenden Sportstättenentwicklungsplans für die Stadt Leverkusen gemacht werden:

 

1.    Auf der Basis der Bevölkerungsvorausrechnung 2015 bis 2030 des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und der Prognosen im Gutachten ergibt die demografische Entwicklung allein rund 8.800 Einwohner mehr. Erhöht man nur die sportliche Beteiligung und hält die Einwohnergliederung und Einwohnerzahl konstant, ergeben sich rechnerisch 10.100 Aktive mehr. Die Kombination beider Effekte führt bis zum Jahr 2030 zu einem starken Zuwachs an Aktiven.

 

2.    Von derzeit rund 120.000 sportaktiven Einwohnern in Leverkusen, die insgesamt rund 295.000 Sportler ergeben, weil sie in mehreren Sportarten aktiv sind, üben rund 40.200 ihren Sport (auch) in Sportvereinen aus. Deren Anzahl wird voraussichtlich konstant bleiben.

 

3.    Von 13 prioritär zu untersuchenden Sportarten unter den 38 untersuchten Hauptsportarten sind die zu erwartenden Veränderungen bei 7 Sportarten nicht kapazitätsrelevant (Badminton, Behinderten- und Rehasport, Handball, Kampfsport, Schulschwimmen, Schulsport auf Kleinspielfeldern an Schulen, Tischtennis). Bei den Sportarten Basketball und Tennis ist mit einem Rückgang der Nachfrage zu rechnen. Im Vereinssport zeichnen sich Zunahmen ab beim Fitnesstraining/Gymnastik, Fußball, Leichtathletik, Tanzsport, Volleyball und beim Betriebssport.

 

Für alle berechneten Mehrbedarfe gilt, dass sie ohne Prüfung der tatsächlichen Auslastung nicht in Maßnahmen münden. Dazu gehört eine Prüfung, ob die in den Belegungsplänen angegeben Belegungen so oder anders stattgefunden haben und, mit wie vielen Sportlern die Sportanlagen über einen längeren Zeitraum wirklich belegt sind. So ist z.B. bei der Sportart Fußball rein rechnerisch von einer Zunahme an Aktiven und einem damit einhergehenden leicht gestiegenem Flächenbedarf auszugehen. Der Bedarf ist jedoch nicht unerheblich auf Aktive außerhalb der Sportvereine zurückzuführen, die es bevorzugen auf Bolzplätzen, Freiflächen in Parks oder anderen frei zugänglichen Bereichen zu spielen, so dass mögliche fehlende Sportplatzkapazitäten hier abgedeckt werden können. Außerdem würde durch eine Umwandlung von Tennen- zu Kunstrasenplätzen die Nutzungsintensität dieser Anlagen gesteigert.

 

4.    Im Schulsport ist eher mit einem rechnerisch geringen Mehrbedarf von 1.700 m² an Sportflächen für alle Sportanlagenarten zu rechnen, auf gar keinen Fall aber mit einem Rückgang.

 

5.    Die Veränderungen bei den Sportarten führen nicht in gleichem Maße zu Veränderungen bei den Sportanlagen, weil sich zwischen abnehmenden und zunehmenden Bedarfen Kompensationen ergeben. Im Vereinssport, unter Berücksichtigung der Freikapazitäten auf Schulsportanlagen, ist mit Mehrbedarf zu rechnen von etwa 7.600 m² bei Sporthallen, 5.600 m² bei Gymnastikräumen, 4.500 m² bei Reitanlagen. Es ist zu prüfen, inwieweit davon Einsparungen durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Belegungsmanagement) zu erzielen sind.

 

6.    Außerhalb der kommunalen Bedarfsdeckung ergeben sich zum Teil erhebliche Zuwächse, die zu Neunachfragen nach Standorten und Sportflächen führen können. Dafür sollten die vorhandenen Planungs- und Baurechte überprüft werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer, SPL, 0214-8684010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

entfällt

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]