Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt einer punktuellen Bebauung des Grünzuges in Form des beigefügten städtebaulichen Konzeptes (Anlage 2 der Vorlage) grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich zulässigen Einzelvorhaben im Rahmen der Projektierung durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) zu begleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 9 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009 sind die Bezirksvertretungen zuständig für bestimmte planungsrechtliche Entscheidungen nach dem Baugesetzbuch (§ 37 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) NRW). Dies beinhaltet nach Buchstabe b) dieser Vorschrift Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB), soweit der Flächennutzungsplan in Bezug auf das Vorhaben Darstellungen über Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft oder Wald enthält.
In Rheindorf-Nord
befindet sich im Bereich nordwestlich der Zschopaustraße bis südlich der
Elbestraße ein zusammenhängender, der Öffentlichkeit zugänglicher Grünzug von
ca. 580 Metern Länge und rd. 20 Metern Breite (Gemarkung Rheindorf, Flur 1,
Flurstücke 94, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 906, 907 und 910). Dieser ist im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen als Grünfläche
dargestellt (Anlage 1 dieser Vorlage). Eigentümerin dieser Grundstücksflächen ist
die Deutsche Bahn (DB) Netz AG, die grundsätzlich an einer Veräußerung dieser
Flächen interessiert ist. Die vor Jahrzehnten dort geplante Bahnstrecke ist nie
verwirklicht worden und wird auch nicht weiterverfolgt. Westlich und östlich
angrenzend befinden sich überwiegend Grundstücksflächen der Wohnungsgesellschaft
Leverkusen GmbH (WGL) und in geringem
Maße auch der Stadt Leverkusen (Kita Bodestraße, Sportplatz und Wegeflächen).
Durch die
Einbeziehung der angrenzenden Flächen ergeben sich Baupotenziale auf dem oben
beschriebenen Grünzug für bis zu 100 Wohneinheiten in Geschosswohnungsbau.
Weitere zusätzliche Wohneinheiten können durch Einfamilienhäuser und ggf. auch
Geschosswohnungen an der Bodestraße geschaffen werden. Dabei soll die
durchgehende Wege- und Grünbeziehung grundsätzlich aufrechterhalten bleiben.
Zielsetzung der WGL
ist es, zur Erweiterung des Wohnungsbestandes die Grünfläche von der DB Netz AG
zu erwerben und in einem Teilbereich Geschosswohnungsbau für ca. 100
Wohneinheiten zu errichten. Hierbei sollen die Gebäude so angeordnet werden,
dass sich die baurechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilen lässt.
Das städtebauliche
Konzept (Anlage 2 dieser Vorlage) sieht vor, vier 3- bis 4-geschos-sige
Wohngebäude jeweils in den Randbereichen des Grünzuges anzuordnen. Die Prüfung
der Erschließung von Abstandsflächen, notwendigen Stellplätzen sowie artenschutzrechtlichen
und immissionsrechtlichen Belangen würde im bauordnungsrechtlichen Verfahren
erfolgen. Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gebäude kann größtenteils
über die vorhandenen Straßen erfolgen.
Der in
Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünzug stellt sich derzeit als gewachsener
Grünzug mit Freiflächenqualitäten dar. Das Mittelstück bildet eine Rasenfläche,
auf der hauptsächlich Platanen-Solitäre mit über 25 m Höhe und
Stammdurchmessern über 60 cm stehen. Die symmetrischen Flanken des Parks
werden durch einen dichten Baum-Strauchgürtel gesäumt, der eine
Grenzbepflanzung zu der anschließenden Wohnbebauung darstellt. Die zahlreichen
Bäume im Baum-Strauchgürtel weisen vorwiegend die Baumdurchmesser 30/40 auf,
bei einer Baumhöhe bis 20 m. Die dominierende Baumart des Grünzuges ist die
Hainbuche mit ca. 60 % Anteil, gefolgt von der Platane. Kleine Anteile
bestehen aus Birke, Esche und Ahorn.
Die den Grünzug
durchziehende Wegeverbindung bindet die nördlichen Wohnbereiche Rheindorfs an
den südlich gelegenen Friedenspark an und weist Querverbindungen zur Zschopaustraße,
Warnowstraße, Bodestraße, Unstrutstraße und Elbestraße auf.
Zur Umsetzung der
Planung müsste der hiervon betroffene Baumbestand gefällt werden, um die
Baufelder frei von Wurzeln und Kronenbereichen zu halten. Auch wenn im Bereich
der Neubebauung die Grenzbepflanzung entfällt und sich der Freiraum verengt,
bliebe die durchgehende Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer
grundsätzlich erhalten. Durch die vorgeschlagene Bebauung, die nur partiell in
den bestehenden Grünzug hinein reicht, können in Teilbereichen freiräumliche
Qualitäten erhalten werden.
Als weitere Fläche
für den Wohnungsbau steht zukünftig die Fläche der „Kindertagesstätte
Bodestraße“ zur Bebauung mit Einfamilienhäusern und ggf. zusätzlichen Geschosswohnungen
zur Verfügung. Der hier vorhandene Bolzplatz soll erhalten werden. Zum Nachweis
der Verträglichkeit des Bolzplatzes gegenüber der Wohnnutzung wird im bauordnungsrechtlichen
Verfahren eine schalltechnische Begutachtung durchgeführt. Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen wird dieser Bereich bereits als
„Wohnbaufläche“ dargestellt und unterliegt damit nicht der
Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung. Die Entwicklungsmöglichkeiten
dieses Bereiches werden jedoch zur Kenntnis gegeben, da sie im mittelbaren
räumlichen Zusammenhang mit dem Grünzug stehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Henneke / Stadtplanung / 6135
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten zur Grundstücksentwicklung des Grünzuges einschließlich Flächenerwerb, Fachgutachten und Erschließungsmaßnahmen werden durch die WGL übernommen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Für die Erstellung der Vorlage konnten Abstimmungsarbeiten nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. Eine Beschlussfassung im anstehenden Turnus ist notwendig, um einen zeitlichen Verzug bei der Umsetzung der Maßnahme zu verhindern. Die grundsätzliche Dringlichkeit der Schaffung von Wohnraumflächen im Stadtgebiet wird in der Vorlage Nr. 2016/0990 dargestellt, die parallel im aktuellen Turnus dem Rat vorgelegt wird.