Betreff
Gesundheitsfachplan Teilfachplan Hilfen für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen mit psychischen Problemen und Erkrankungen
Vorlage
2016/0995
Aktenzeichen
v
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Fortschreibung des Gesundheitsfachplans, Teilfachplan „Hilfen für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen mit psychischen Problemen und Erkrankungen“ wird verabschiedet.

 

Die Versorgung der psychisch Kranken in Leverkusen ist anhand dieses Gesundheitsfachplans weiter zu entwickeln.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 17.07.1987 den Gesundheitsfachplan Teilbereich Hilfen für psychisch Kranke beschlossen.

 

Strukturelle Veränderungen in der Zielgruppe und allgemeine Entwicklungen in der Gesundheitsvorsorge erfordern die Fortschreibung des Gesundheitsfachplans. Seit der Erstellung des Fachplans 1987 hat sich das Bild der psychiatrischen Landschaft erheblich verändert.

 

Der Runde Tisch als Gesundheitskonferenz hat die Fortschreibung in seiner Sitzung am 24.02.2016 einvernehmlich verabschiedet.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50, 406-5000

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Fortschreibung des bisher geltenden Gesundheitsfachplans als kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 051506, Produktgruppe 0515

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

2016  483.425 €

2017  498.425 € (vertragliche Bindung)

Erstattung der Personal- und Sachkosten

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]