Betreff
Abstufung der L 293 in den Ortsbereichen Bürrig und Küppersteg
Vorlage
2016/0997
Aktenzeichen
660-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat erteilt gemäß § 8 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW seine Zustimmung als Baulastträger zur Abstufung

 

·         des Abschnittes 1 der Landesstraße L 293 in der Ortsdurchfahrt Bürrig zwischen dem Europaring (B 8) und dem Westring (L 108) als Gemeindestraße / Hauptverkehrsstraße,

·         des Kreisverkehres Küppersteger Straße / Bismarckstraße als Gemeinde- / Hauptverkehrsstraße sowie

·         der Anschlussrampen der B 8 an o. g. Kreisverkehr als Gemeinde- / Anliegerstraßen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Richrath                                                                 Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss zum Antrag Nr. 2756/2014 hatte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Verwaltung am 06.05.2014 den Prüfauftrag zur Abstufung der L 293 in Bürrig / Küppersteg erteilt.

 

Durch den vorhandenen Streckenzug über die L 108 (Westring) und Olof-Palme-Straße mit Vollanschluss an die B 8 (Europaring) kann verkehrlich die Abstufung der
L 293 im Sinne des  Straßen- und Wegegesetzes begründet werden.

 

Über die Abstufung besteht mittlerweile Einvernehmen mit allen Behörden. Die für die Abstufung zuständige Bezirksregierung Köln erwartet nur noch die formelle Zustimmung gemäß Straßen- und Wegegesetz der Stadt Leverkusen als Baulastträger.

 

Straßennetzlänge der Abstufung:

Bezeichnung

Abschnitt

Länge [km]

L293

1

2,501

L293 (Ast)

1A

0,016

L293 (Ast)

1B

0,020

L293 (Ast)

1C

0,033

Summe

2,570

 

Straßenverlauf:

- Küppersteger Straße

- Von-Ketteler-Straße

- Heinrich-Brüning-Straße

- Rheindorfer Straße

 

Da alle abzustufenden Teile bereits als Ortsdurchfahrt in der Baulast der Stadt stehen, ergeben sich keine neuen Lasten der Stadt. Auch soll die bisherige Einstufung als Hauptverkehrsstraße nicht geändert werden. Durch die Abstufung entfällt die Beteiligung des Landes an verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Bei straßenbaulichen Sanierungen / Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich nach KAG-Satzung für die Anlieger zusätzlich eine anteilige Kostenübernahme für die Fahrbahn.

 

Die Übersichtskarte als Ausschnitt aus dem klassifizierten Straßennetz beinhaltet den abzustufenden Abschnitt der Landesstraße L 293.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.) Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / 406-6616

 

Umstufungsverfahren gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes NRW / Abstufung der Ortsdurchfahrt Bürrig (Landesstraße L 293 Abschnitt 1 zur Gemeindestraße)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine / entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine / entfällt

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Ohne

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

         nein

   nein

nein

    Nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

Nein

nein

nein

nein