Beschlussentwurf:
Der Rat erteilt gemäß § 8 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW seine Zustimmung als Baulastträger zur Abstufung
· des Abschnittes 1 der Landesstraße L 293 in der Ortsdurchfahrt Bürrig zwischen dem Europaring (B 8) und dem Westring (L 108) als Gemeindestraße / Hauptverkehrsstraße,
· des Kreisverkehres Küppersteger Straße / Bismarckstraße als Gemeinde- / Hauptverkehrsstraße sowie
· der Anschlussrampen der B 8 an o. g. Kreisverkehr als Gemeinde- / Anliegerstraßen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Mit Beschluss zum Antrag Nr. 2756/2014 hatte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Verwaltung am 06.05.2014 den Prüfauftrag zur Abstufung der L 293 in Bürrig / Küppersteg erteilt.
Durch den vorhandenen Streckenzug über die L 108 (Westring)
und Olof-Palme-Straße mit Vollanschluss an die B 8 (Europaring) kann
verkehrlich die Abstufung der
L 293 im Sinne des Straßen- und
Wegegesetzes begründet werden.
Über die Abstufung besteht mittlerweile Einvernehmen mit allen Behörden. Die für die Abstufung zuständige Bezirksregierung Köln erwartet nur noch die formelle Zustimmung gemäß Straßen- und Wegegesetz der Stadt Leverkusen als Baulastträger.
Straßennetzlänge der Abstufung:
Bezeichnung |
Abschnitt |
Länge [km] |
L293 |
1 |
2,501 |
L293 (Ast) |
1A |
0,016 |
L293 (Ast) |
1B |
0,020 |
L293 (Ast) |
1C |
0,033 |
Summe |
2,570 |
Straßenverlauf:
- Küppersteger Straße
- Von-Ketteler-Straße
- Heinrich-Brüning-Straße
- Rheindorfer Straße
Da alle abzustufenden Teile bereits als Ortsdurchfahrt in der Baulast der Stadt stehen, ergeben sich keine neuen Lasten der Stadt. Auch soll die bisherige Einstufung als Hauptverkehrsstraße nicht geändert werden. Durch die Abstufung entfällt die Beteiligung des Landes an verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Bei straßenbaulichen Sanierungen / Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich nach KAG-Satzung für die Anlieger zusätzlich eine anteilige Kostenübernahme für die Fahrbahn.
Die Übersichtskarte als Ausschnitt aus dem klassifizierten Straßennetz beinhaltet den abzustufenden Abschnitt der Landesstraße L 293.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.) Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / 406-6616
Umstufungsverfahren gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes NRW / Abstufung der Ortsdurchfahrt Bürrig (Landesstraße L 293 Abschnitt 1 zur Gemeindestraße)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
keine / entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine / entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Ohne
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
Nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
Nein |
nein |
nein |
nein |