Betreff
Widmung Burgstraße (Weg zur Kirche bis Unterstraße)
Vorlage
2016/1005
Aktenzeichen
660-1316-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, das Teilstück der Burgstraße zwischen dem Fußweg zur Kirche und der Unterstraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde-/ Anliegerstraße zu widmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Das Teilstück der Burgstraße stand bis 2011 im Eigentum des Deichverbandes. Es wurde dann durch die Stadt erworben und 2012 ausgebaut. Dieses Teilstück ist daher noch als öffentliche Gemeindestraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen. Die Untergruppe als Anliegerstraße ist durch die vorhandenen Teile vorgegeben.

 

Der Umfang der Widmung ist im Lageplan farblich dargestellt und umfasst den tatsächlichen Ausbau. Die vorhandenen Vorgärten bei den Häusern 4a bis 4c und die angrenzende öffentliche Grünfläche bleiben von der Widmung unberührt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / 406-6616

 

Rechtsverfahren gemäß §6 Straßen- und Wegegesetz NRW / Widmung einer Gemeindestraße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

      nein

  nein

nein

    nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein