Betreff
Änderung der Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet für ausgewählte Straßen im Stadtbezirk I
Vorlage
2016/1028
Aktenzeichen
20-01-ha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    In der Hauptstraße zwischen Barmer Straße und Schießbergstraße wird ebenso wie in der Kleine Kirchstraße der bestehende verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben und die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt.

 

2.    In den Straßenabschnitten der Grünstraße, Am Werth, Frohental, Fährstraße und Kocherstraße zwischen Ringstraße und Hitdorfer Straße wird die dort noch bestehende Tempo 30-Zone aufgehoben und durch eine Tempo 30-Regelung ersetzt.

 

3.    In der Josefstraße bleibt die bereits beschlossene Tempo 30-Regelung bestehen. Zusätzlich wird die in der Borkumstraße und einem kleinen Teil der Syltstraße bestehende Tempo 30-Zone aufgehoben. Für die Borkumstraße wird die Höchstgeschwindigkeit werktags zwischen 7 Uhr und 19 Uhr auf 30 km/h begrenzt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Folgende Änderungen wurden mit Vorlage Nr. 2014/0323 beschlossen:

  1. Kleine Kirchstraße: Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches,
  2. Ringstraße zwischen südlicher Einmündung Hitdorfer Straße und Langenfelder Straße: Aufhebung der Tempo 30-Zone, aber Begrenzung der Höchstge-schwindigkeit auf 30 km/h,

3.    Josefstraße: Aufhebung der Tempo 30-Zone, aber Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.

In diesem Zusammenhang ergeben sich nun notwendige Anpassungen in angren-zenden Straßen:

Zu 1. Kleine Kirchstraße

Der verkehrsberuhigte Bereich „Kleine Kirchstraße“ beginnt bereits auf der Hauptstraße zwischen Schießbergstraße und Barmer Straße. Durch Baumscheiben, Pfosten oder die andersfarbige Pflasterrinne ist eine Trennung zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich ersichtlich.

 

Obwohl die angeordneten Bäume und Bänke vor dem Gebäude der Bayer AG einen Aufenthaltscharakter vermitteln, ist dieser nicht mit einer Wohnstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich gleichzusetzen, in der regelmäßig Kinderspiele auf der Fahrbahn erfolgen. Zudem wird die Straße auch als Durchgangsstraße für Fahrzeuge in Richtung Schießbergstraße bzw. Rheinallee genutzt.

 

Lösungsvorschlag:

Um eine Gleichbehandlung mit gleichartigen Straßen, z. B. Dhünnstraße in der Kolonie II, zu gewährleisten, wird der verkehrsberuhigte Bereich in der Hauptstraße ebenfalls aufgehoben und die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h beschränkt.

 

Die Kleine Kirchstraße ist eine ausgewiesene Privatstraße. Sie ist auf ca. 50 m mit Fahrzeugen zu befahren und davon auf einer Länge von ca. 40 m einseitig durch Parkflächen eingeengt. Die 10 km/h - Regelung sollte daher auch in der „Kleine Kirchstraße“ gelten.

 

Zu 2. Ringstraße

Die Aufhebung der Tempo 30-Zone führt dazu, dass die Straßen Grünstraße, Am Werth, Frohental, Fährstraße und Kocherstraße - bzw. Teile davon - ihren Zonen-charakter verlieren, da sie ausschließlich als Verbindungsstraßen zwischen Ringstraße und Hitdorfer Straße dienen. Als Wohnstraßen abseits von Hauptverkehrsstraßen ist eine Herabsetzung der ortsüblichen Geschwindigkeit dort jedoch zulässig.

 

Lösungsvorschlag:

Die Tempo 30-Zonen in den o. g. Straßen (-abschnitten) werden aufgehoben und stattdessen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die nördlich von der Ringstraße abgehenden Straßen (-abschnitte) werden als Tempo 30-Zone erhalten. Die in den o. g. Straßen abgebaute Zonenbeschilderung kann dort verwendet werden.

 

Zu 3. Josefstraße

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers in der Vorlage Nr. 2014/0323 wurde eine Geschwindigkeitsänderung nur für die Josefstraße beschlossen. Zugehörig zu dieser 30er-Zone, in der sich ehemals auch die Josefstraße befand, sind ebenfalls die Borkumstraße und ein kleiner Abschnitt der Syltstraße. Beide Straßen dienen überwiegend dem Ziel- und Quellverkehr des dortigen Kindergartens und Gewerbegebietes und erfüllen ebenso wie die Josefstraße nicht die Voraussetzungen einer Tempo 30-Zone.

 

Lösungsvorschlag:

Die Zonenregelung wird für den gesamten Bereich aufgehoben. Die bereits beschlossene Geschwindigkeitsregelung für die Josefstraße wird umgesetzt. Zusätzlich wird die Höchstgeschwindigkeit in der Borkumstraße aufgrund des dortigen Kindergartens sowie der vielfältigen Fußgänger-/ Kundenquerungen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf 30 km/h beschränkt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hacke, FB 36, Tel. 406-3680

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2014/0323 (Änderung der Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet) ergaben sich notwendige Anpassungen im Stadtbezirk I. Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind weiterhin erfüllt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle:        36000230012006

Finanzposition:   782700

AiB:                       97000276

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Gesamtkosten werden auf 2.500 € geschätzt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Straßenverkehr (FB 36), Frau Hacke.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund erforderlicher interner Abstimmungsprozesse und Bewertung der Sachlage war eine rechtzeitige Beschlussvorlage zum Abgabetermin der ordnungsgemäßen Einladung nicht mehr möglich. Damit die Umsetzung bereits beschlossener Geschwindigkeitsänderungen für den Bezirk I zeitnah fortgesetzt werden kann, sollte die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus entschieden werden.