Beschlussentwurf:
Das „Weißbuch IV der Leverkusener Sportstätten“ für die Jahre 2016 – 2020 der vom Sportpark Leverkusen (SPL) betriebenen Sportstätten wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Bereits 1997 hatte der Sportpark Leverkusen (SPL) für die Darstellung
des Erhaltungsaufwandes im Anlagenbestand des SPL das „Weißbuch I der
Leverkusener Sportstätten“ für den Zeitraum 1998 bis 2002 erstellt. In der
Folge wurde jeweils auf Basis einer Neubewertung der Einrichtungen des SPL die
Erarbeitung der Weißbücher II und III mit den Instandhaltungs- und
Sanierungskosten bis 2015 dargestellt.
Der SPL hat in den Wirtschaftsjahren von 1998 bis 2015 ca. 23.000.000 € in größere Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen seiner Anlagen investiert sowie den Neubau des Hallenbades Wiembachtal realisiert und damit den allergrößten Teil der in den bisherigen „Weißbüchern der Leverkusener Sportstätten“ erfassten Einzelmaßnahmen abgearbeitet.
Mittelfristig ergibt sich darum hinsichtlich der Erneuerungs- und Unterhaltungsaufwendungen für den SPL eine äußerst günstige Perspektive, zumal bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2010 die komplette Erledigung der laut Prioritätenkatalog vorrangig notwendigen Sanierungen/Erneuerungen auf den Sportplatzanlagen des SPL erfolgt ist und bis Mitte 2011 die Neuordnung der Leverkusener Bäderlandschaft endgültig abgeschlossen wurde. In den Folgejahren bis heute wurde zudem ein Großteil der Maßnahmen aus dem „Weißbuch III der Leverkusener Sportstätten“ im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten konsequent abgearbeitet.
Der SPL hat die
Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende
Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit-
und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei
Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen
und weiterzuentwickeln.
Weitere Einschnitte in das Angebotsportfolio des SPL würden bedeuten, dass die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen nicht nur weiter eingeschränkt werden, sondern auch nicht mehr sichergestellt werden können. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.
Das vorliegende „Weißbuch IV der Leverkusener Sportstätten“ für die
Jahre 2016 bis 2020 stellt nun inhaltlich und konzeptionell eine komplette
Neuüberarbeitung des „Weißbuch III der Leverkusener Sportstätten“ dar.
Das „Weißbuch IV der Leverkusener Sportstätten“ des SPL zeigt detailliert den Instandhaltungs- und Sanierungsaufwand für die gesamten Einrichtungen des SPL im Zeitraum von 2016 bis 2020 auf. In diesem Zeitraum summieren sich die notwendigen Aufwendungen auf einen Betrag von rd. 3.506.300 €. Hierin enthalten ist der grob geschätzte Aufwand für die Sanierung einer Sportplatzanlage im Jahr 2020 in Höhe von 800.000 €.
Bei den im „Weißbuch IV der Leverkusener Sportstätten“ dargestellten
Kosten handelt es sich um Kostenschätzungen.
Neben dem Fachpersonal des SPL waren an der Zusammenstellung des
Instandhaltungs- und Sanierungsaufwandes und der damit verbundenen Bewertung
der Leverkusener Sportstätten auch zwei externe Architekturbüros sowie ein
externer Landschaftsarchitekt (Sachverständiger für Sportplatzbau) beteiligt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Dieter Scholz, SPL, 0214-35765030
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |