- eea®-Bericht 2015
- Fortschreibung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms
Beschlussentwurf:
1. Der eea®-Bericht für das Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm (Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Der Ausschuss für Bürger und
Umwelt nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung einzelner Maßnahmen
zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sind. Die Umsetzung dieser
Einzelmaßnahmen, soweit sie mit Kosten verbunden sind, steht deshalb unter dem
Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates
(Finanzierungsvorbehalt).
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Die Stadt nimmt mit Beschluss des Rates vom 29.06.2009 (Vorlage Nr. R 1593/16. TA) seit Oktober 2010 am European Energy Award® teil. Die erste Förderphase ist Ende 2014 ausgelaufen. Derzeit befindet sich die Stadt im zweiten Jahr der insgesamt dreijährigen Folgeförderphase (2015 – 2017).
Die Teilnahme am eea® und das Energiepolitische Arbeitsprogramm wurden durch den Rat mit breiter Mehrheit verabschiedet sowie Sachstandsberichte zur Kenntnis genommen. Mit seiner Folgeförderung wird der European Energy Award von der Fachverwaltung als laufender Prozess fortgesetzt. Sachstand und Fortschreibung wird diesem Fachausschuss künftig regelmäßig vorgestellt.
Zu 1:
Über den Sachstand im eea®-Prozess wurde der Rat mit den Vorlagen Nr. 1180/2011, Nr. 1546/2012, Nr. 2014/0119 und Nr. 2015/0509 informiert.
Der beigefügte eea®-Bericht 2015 bezieht sich auf das erste Jahr der Folgeförderung und wird den Ausschussmitgliedern als Sachstandsbericht zur Umsetzung des kommunalen Klimaschutzprogramms zur Kenntnis gegeben. Seine Ausführlichkeit ist den Ansprüchen des Fördermittelgebers an eine formale Gestaltung des Berichts geschuldet. Eine sich auf die aktuellen Entwicklungen im eea-Prozess fokussierende Version dieses Berichtes ist als „Managementfassung“ (Anlage 2) der Vorlage beigefügt.
Zu 2 und 3:
Im Rahmen des eea-Prozesses bedarf
es der Aufstellung und Beschlussfassung eines Energiepolitischen
Arbeitsprogramms (EAP), in dem die energiepolitischen Ziele der Stadt
Leverkusen durch einen verbindlichen Projekt- und Maßnahmenplan mit
entsprechender Prioritätensetzung für die nächsten drei Jahre konkretisiert
sind. Diesen hat der Rat erstmalig in seiner Sitzung am 10.12.2012 mit Vorlage
Nr. 1828/2012 zugestimmt. Für die kommenden Jahre ist die Fortschreibung des
EAPs erforderlich, die dem Ausschuss in Anlage 3 zur Beschlussfassung vorgelegt
wird. Auf seiner Basis erfolgt - unter dem Finanzierungsvorbehalt - die projektorientierte Umsetzung der
beschlossenen Maßnahmen.
Nachrichtlich enthält der EAP ausgewählte
Maßnahmen, die bei seiner Aufstellung vor gut drei Jahren noch nicht absehbar
waren und zum jetzigen Zeitpunkt bereits abgeschlossenen sind.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Ute Kommoß, Dezernat III, 88 39
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Mit Vorlage Nr. R 1593/16. TA hat der Rat in seiner Sitzung am 29.06.2009 die Teilnahme der Stadt am European Energy Award® (eea®) beschlossen. Bis heute werden mit Begleitung eines eea®-Beraters Projekte und Aktivitäten geplant, der Politik in Form des „Energiepolitischen Arbeitsprogramms“ zur Entscheidung vorgelegt (Vorlage Nr. 1828/2012) und schrittweise entsprechend der Etatisierungen im städtischen Haushalt umgesetzt.
Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss über den aktuellen
Sachstand informiert und um Zustimmung zur geplanten weiteren Vorgehensweise
gebeten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Einzelmaßnahmen im Energiepolitischen Arbeitsprogramm sind – soweit sie Kosten verursachen - im Zuge der Mittelanmeldungen in die Haushaltsberatungen 2016 eingebracht.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Finanzierungsvorbehalt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Mit dem
Energiepolitischen Arbeitsprogramm wird die Umsetzung von Maßnahmen
beschlossen, die jede für sich einen Beitrag zum Schutz des Klimas leistet und
eine Bewertung im European Energy Award erfährt.