Betreff
Sachstand European Energy Award®-Prozess
- eea®-Bericht 2015
- Fortschreibung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms
Vorlage
2016/1033
Aktenzeichen
ko
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der eea®-Bericht für das Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3. Der Ausschuss für Bürger und Umwelt nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung einzelner Maßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sind. Die Umsetzung dieser Einzelmaßnahmen, soweit sie mit Kosten verbunden sind, steht deshalb unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates (Finanzierungsvorbehalt).

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Die Stadt nimmt mit Beschluss des Rates vom 29.06.2009 (Vorlage Nr. R 1593/16. TA) seit Oktober 2010 am European Energy Award® teil. Die erste Förderphase ist Ende 2014 ausgelaufen. Derzeit befindet sich die Stadt im zweiten Jahr der insgesamt dreijährigen Folgeförderphase (2015 – 2017).

 

Die Teilnahme am eea® und das Energiepolitische Arbeitsprogramm wurden durch den Rat mit breiter Mehrheit verabschiedet sowie Sachstandsberichte zur Kenntnis genommen. Mit seiner Folgeförderung wird der European Energy Award von der Fachverwaltung als laufender Prozess fortgesetzt. Sachstand und Fortschreibung wird diesem Fachausschuss künftig regelmäßig vorgestellt.

 

Zu 1:

 

Über den Sachstand im eea®-Prozess wurde der Rat mit den Vorlagen Nr. 1180/2011, Nr. 1546/2012, Nr. 2014/0119 und Nr. 2015/0509 informiert.

 

Der beigefügte eea®-Bericht 2015 bezieht sich auf das erste Jahr der Folgeförderung und wird den Ausschussmitgliedern als Sachstandsbericht zur Umsetzung des kommunalen Klimaschutzprogramms zur Kenntnis gegeben. Seine Ausführlichkeit ist den Ansprüchen des Fördermittelgebers an eine formale Gestaltung des Berichts geschuldet. Eine sich auf die aktuellen Entwicklungen im eea-Prozess fokussierende Version dieses Berichtes ist als „Managementfassung“ (Anlage 2) der Vorlage beigefügt.

 

Zu 2 und 3:

 

Im Rahmen des eea-Prozesses bedarf es der Aufstellung und Beschlussfassung eines Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EAP), in dem die energiepolitischen Ziele der Stadt Leverkusen durch einen verbindlichen Projekt- und Maßnahmenplan mit entsprechender Prioritätensetzung für die nächsten drei Jahre konkretisiert sind. Diesen hat der Rat erstmalig in seiner Sitzung am 10.12.2012 mit Vorlage Nr. 1828/2012 zugestimmt. Für die kommenden Jahre ist die Fortschreibung des EAPs erforderlich, die dem Ausschuss in Anlage 3 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Auf seiner Basis erfolgt - unter dem Finanzierungsvorbehalt - die projektorientierte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.

 

Nachrichtlich enthält der EAP ausgewählte Maßnahmen, die bei seiner Aufstellung vor gut drei Jahren noch nicht absehbar waren und zum jetzigen Zeitpunkt bereits abgeschlossenen sind.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ute Kommoß, Dezernat III, 88 39

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Mit Vorlage Nr. R 1593/16. TA hat der Rat in seiner Sitzung am 29.06.2009 die Teilnahme der Stadt am European Energy Award® (eea®) beschlossen. Bis heute werden mit Begleitung eines eea®-Beraters Projekte und Aktivitäten geplant, der Politik in Form des „Energiepolitischen Arbeitsprogramms“ zur Entscheidung vorgelegt (Vorlage Nr. 1828/2012) und schrittweise entsprechend der Etatisierungen im städtischen Haushalt umgesetzt.

 

Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss über den aktuellen Sachstand informiert und um Zustimmung zur geplanten weiteren Vorgehensweise gebeten.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Einzelmaßnahmen im Energiepolitischen Arbeitsprogramm sind – soweit sie Kosten verursachen - im Zuge der Mittelanmeldungen in die Haushaltsberatungen 2016 eingebracht.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Finanzierungsvorbehalt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

Mit dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm wird die Umsetzung von Maßnahmen beschlossen, die jede für sich einen Beitrag zum Schutz des Klimas leistet und eine Bewertung im European Energy Award erfährt.