Beschlussentwurf:
Folgende Mitglieder oder sachkundige Bürger werden als Beisitzerinnen/Beisitzer bzw. stellv. Beisitzerinnen/Beisitzer in den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 20 – Leverkusen zur Landtagswahl in NRW am 14.05.2017 gewählt:
a) als Beisitzer b) als Stellvertreter
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gezeichnet:
Richrath
Begründung:
1. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den 14.05.2017 als nächsten Wahltermin für den Landtag des Landes Nordrhein Westfalen festgelegt.
2. Gemäß § 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz in der z. Z. gültigen Fassung vom 08.09.2015 ist für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Die sechs Beisitzerinnen/Beisitzer im Kreiswahlausschuss werden von den Vertretungen der kreisfreien Städte gewählt. Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Neben den Beisitzerinnen/Beisitzern ist auch eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzern zu wählen.
3. Seit 2005 bildet das Gebiet der Stadt Leverkusen den (eigenständigen) Wahlkreis 20, sodass ausschließlich die Vertretung der Stadt Leverkusen zuständig ist. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, sind die Sitze im Kreiswahlausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach § 50 Absatz 3 GO NRW zu verteilen.
4. Die Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer sollte kurzfristig erfolgen, da der Kreiswahlausschuss ggf. schon im Mängelbeseitigungsverfahren für Wahlvorschläge als letzte Instanz gegen Verfügungen des Wahlleiters zusammentreten muss.
Die derzeit vorhersehbaren Sitzungen des Kreiswahlausschusses finden im Zusammenhang mit der Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge am 04. oder 05.04.2017 bzw. der Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis am 18. oder 19.05.2017 statt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |