Betreff
Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet 2. Halbjahr 2016
Vorlage
2016/1038
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im zweiten Halbjahr 2016 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II, und III fallen, gewährt.

 

Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.500,00 €.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Am 18. März 2016 befand die Jury über 28 Anträge.

 

Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e.V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens (gewählte Vertreterin der Freien Szene / alle Sparten). Karina Maczkowiak (am 18. März entschuldigt abwesend, Stimmabgabe nachträglich per Email) sowie Anke Holgersson (Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev).

 

Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied bei Beratungen in Bezug auf dieses Projekt der Stimme.

 

Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien (Ergänzung, Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 1. Dezember 2014). Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2016 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Wirtschaftsplan der KSL.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 

]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]